Völkermord in Darfur. Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

ShortId
06.3827
Id
20063827
Updated
14.11.2025 09:05
Language
de
Title
Völkermord in Darfur. Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen
AdditionalIndexing
08;internationale Sanktion;Strafverfahren;Internationaler Gerichtshof;Politik der Zusammenarbeit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Sudan
1
  • L04K03040408, Sudan
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L04K15040203, Internationaler Gerichtshof
  • L04K10020105, internationale Sanktion
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der sudanesischen Region Darfur ereignet sich die grösste menschenrechtliche und humanitäre Katastrophe der Gegenwart. Zwischen 200 000 und 400 000 Menschen starben durch Gewalt, Hunger und Erschöpfung. Weitere 2 Millionen Frauen, Männer und Kinder verloren ihre Bleibe, gegen 4 Millionen können sich nicht selbst ernähren. Die sudanesische Regierung arbeitet weiterhin mit den Janjawid-Milizen zusammen, die gezielt Dörfer überfallen und plündern, Menschen vertreiben und töten sowie systematisch Frauen vergewaltigen.</p><p>Die Verbrechen in Darfur sind bisher straffrei begangen worden. Der Uno-Sicherheitsrat beschloss in seiner Resolution Nr. 1593 vom 31. März 2005 gestützt auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, die Situation in Darfur dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes zu unterbreiten. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag leitete gegen die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen in Darfur Ermittlungen ein und will bis Februar 2007 Anklage wegen der in Darfur begangenen Gräueltaten erheben. Am 25. April 2006 verhängte der Uno-Sicherheitsrat gegen zwei Rebellenführer, einen Anführer der Dschandschawid und einen ehemaligen Luftwaffen-Offizier, die an den Menschenrechtsverletzungen in Darfur Verantwortung tragen, ein Reiseverbot sowie das Einfrieren aller persönlichen Konten im Ausland. Der Kreis der Verantwortlichen an den Gräueltaten in Darfur ist jedoch viel umfangreicher.</p>
  • <p>1. Die strafrechtliche Verfolgung der für die Gräueltaten in Darfur verantwortlichen Personen ist in erster Linie Sache der sudanesischen Behörden. Soweit diese dazu aber nicht willens oder in der Lage sind, geht die Zuständigkeit an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) über. Die Schweiz hat bereits im Herbst 2004 die Idee unterstützt, dass der Sicherheitsrat die Situation in Darfur an den ICC überweist. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof kann die Schweiz allfällige Gesuche seitens des ICC an die Schweiz um Rechtshilfe und Zusammenarbeit vollständig und ohne Verzug behandeln. Aus schweizerischer Sicht bildet die volle Unabhängigkeit und Untersuchungsfreiheit des ICC die beste Gewähr dafür, dass das Gericht seine wichtige Funktion zielgerichtet und effizient wahrnehmen kann. Seit der Einrichtung des ICC setzt sich die Schweiz mit Nachdruck dafür ein.</p><p>2. Die Schweiz setzt Uno-Sanktionen gestützt auf das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) um. Der Bundesrat führt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen im Einzelnen auf dem Verordnungsweg aus. Im Fall des Sudan erliess der Bundesrat am 25. Mai 2005 in Ausführung der Sicherheitsratsresolutionen Nr. 1556 (2004) und Nr. 1591 (2005) die Verordnung über Massnahmen gegenüber dem Sudan (SR 946.231.18). Deren Anhang wurde am 10. Mai 2006 um die in der Sicherheitsratsresolution Nr. 1672 vom 25. April 2006 erwähnten vier Personen ergänzt. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Sicherheitsrat zurzeit die am besten geeignete und legitimierte Instanz, um im Fall des Sudan wirksame Sanktionen anzuordnen. Seine Entscheide sind völkerrechtlich verbindlich und geniessen eine universelle Autorität, welche anderen Organen fehlt. Die Schweiz wird sich im Rahmen der Uno dafür engagieren, dass der internationale Druck auf die sudanesische Regierung aufrechterhalten bleibt.