Modell Succès Cinéma

ShortId
06.3815
Id
20063815
Updated
28.07.2023 08:24
Language
de
Title
Modell Succès Cinéma
AdditionalIndexing
2831;Filmkunst;Nachtragskredit;Kulturförderung;Haushaltsausgabe;sektorale Beihilfe
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L05K0106040301, Filmkunst
  • L04K11020207, Nachtragskredit
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Film feiert in diesem Jahr sensationelle Erfolge im Kino: 1,5 Millionen Eintritte und ein einzigartiger Marktanteil von beinahe 10 Prozent.</p><p>Der Bund fördert erfolgreiche Filme mit dem System der erfolgsabhängigen Filmförderung, kurz Succès Cinéma. Diese Filme werden entsprechend ihrem Erfolg an der Kinokasse finanziell unterstützt, indem die Unterstützungsbeiträge für neue Projekte im Verhältnis zu den Kinoeintritten der vorangegangenen Filme ausbezahlt werden. Von Succès Cinéma profitieren alle, die am Erfolg von Schweizer Filmen beteiligt sind, die Autoren und die Produzenten des Films wie auch der Verleiher und die Kinos. Diese Fördergelder fliessen in neue Projekte, in die Herstellung und Promotion von neuen Schweizer Filmen. Der Produzent hat damit eine Basis, um möglichst rasch weitere Filme zu produzieren. Gemäss Verteilplan der Sektion Film standen in diesem Jahr 4,5 Millionen Franken für Succès Cinéma zur Verfügung, aufgrund der hohen Besucherzahlen bräuchte es aber rund 7,5 Millionen Franken, um die in der Filmverordnung vorgesehenen Beträge auszahlen zu können. Der Sektion Film wird nichts anderes übrig bleiben, als diese Beträge um bis zu 40 Prozent zu kürzen. Für die Filmschaffenden bedeutet dies, dass mitten im Erfolg die Bremse gezogen wird. Succès Cinéma hat als primäres Ziel die Kontinuität. Es wäre deshalb ein falsches Signal, wenn nun die Sektion Film die Beiträge kürzen müsste. Man forderte von der Branche, dass sie erfolgreich sein solle. Ihr Erfolg darf nun nicht kontraproduktiv wirken.</p>
  • <p>1. In den vergangenen Jahren betrug der veranschlagte Kredit für das Fördermodell Succès Cinéma, welches Fördergutschriften aufgrund der bezahlten Kinoeintritte ausrichtet, durchschnittlich 4,5 Millionen Franken. Aufgrund des Kinoerfolges 2006 (rund 1,5 Millionen Eintritte bei 10 Prozent Marktanteil, Vorjahre im Durchschnitt 4 bis 6 Prozent) ergibt dies für 2007 einen finanziellen Mehrbedarf von rund 3 Millionen Franken. Da die Fördergelder beim BAK jedoch über insgesamt zwei Jahre abgerufen werden können, beträgt der mutmasslich zusätzliche Finanzbedarf für das Jahr 2007 noch rund 1,5 Millionen Franken. Der vom Parlament bewilligte Voranschlagskredit 2007 lässt eine derartige nachträgliche Erhöhung der Ausgaben grundsätzlich nicht zu.</p><p>2. Das Fördermodell der erfolgsabhängigen Filmförderung, welches den Erfolg an der Kinokasse honoriert, wird durch diesen Anstieg des Erfolgs von Schweizer Filmen nicht infrage gestellt. Für einige Filmschaffende können sich Kürzungen indessen auf die Kontinuität ihrer Arbeit auswirken. In den letzten Jahren wurden die Mittel für die erfolgsabhängige Filmförderung trotz Entlastungsprogrammen insgesamt leicht angehoben, wobei ein wertvoller Beitrag zur Stärkung des Schweizer Films geleistet wurde.</p><p>3. Das neue Finanzhaushaltsgesetz sieht nach Artikel 36 die Möglichkeit des Kreditübertrages in den Fällen vor, wenn projektgebundene Gelder aus dem bewilligten Voranschlagskredit des Vorjahres noch nicht beansprucht worden sind. Das Instrument der Kreditübertragung entschärft die Planungsschwierigkeiten, wie sie etwa bei Succès Cinéma entstehen könnten; denn dadurch wird der neue Voranschlagskredit 2007 nicht mit bereits verpflichteten Projekten aus dem Vorjahr belastet. Das BAK wird dem Bundesrat noch eine entsprechende Kreditübertragung zur Bewilligung unterbreiten. Aufgrund der dargelegten Gründe besteht zurzeit kein Bedarf für einen ordentlichen Nachtragskredit I.