Zeitabhängige Tarife in der Mobiltelefonie

ShortId
06.3831
Id
20063831
Updated
28.07.2023 12:21
Language
de
Title
Zeitabhängige Tarife in der Mobiltelefonie
AdditionalIndexing
34;2841;Gesundheitsrisiko;Telekommunikationstarif;Gesundheitsüberwachung;Mobiltelefon
1
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In letzter Zeit werden von den Telekommunikationsfirmen immer häufiger Mobiltelefontarife angeboten, welche nicht mehr nach Minuten oder Sekunden abgerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass auch sehr lange Gespräche mit dem Handy geführt werden, weil der Preis keine Rolle mehr spielt. Davon machen gerade auch viele Jugendliche Gebrauch. Mobilfunktelefone sind mittlerweilen selbst unter Zwölfjährigen weit verbreitet.</p><p>Wir wissen heute noch zu wenig über die effektiven Risiken, welche mit der täglichen Nutzung des Mobiltelefons verbunden sind. Es ist naheliegend, dass eine längere Dauer von Gesprächen auch zu einer höheren Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen führt. Dies ist beispielsweise für Kopfschmerzen bereits nachgewiesen:</p><p>"Ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Mobiltelefonbenützung und dem Auftreten von Kopfschmerzen wurde auch in der Befragung von rund 17 000 skandinavischen Mobiltelefonbenützern festgestellt. Die Zunahme war statistisch signifikant, sowohl bezogen auf die tägliche Benützungsdauer als auch auf die Anzahl Telefonate." (Hochfrequente Strahlung und Gesundheit, Buwal 2003, S. 102)</p><p>Da Kundinnen und Kunden durch pauschale Angebote - eine Stunde zum gleichen Preis - zu langen Gesprächen verlockt werden, soll der Bundesrat im Sinne einer Vorsorgemassnahme die Tarifgestaltung prüfen.</p>
  • <p>Die Mobiltelefonie birgt neben unbestrittenen Vorteilen auch potenzielle Risiken für die Gesundheit des Menschen. Der Bundesrat nimmt diese Anliegen ernst. Der Schutz des Menschen u. a. vor der Strahlung der Mobilfunkbasisstationen ist in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (SR 814.710) geregelt. Die im europäischen Vergleich strengen Immissionsgrenzwerte dieser Verordnung schützen, basierend auf dem heutigen Wissensstand, die Bevölkerung ausreichend und zuverlässig vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsgefährdungen. In Anwendung des Vorsorgeprinzips werden auch potenzielle Risiken begrenzt; dabei steht die Verringerung der Langzeitexposition im Vordergrund.</p><p>Der Gesundheitsschutz bei Geräten und beweglichen Anlagen (Bereich Produktesicherheit) soll durch Verbesserung der Prävention, Vorsorge und Information sowie durch die verbesserte nationale und internationale Koordination erreicht werden. Im April 2006 hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit den Bericht "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Sommaruga Simonetta 00.3565 erarbeitet. Die Empfehlungen dieses Berichtes befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase.</p><p>Für die Strahlenexposition bei einem Mobiltelefonat ist neben der Gesprächsdauer auch die Strahlungscharakteristik des Mobiltelefons entscheidend. Hier setzt der Bundesrat auf die sachgerechte Informiertheit und Eigeninitiative der Nutzer. Er begrüsst insbesondere die freiwillige Deklaration der Strahlung (SAR-Werte) durch die Hersteller, mit der die Nutzer ihre Selbstverantwortung wahrnehmen können. Diese Information wird bereits heute gewährleistet. Damit dürfte eher eine Präventivwirkung erzielt werden als mit einer Tarifberechnung nach kurzen Zeitintervallen, da wohl in den meisten Fällen der Preis die Länge eines Gesprächs nur unwesentlich beeinflusst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob für die Mobilfunktelefonie aus gesundheitspräventiven Gründen generell eine Tarifberechnung nach kurzen Zeitintervallen vorgeschrieben werden soll, sodass es keine Anreize gibt für längere lange Gespräche.</p>