</p><p>3. Die Schweiz hat gewisse besonders schwere Verbrechen, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, schon seit Jahren für unverjährbar erklärt. Ausserdem ermöglicht das Strafgesetzbuch eine Strafverfolgung durch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden bei Verbrechen, die im Ausland von Ausländern begangen wurden. Dies betrifft insbesondere Verbrechen, zu deren Verfolgung sich die Schweiz international verpflichtet hat. Vorausgesetzt ist aber unter dem revidierten Strafgesetzbuch wie bisher, dass sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert werden kann. Sollten diese Voraussetzungen zutreffen, so werden die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen einleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Welche Möglichkeit sieht der Bundesrat, dazu beizutragen, dass Verletzungen der Menschenrechte und des Kriegsvölkerrechtes untersucht, die Schuldigen zur Verantwortung gezogen und die Opfer angehört werden? Wie kann die Schweiz die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes vermehrt unterstützen?</p><p>2. Was kehrte die Schweiz vor, um die von der Uno verhängten gezielten Sanktionen umzusetzen? Wie kann die Schweiz darauf hinwirken, dass der Uno-Sicherheitsrat gegen weitere Verantwortliche an der katastrophalen Lage der Menschen in Darfur gezielte Sanktionen verhängt? Wird die Schweiz in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten weiter gehende Massnahmen einleiten, falls der Uno-Sicherheitsrat - etwa wegen dem Verhalten von China und Russland - nicht bereit sein sollte, gegen weitere Verantwortliche an den Gräueltaten in Darfur gezielte Sanktionen zu verhängen? Wird der Bundesrat dabei auch eigene Erkenntnisse heranziehen?</p><p>3. Mit der Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 13. Dezember 2002 stellte auch die Schweiz die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit fest, sowie solche, die in schwerer Weise gegen den Schutz der Kriegsopfer gemäss Genfer Übereinkommen verstossen. Zudem wird die Möglichkeit einer Strafverfolgung für im Ausland begangene Taten vorgesehen, falls der ausländische Täter im Ausland ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Völkergemeinschaft geächtet wird. Sind diese Bestimmungen auf die Verantwortlichen für die katastrophale Lage der Menschen in Darfur anwendbar? Welche Ermittlungen sind geplant?</p>
  • Völkermord in Darfur. Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der sudanesischen Region Darfur ereignet sich die grösste menschenrechtliche und humanitäre Katastrophe der Gegenwart. Zwischen 200 000 und 400 000 Menschen starben durch Gewalt, Hunger und Erschöpfung. Weitere 2 Millionen Frauen, Männer und Kinder verloren ihre Bleibe, gegen 4 Millionen können sich nicht selbst ernähren. Die sudanesische Regierung arbeitet weiterhin mit den Janjawid-Milizen zusammen, die gezielt Dörfer überfallen und plündern, Menschen vertreiben und töten sowie systematisch Frauen vergewaltigen.</p><p>Die Verbrechen in Darfur sind bisher straffrei begangen worden. Der Uno-Sicherheitsrat beschloss in seiner Resolution Nr. 1593 vom 31. März 2005 gestützt auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, die Situation in Darfur dem Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes zu unterbreiten. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag leitete gegen die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen in Darfur Ermittlungen ein und will bis Februar 2007 Anklage wegen der in Darfur begangenen Gräueltaten erheben. Am 25. April 2006 verhängte der Uno-Sicherheitsrat gegen zwei Rebellenführer, einen Anführer der Dschandschawid und einen ehemaligen Luftwaffen-Offizier, die an den Menschenrechtsverletzungen in Darfur Verantwortung tragen, ein Reiseverbot sowie das Einfrieren aller persönlichen Konten im Ausland. Der Kreis der Verantwortlichen an den Gräueltaten in Darfur ist jedoch viel umfangreicher.</p>