</p><p>4. Der Zahlungsrahmen für die Jahre 2008 bis 2011 (Art. 15 des Filmgesetzes) wird im Verlauf dieses Frühjahrs durch das BAK erarbeitet und im Juni 2007 dem Bundesrat unterbreitet. Angaben zum künftigen Zahlungsrahmen und dessen möglicher finanzieller Ausgestaltung können voraussichtlich erst im Frühling 2007 abgegeben werden. Letztendlich wird das Parlament mit dem Voranschlag 2008 entscheiden, wie viele Mittel es für die Förderung des Filmes bzw. für die Umsetzung des Modells Succès Cinéma bereitstellen will. Allgemein lässt sich hingegen sagen, dass ein Marktanteil für Schweizer Filme von 10 Prozent einen jährlichen finanziellen Mehrbedarf von rund 1,5 Millionen Franken auslöst. Das BAK arbeitet zurzeit an Lösungen zur Abfederung dieser jährlichen Schwankungen der Kinoeintritte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass für eine sinngemässe Umsetzung des Modells Succès Cinéma und gestützt auf das erfolgreiche Schweizer Filmjahr 2006 im kommenden Jahr rund 3 Millionen Franken mehr an Förderungsbeiträgen ausbezahlt werden müssten, als gemäss Budget zur Verfügung stehen?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Auffassung, dass der Erfolg des Schweizer Filmes im Jahre 2006 nicht dazu führen darf, dass das Modell Succès Cinéma, welches ja genau den Erfolg belohnen will, nicht umgesetzt werden kann?</p><p>3. Ist er bereit, die für eine Umsetzung des Modells Succès Cinéma fehlenden Mittel auf dem Nachtragskreditweg zu bewilligen bzw. bewilligen zu lassen?</p><p>4. Welche Mittel sind für die Umsetzung des Modells Succès Cinéma im neuen, ab dem Jahre 2008 geltenden Zahlungsrahmen vorgesehen?</p>
  • Modell Succès Cinéma
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Film feiert in diesem Jahr sensationelle Erfolge im Kino: 1,5 Millionen Eintritte und ein einzigartiger Marktanteil von beinahe 10 Prozent.</p><p>Der Bund fördert erfolgreiche Filme mit dem System der erfolgsabhängigen Filmförderung, kurz Succès Cinéma. Diese Filme werden entsprechend ihrem Erfolg an der Kinokasse finanziell unterstützt, indem die Unterstützungsbeiträge für neue Projekte im Verhältnis zu den Kinoeintritten der vorangegangenen Filme ausbezahlt werden. Von Succès Cinéma profitieren alle, die am Erfolg von Schweizer Filmen beteiligt sind, die Autoren und die Produzenten des Films wie auch der Verleiher und die Kinos. Diese Fördergelder fliessen in neue Projekte, in die Herstellung und Promotion von neuen Schweizer Filmen. Der Produzent hat damit eine Basis, um möglichst rasch weitere Filme zu produzieren. Gemäss Verteilplan der Sektion Film standen in diesem Jahr 4,5 Millionen Franken für Succès Cinéma zur Verfügung, aufgrund der hohen Besucherzahlen bräuchte es aber rund 7,5 Millionen Franken, um die in der Filmverordnung vorgesehenen Beträge auszahlen zu können. Der Sektion Film wird nichts anderes übrig bleiben, als diese Beträge um bis zu 40 Prozent zu kürzen. Für die Filmschaffenden bedeutet dies, dass mitten im Erfolg die Bremse gezogen wird. Succès Cinéma hat als primäres Ziel die Kontinuität. Es wäre deshalb ein falsches Signal, wenn nun die Sektion Film die Beiträge kürzen müsste. Man forderte von der Branche, dass sie erfolgreich sein solle. Ihr Erfolg darf nun nicht kontraproduktiv wirken.</p>
