Kostenwahrheit im bilateralen Weg mit der EU
- ShortId
-
06.3840
- Id
-
20063840
- Updated
-
27.07.2023 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Kostenwahrheit im bilateralen Weg mit der EU
- AdditionalIndexing
-
10;Kostenanalyse;Vertrag mit der EU;Kostenwahrheit;bilaterales Abkommen;wirtschaftliche Auswirkung;Gesamtkosten;Beitritt zur Gemeinschaft
- 1
-
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L06K070302020109, Kostenwahrheit
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L05K0703020205, Kostenanalyse
- L06K070302020106, Gesamtkosten
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Beziehungen der Schweiz mit der EU basieren auf einer Vielzahl bilateraler Staatsverträge. Diese Vertragslandschaft muss den aktuellen Entwicklungen laufend angepasst werden, was operative Kosten verursacht. Neben diesen direkten Kosten entstanden auch indirekte Opportunitätskosten für die Schweizer Volkswirtschaft. Die Unternehmen sind sehr stark von einem engen Einbezug in den europäischen Binnenmarkt abhängig. Aus diesen Gründen ist es interessant, auch zu erfahren, welche Kosten der bilaterale Weg ausserhalb der staatsvertraglich vereinbarten Beiträge für die Teilnahme an EU-Programmen und EU-Agenturen verursacht.</p>
- <p>Die Verwaltung und Anwendung eines so komplexen Vertragswerkes wie die Bilateralen I und II, und mehr noch dessen kontinuierliche Anpassung an die teilweise sehr dynamische Entwicklung in den verschiedenen Rechtsgebieten aufseiten der Schweiz und der EU, bedürfen einer dauernden Anstrengung, die von den jeweils zuständigen Departementen geleistet wird. Eine präzise Berechnung der operativen Kosten der bilateralen Verträge Schweiz-EU ist jedoch nicht möglich, da dies auf methodisch unüberwindliche Abgrenzungs- und Messprobleme stösst. Davon zu trennen ist die Frage, ob der Schweiz durch die bilateralen Verträge wirtschaftliche Vorteile bzw. Nachteile gegenüber anderen Optionen wie z.B. der Mitgliedschaft im EWR oder in der EU erwachsen. Hierzu liegen ökonometrische Modellschätzungen verschiedener Institute vor, die zwar nicht mehr ganz aktuell sind, deren Grundannahmen und Ergebnisse im Wesentlichen jedoch nach wie vor Gültigkeit besitzen.</p><p>Im Einzelnen ist zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen Folgendes festzuhalten: </p><p>1./2. Grundsätzlich bedingen die bilateralen Verträge Schweiz-EU keinen höheren Verwaltungsaufwand als andere Staatsverträge, wie z. B. Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA. Jede alternative Form der Integration der Schweiz in die europäischen Strukturen, beispielsweise eine Mitgliedschaft im EWR oder in der EU, würde ihrerseits operative Kosten verursachen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit höher ausfielen als jene der bilateralen Verträge.</p><p>3. Eine finanzielle Schlechterstellung der Schweiz gegenüber EU-Mitgliedstaaten ist in keinem der bilateralen Verträge enthalten.</p><p>4./5. Zur Frage der Wachstumswirkungen verschiedener europapolitischer Szenarien und Instrumente hatte der Bundesrat im Hinblick auf die Ausarbeitung des Integrationsberichtes 1999 umfangreiche ökonomische Studien in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Diese kommen zum Schluss, dass das reale BIP der Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge im Endeffekt (d. h. nach Ablauf einer Übergangsperiode von 10 bis 15 Jahren, während der sich die Wirtschaftsstruktur an die Bedingungen der bilateralen Marktöffnung anpasst, was kurz- bis mittelfristig mit Kosten - z. B. zusätzlichen Investitionen - verbunden ist, die den vollen Wachstumseffekt mindern können) zwischen 0,7 Prozent (BAK; 1999, Alternative EU-Integrationsszenarien der Schweiz, S. 31) respektive 1,7 Prozent (KOF; 1999, Makroökonomische Auswirkungen eines EU-Beitritts der Schweiz, S. 11) und 2,3 Prozent (Ecoplan; 1999: EU-Integration der Schweiz: Wirtschaftliche Auswirkungen, S. 97) höher liegen dürfte als bei einem "Alleingang", jedoch weniger hoch als im Falle eines EU-Beitrittes. Die "Opportunitätskosten" der bilateralen Verträge im Vergleich zur vollen EU-Integration bestehen beispielsweise in den fortbestehenden Grenzkontrollen im Warenverkehr; anderseits weist der bilaterale Weg auch "Opportunitätsgewinne" auf, wie z. B. die Wahrung des "Zinsbonus" gegenüber dem Euro-Raum. Im Europabericht des Bundesrates 2006 wird auf einzelne dieser Fragen näher eingegangen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche direkten Kosten (Personal, Gutachten, Sachkosten usw.) verursacht die Begehung des Weges der bilateralen Verträge seit 1993?</p><p>2. Welche Totalkosten entstehen durch die gemischten Ausschüsse? </p><p>3. In welchen Abkommen wird die Schweiz als Drittland gegenüber EU-Ländern finanziell schlechtergestellt, bzw. was sind die Kosten und Folgen dieser Benachteiligung? </p><p>4. Welche Opportunitätskosten entstanden der Schweizer Wirtschaft durch den Drittstaatenstatus im Vergleich zu einer EU-Mitgliedschaft? </p><p>5. Welches Wachstumspotenzial hat die Schweiz aufgrund der Nichtteilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht nutzen können?</p>