    • <p>1. Die strafrechtliche Verfolgung der für die Gräueltaten in Darfur verantwortlichen Personen ist in erster Linie Sache der sudanesischen Behörden. Soweit diese dazu aber nicht willens oder in der Lage sind, geht die Zuständigkeit an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) über. Die Schweiz hat bereits im Herbst 2004 die Idee unterstützt, dass der Sicherheitsrat die Situation in Darfur an den ICC überweist. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof kann die Schweiz allfällige Gesuche seitens des ICC an die Schweiz um Rechtshilfe und Zusammenarbeit vollständig und ohne Verzug behandeln. Aus schweizerischer Sicht bildet die volle Unabhängigkeit und Untersuchungsfreiheit des ICC die beste Gewähr dafür, dass das Gericht seine wichtige Funktion zielgerichtet und effizient wahrnehmen kann. Seit der Einrichtung des ICC setzt sich die Schweiz mit Nachdruck dafür ein.</p><p>2. Die Schweiz setzt Uno-Sanktionen gestützt auf das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) um. Der Bundesrat führt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen im Einzelnen auf dem Verordnungsweg aus. Im Fall des Sudan erliess der Bundesrat am 25. Mai 2005 in Ausführung der Sicherheitsratsresolutionen Nr. 1556 (2004) und Nr. 1591 (2005) die Verordnung über Massnahmen gegenüber dem Sudan (SR 946.231.18). Deren Anhang wurde am 10. Mai 2006 um die in der Sicherheitsratsresolution Nr. 1672 vom 25. April 2006 erwähnten vier Personen ergänzt. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Sicherheitsrat zurzeit die am besten geeignete und legitimierte Instanz, um im Fall des Sudan wirksame Sanktionen anzuordnen. Seine Entscheide sind völkerrechtlich verbindlich und geniessen eine universelle Autorität, welche anderen Organen fehlt. Die Schweiz wird sich im Rahmen der Uno dafür engagieren, dass der internationale Druck auf die sudanesische Regierung aufrechterhalten bleibt.</p><p>3. Die Schweiz hat gewisse besonders schwere Verbrechen, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, schon seit Jahren für unverjährbar erklärt. Ausserdem ermöglicht das Strafgesetzbuch eine Strafverfolgung durch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden bei Verbrechen, die im Ausland von Ausländern begangen wurden. Dies betrifft insbesondere Verbrechen, zu deren Verfolgung sich die Schweiz international verpflichtet hat. Vorausgesetzt ist aber unter dem revidierten Strafgesetzbuch wie bisher, dass sich der Täter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert werden kann. Sollten diese Voraussetzungen zutreffen, so werden die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen einleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Welche Möglichkeit sieht der Bundesrat, dazu beizutragen, dass Verletzungen der Menschenrechte und des Kriegsvölkerrechtes untersucht, die Schuldigen zur Verantwortung gezogen und die Opfer angehört werden? Wie kann die Schweiz die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes vermehrt unterstützen?</p><p>2. Was kehrte die Schweiz vor, um die von der Uno verhängten gezielten Sanktionen umzusetzen? Wie kann die Schweiz darauf hinwirken, dass der Uno-Sicherheitsrat gegen weitere Verantwortliche an der katastrophalen Lage der Menschen in Darfur gezielte Sanktionen verhängt? Wird die Schweiz in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten weiter gehende Massnahmen einleiten, falls der Uno-Sicherheitsrat - etwa wegen dem Verhalten von China und Russland - nicht bereit sein sollte, gegen weitere Verantwortliche an den Gräueltaten in Darfur gezielte Sanktionen zu verhängen? Wird der Bundesrat dabei auch eigene Erkenntnisse heranziehen?</p><p>3. Mit der Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 13. Dezember 2002 stellte auch die Schweiz die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit fest, sowie solche, die in schwerer Weise gegen den Schutz der Kriegsopfer gemäss Genfer Übereinkommen verstossen. Zudem wird die Möglichkeit einer Strafverfolgung für im Ausland begangene Taten vorgesehen, falls der ausländische Täter im Ausland ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Völkergemeinschaft geächtet wird. Sind diese Bestimmungen auf die Verantwortlichen für die katastrophale Lage der Menschen in Darfur anwendbar? Welche Ermittlungen sind geplant?</p>
    • Völkermord in Darfur. Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

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