Berücksichtigung von Eingebürgerten bei der Erhebung von Statistiken
- ShortId
-
06.3848
- Id
-
20063848
- Updated
-
28.07.2023 10:09
- Language
-
de
- Title
-
Berücksichtigung von Eingebürgerten bei der Erhebung von Statistiken
- AdditionalIndexing
-
28;Einbürgerung;Kriminalität;Staatsangehörigkeit;sozialstatistische Erhebung;Sozialversicherung;Statistik
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K05060106, Staatsangehörigkeit
- L03K020218, Statistik
- L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
- L04K01010208, Kriminalität
- L03K010401, Sozialversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Heute entsteht vielmals der Eindruck, dass frisch Eingebürgerte bei den Bezügern von Sozialversicherungsleistungen und beim Bezug der Sozialhilfe stark übervertreten sind. Ebenfalls kann man sich dieses Eindrucks nicht erwehren, wenn man die Medienmitteilungen der Kantonspolizeien über die aktuellen Statistiken konsultiert. Allerdings besteht bisher keine offizielle statistische Evidenz darüber, ob frisch eingebürgerte Personen tatsächlich überproportional kriminell und von den Sozialversicherungen abhängig sind. Dies gilt es dringend nachzuholen. Es geht mir dabei nicht darum, gewisse Teile der schweizerischen Bevölkerung in ein negatives Licht zu stellen, sondern mit Statistiken und Fakten Klarheit zu schaffen, um die Diskussion zu versachlichen und für die zweifelsohne bestehenden Probleme eine Lösung zu finden.</p>
- <p>Das Merkmal "frisch eingebürgerte Personen" (bis 5 Jahre) wird in den Statistiken über Kriminalität und Sozialversicherungen nicht geführt. Die Erhebung dieses Merkmals in Datenbanken Privater und in Registern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundes, die für die Mehrzahl dieser Statistiken ausgewertet werden, würde eine massive Erhöhung der Verwaltungskosten nach sich ziehen und beträchtliche finanzielle und personelle Ressourcen in der Verwaltung bedingen, die gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen. So müsste diese Information z. B. nicht nur bei etwa 8000 Pensionskassen mit über 3 Millionen Versicherten, sondern auch in den entsprechenden Registern der AHV, der IV, der EL, der Arbeitslosenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Familienzulagen, der Sozialhilfe und der Kriminalität erfasst, kontrolliert und kontinuierlich nachgeführt werden. </p><p>Die Erhebungsstellen, die primär Vollzugsstellen sind, werden mit einer statistischen Tätigkeit zusätzlich belastet, die mit ihren eigentlichen Aufgaben wenig oder nichts zu tun hat. Tatsächlich ist die Information, wie lange eine Person eingebürgert ist, für den Vollzug in den Bereichen Sozialversicherung, Sozialhilfe und Strafrecht nicht von Bedeutung. </p><p>Zu bedenken ist, dass der Nutzen dieser zusätzlichen Information die anfallenden Kosten kaum rechtfertigt. Die Zahl der eingebürgerten Personen beträgt pro Jahr zwischen 35 000 und 38 000 Personen, die Anzahl der Personen in den meisten der angesprochenen Statistiken über Kriminalität und Sozialversicherung wäre noch viel geringer. Der beträchtliche Aufwand wäre mithin für eine sehr kleine Personengruppe zu leisten und lohnt sich nach Auffassung des Bundesrates nicht.</p><p>Des Weiteren möchte der Bundesrat mit Nachdruck auf die Ausführungen in seiner Antwort auf die Interpellation Dunant 06.3071 verweisen, worin er zur Frage straffällig gewordener Eingebürgerter Folgendes festhält: "Wird die eingebürgerte Person nach erfolgter Einbürgerung straffällig, soll keine Unterscheidung zwischen einer Person mit schweizerischer Abstammung und einer eingebürgerten Person gemacht werden .... Ist die Einbürgerung einmal erfolgt, ist der Eingebürgerte ein Schweizerbürger. Diese sollen alle gleich behandelt werden." Die Schaffung eines statistischen Merkmals ist in der Folge auch in dieser Hinsicht nicht geboten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass bei der Erhebung von Statistiken über Kriminalität und Sozialversicherungen auf Bundesebene frisch Eingebürgerte (bis 5 Jahre) in einer separaten Kategorie erfasst werden.</p>