  • Zeitabhängige Tarife in der Mobiltelefonie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In letzter Zeit werden von den Telekommunikationsfirmen immer häufiger Mobiltelefontarife angeboten, welche nicht mehr nach Minuten oder Sekunden abgerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass auch sehr lange Gespräche mit dem Handy geführt werden, weil der Preis keine Rolle mehr spielt. Davon machen gerade auch viele Jugendliche Gebrauch. Mobilfunktelefone sind mittlerweilen selbst unter Zwölfjährigen weit verbreitet.</p><p>Wir wissen heute noch zu wenig über die effektiven Risiken, welche mit der täglichen Nutzung des Mobiltelefons verbunden sind. Es ist naheliegend, dass eine längere Dauer von Gesprächen auch zu einer höheren Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen führt. Dies ist beispielsweise für Kopfschmerzen bereits nachgewiesen:</p><p>"Ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Mobiltelefonbenützung und dem Auftreten von Kopfschmerzen wurde auch in der Befragung von rund 17 000 skandinavischen Mobiltelefonbenützern festgestellt. Die Zunahme war statistisch signifikant, sowohl bezogen auf die tägliche Benützungsdauer als auch auf die Anzahl Telefonate." (Hochfrequente Strahlung und Gesundheit, Buwal 2003, S. 102)</p><p>Da Kundinnen und Kunden durch pauschale Angebote - eine Stunde zum gleichen Preis - zu langen Gesprächen verlockt werden, soll der Bundesrat im Sinne einer Vorsorgemassnahme die Tarifgestaltung prüfen.</p>
    • <p>Die Mobiltelefonie birgt neben unbestrittenen Vorteilen auch potenzielle Risiken für die Gesundheit des Menschen. Der Bundesrat nimmt diese Anliegen ernst. Der Schutz des Menschen u. a. vor der Strahlung der Mobilfunkbasisstationen ist in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (SR 814.710) geregelt. Die im europäischen Vergleich strengen Immissionsgrenzwerte dieser Verordnung schützen, basierend auf dem heutigen Wissensstand, die Bevölkerung ausreichend und zuverlässig vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsgefährdungen. In Anwendung des Vorsorgeprinzips werden auch potenzielle Risiken begrenzt; dabei steht die Verringerung der Langzeitexposition im Vordergrund.</p><p>Der Gesundheitsschutz bei Geräten und beweglichen Anlagen (Bereich Produktesicherheit) soll durch Verbesserung der Prävention, Vorsorge und Information sowie durch die verbesserte nationale und internationale Koordination erreicht werden. Im April 2006 hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit den Bericht "Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Sommaruga Simonetta 00.3565 erarbeitet. Die Empfehlungen dieses Berichtes befinden sich derzeit in der Umsetzungsphase.</p><p>Für die Strahlenexposition bei einem Mobiltelefonat ist neben der Gesprächsdauer auch die Strahlungscharakteristik des Mobiltelefons entscheidend. Hier setzt der Bundesrat auf die sachgerechte Informiertheit und Eigeninitiative der Nutzer. Er begrüsst insbesondere die freiwillige Deklaration der Strahlung (SAR-Werte) durch die Hersteller, mit der die Nutzer ihre Selbstverantwortung wahrnehmen können. Diese Information wird bereits heute gewährleistet. Damit dürfte eher eine Präventivwirkung erzielt werden als mit einer Tarifberechnung nach kurzen Zeitintervallen, da wohl in den meisten Fällen der Preis die Länge eines Gesprächs nur unwesentlich beeinflusst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob für die Mobilfunktelefonie aus gesundheitspräventiven Gründen generell eine Tarifberechnung nach kurzen Zeitintervallen vorgeschrieben werden soll, sodass es keine Anreize gibt für längere lange Gespräche.</p>
    • Zeitabhängige Tarife in der Mobiltelefonie

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