    • <p>1. In den vergangenen Jahren betrug der veranschlagte Kredit für das Fördermodell Succès Cinéma, welches Fördergutschriften aufgrund der bezahlten Kinoeintritte ausrichtet, durchschnittlich 4,5 Millionen Franken. Aufgrund des Kinoerfolges 2006 (rund 1,5 Millionen Eintritte bei 10 Prozent Marktanteil, Vorjahre im Durchschnitt 4 bis 6 Prozent) ergibt dies für 2007 einen finanziellen Mehrbedarf von rund 3 Millionen Franken. Da die Fördergelder beim BAK jedoch über insgesamt zwei Jahre abgerufen werden können, beträgt der mutmasslich zusätzliche Finanzbedarf für das Jahr 2007 noch rund 1,5 Millionen Franken. Der vom Parlament bewilligte Voranschlagskredit 2007 lässt eine derartige nachträgliche Erhöhung der Ausgaben grundsätzlich nicht zu.</p><p>2. Das Fördermodell der erfolgsabhängigen Filmförderung, welches den Erfolg an der Kinokasse honoriert, wird durch diesen Anstieg des Erfolgs von Schweizer Filmen nicht infrage gestellt. Für einige Filmschaffende können sich Kürzungen indessen auf die Kontinuität ihrer Arbeit auswirken. In den letzten Jahren wurden die Mittel für die erfolgsabhängige Filmförderung trotz Entlastungsprogrammen insgesamt leicht angehoben, wobei ein wertvoller Beitrag zur Stärkung des Schweizer Films geleistet wurde.</p><p>3. Das neue Finanzhaushaltsgesetz sieht nach Artikel 36 die Möglichkeit des Kreditübertrages in den Fällen vor, wenn projektgebundene Gelder aus dem bewilligten Voranschlagskredit des Vorjahres noch nicht beansprucht worden sind. Das Instrument der Kreditübertragung entschärft die Planungsschwierigkeiten, wie sie etwa bei Succès Cinéma entstehen könnten; denn dadurch wird der neue Voranschlagskredit 2007 nicht mit bereits verpflichteten Projekten aus dem Vorjahr belastet. Das BAK wird dem Bundesrat noch eine entsprechende Kreditübertragung zur Bewilligung unterbreiten. Aufgrund der dargelegten Gründe besteht zurzeit kein Bedarf für einen ordentlichen Nachtragskredit I.</p><p>4. Der Zahlungsrahmen für die Jahre 2008 bis 2011 (Art. 15 des Filmgesetzes) wird im Verlauf dieses Frühjahrs durch das BAK erarbeitet und im Juni 2007 dem Bundesrat unterbreitet. Angaben zum künftigen Zahlungsrahmen und dessen möglicher finanzieller Ausgestaltung können voraussichtlich erst im Frühling 2007 abgegeben werden. Letztendlich wird das Parlament mit dem Voranschlag 2008 entscheiden, wie viele Mittel es für die Förderung des Filmes bzw. für die Umsetzung des Modells Succès Cinéma bereitstellen will. Allgemein lässt sich hingegen sagen, dass ein Marktanteil für Schweizer Filme von 10 Prozent einen jährlichen finanziellen Mehrbedarf von rund 1,5 Millionen Franken auslöst. Das BAK arbeitet zurzeit an Lösungen zur Abfederung dieser jährlichen Schwankungen der Kinoeintritte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trifft es zu, dass für eine sinngemässe Umsetzung des Modells Succès Cinéma und gestützt auf das erfolgreiche Schweizer Filmjahr 2006 im kommenden Jahr rund 3 Millionen Franken mehr an Förderungsbeiträgen ausbezahlt werden müssten, als gemäss Budget zur Verfügung stehen?</p><p>2. Ist er ebenfalls der Auffassung, dass der Erfolg des Schweizer Filmes im Jahre 2006 nicht dazu führen darf, dass das Modell Succès Cinéma, welches ja genau den Erfolg belohnen will, nicht umgesetzt werden kann?</p><p>3. Ist er bereit, die für eine Umsetzung des Modells Succès Cinéma fehlenden Mittel auf dem Nachtragskreditweg zu bewilligen bzw. bewilligen zu lassen?</p><p>4. Welche Mittel sind für die Umsetzung des Modells Succès Cinéma im neuen, ab dem Jahre 2008 geltenden Zahlungsrahmen vorgesehen?</p>
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