- Berücksichtigung von Eingebürgerten bei der Erhebung von Statistiken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Heute entsteht vielmals der Eindruck, dass frisch Eingebürgerte bei den Bezügern von Sozialversicherungsleistungen und beim Bezug der Sozialhilfe stark übervertreten sind. Ebenfalls kann man sich dieses Eindrucks nicht erwehren, wenn man die Medienmitteilungen der Kantonspolizeien über die aktuellen Statistiken konsultiert. Allerdings besteht bisher keine offizielle statistische Evidenz darüber, ob frisch eingebürgerte Personen tatsächlich überproportional kriminell und von den Sozialversicherungen abhängig sind. Dies gilt es dringend nachzuholen. Es geht mir dabei nicht darum, gewisse Teile der schweizerischen Bevölkerung in ein negatives Licht zu stellen, sondern mit Statistiken und Fakten Klarheit zu schaffen, um die Diskussion zu versachlichen und für die zweifelsohne bestehenden Probleme eine Lösung zu finden.</p>
- <p>Das Merkmal "frisch eingebürgerte Personen" (bis 5 Jahre) wird in den Statistiken über Kriminalität und Sozialversicherungen nicht geführt. Die Erhebung dieses Merkmals in Datenbanken Privater und in Registern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundes, die für die Mehrzahl dieser Statistiken ausgewertet werden, würde eine massive Erhöhung der Verwaltungskosten nach sich ziehen und beträchtliche finanzielle und personelle Ressourcen in der Verwaltung bedingen, die gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen. So müsste diese Information z. B. nicht nur bei etwa 8000 Pensionskassen mit über 3 Millionen Versicherten, sondern auch in den entsprechenden Registern der AHV, der IV, der EL, der Arbeitslosenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Familienzulagen, der Sozialhilfe und der Kriminalität erfasst, kontrolliert und kontinuierlich nachgeführt werden. </p><p>Die Erhebungsstellen, die primär Vollzugsstellen sind, werden mit einer statistischen Tätigkeit zusätzlich belastet, die mit ihren eigentlichen Aufgaben wenig oder nichts zu tun hat. Tatsächlich ist die Information, wie lange eine Person eingebürgert ist, für den Vollzug in den Bereichen Sozialversicherung, Sozialhilfe und Strafrecht nicht von Bedeutung. </p><p>Zu bedenken ist, dass der Nutzen dieser zusätzlichen Information die anfallenden Kosten kaum rechtfertigt. Die Zahl der eingebürgerten Personen beträgt pro Jahr zwischen 35 000 und 38 000 Personen, die Anzahl der Personen in den meisten der angesprochenen Statistiken über Kriminalität und Sozialversicherung wäre noch viel geringer. Der beträchtliche Aufwand wäre mithin für eine sehr kleine Personengruppe zu leisten und lohnt sich nach Auffassung des Bundesrates nicht.</p><p>Des Weiteren möchte der Bundesrat mit Nachdruck auf die Ausführungen in seiner Antwort auf die Interpellation Dunant 06.3071 verweisen, worin er zur Frage straffällig gewordener Eingebürgerter Folgendes festhält: "Wird die eingebürgerte Person nach erfolgter Einbürgerung straffällig, soll keine Unterscheidung zwischen einer Person mit schweizerischer Abstammung und einer eingebürgerten Person gemacht werden .... Ist die Einbürgerung einmal erfolgt, ist der Eingebürgerte ein Schweizerbürger. Diese sollen alle gleich behandelt werden." Die Schaffung eines statistischen Merkmals ist in der Folge auch in dieser Hinsicht nicht geboten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass bei der Erhebung von Statistiken über Kriminalität und Sozialversicherungen auf Bundesebene frisch Eingebürgerte (bis 5 Jahre) in einer separaten Kategorie erfasst werden.</p>
- Berücksichtigung von Eingebürgerten bei der Erhebung von Statistiken
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