- Kostenwahrheit im bilateralen Weg mit der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Beziehungen der Schweiz mit der EU basieren auf einer Vielzahl bilateraler Staatsverträge. Diese Vertragslandschaft muss den aktuellen Entwicklungen laufend angepasst werden, was operative Kosten verursacht. Neben diesen direkten Kosten entstanden auch indirekte Opportunitätskosten für die Schweizer Volkswirtschaft. Die Unternehmen sind sehr stark von einem engen Einbezug in den europäischen Binnenmarkt abhängig. Aus diesen Gründen ist es interessant, auch zu erfahren, welche Kosten der bilaterale Weg ausserhalb der staatsvertraglich vereinbarten Beiträge für die Teilnahme an EU-Programmen und EU-Agenturen verursacht.</p>
- <p>Die Verwaltung und Anwendung eines so komplexen Vertragswerkes wie die Bilateralen I und II, und mehr noch dessen kontinuierliche Anpassung an die teilweise sehr dynamische Entwicklung in den verschiedenen Rechtsgebieten aufseiten der Schweiz und der EU, bedürfen einer dauernden Anstrengung, die von den jeweils zuständigen Departementen geleistet wird. Eine präzise Berechnung der operativen Kosten der bilateralen Verträge Schweiz-EU ist jedoch nicht möglich, da dies auf methodisch unüberwindliche Abgrenzungs- und Messprobleme stösst. Davon zu trennen ist die Frage, ob der Schweiz durch die bilateralen Verträge wirtschaftliche Vorteile bzw. Nachteile gegenüber anderen Optionen wie z.B. der Mitgliedschaft im EWR oder in der EU erwachsen. Hierzu liegen ökonometrische Modellschätzungen verschiedener Institute vor, die zwar nicht mehr ganz aktuell sind, deren Grundannahmen und Ergebnisse im Wesentlichen jedoch nach wie vor Gültigkeit besitzen.</p><p>Im Einzelnen ist zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen Folgendes festzuhalten: </p><p>1./2. Grundsätzlich bedingen die bilateralen Verträge Schweiz-EU keinen höheren Verwaltungsaufwand als andere Staatsverträge, wie z. B. Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA. Jede alternative Form der Integration der Schweiz in die europäischen Strukturen, beispielsweise eine Mitgliedschaft im EWR oder in der EU, würde ihrerseits operative Kosten verursachen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit höher ausfielen als jene der bilateralen Verträge.</p><p>3. Eine finanzielle Schlechterstellung der Schweiz gegenüber EU-Mitgliedstaaten ist in keinem der bilateralen Verträge enthalten.</p><p>4./5. Zur Frage der Wachstumswirkungen verschiedener europapolitischer Szenarien und Instrumente hatte der Bundesrat im Hinblick auf die Ausarbeitung des Integrationsberichtes 1999 umfangreiche ökonomische Studien in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Diese kommen zum Schluss, dass das reale BIP der Schweiz aufgrund der bilateralen Verträge im Endeffekt (d. h. nach Ablauf einer Übergangsperiode von 10 bis 15 Jahren, während der sich die Wirtschaftsstruktur an die Bedingungen der bilateralen Marktöffnung anpasst, was kurz- bis mittelfristig mit Kosten - z. B. zusätzlichen Investitionen - verbunden ist, die den vollen Wachstumseffekt mindern können) zwischen 0,7 Prozent (BAK; 1999, Alternative EU-Integrationsszenarien der Schweiz, S. 31) respektive 1,7 Prozent (KOF; 1999, Makroökonomische Auswirkungen eines EU-Beitritts der Schweiz, S. 11) und 2,3 Prozent (Ecoplan; 1999: EU-Integration der Schweiz: Wirtschaftliche Auswirkungen, S. 97) höher liegen dürfte als bei einem "Alleingang", jedoch weniger hoch als im Falle eines EU-Beitrittes. Die "Opportunitätskosten" der bilateralen Verträge im Vergleich zur vollen EU-Integration bestehen beispielsweise in den fortbestehenden Grenzkontrollen im Warenverkehr; anderseits weist der bilaterale Weg auch "Opportunitätsgewinne" auf, wie z. B. die Wahrung des "Zinsbonus" gegenüber dem Euro-Raum. Im Europabericht des Bundesrates 2006 wird auf einzelne dieser Fragen näher eingegangen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche direkten Kosten (Personal, Gutachten, Sachkosten usw.) verursacht die Begehung des Weges der bilateralen Verträge seit 1993?</p><p>2. Welche Totalkosten entstehen durch die gemischten Ausschüsse? </p><p>3. In welchen Abkommen wird die Schweiz als Drittland gegenüber EU-Ländern finanziell schlechtergestellt, bzw. was sind die Kosten und Folgen dieser Benachteiligung? </p><p>4. Welche Opportunitätskosten entstanden der Schweizer Wirtschaft durch den Drittstaatenstatus im Vergleich zu einer EU-Mitgliedschaft? </p><p>5. Welches Wachstumspotenzial hat die Schweiz aufgrund der Nichtteilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht nutzen können?</p>
- Kostenwahrheit im bilateralen Weg mit der EU
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