Irreführende Warnhinweise bald auch auf Alkoholflaschen?

ShortId
06.3851
Id
20063851
Updated
27.07.2023 20:08
Language
de
Title
Irreführende Warnhinweise bald auch auf Alkoholflaschen?
AdditionalIndexing
55;2841;Gesundheitsförderung;Suchtprävention;Konsumenteninformation;alkoholisches Getränk;Getränkeverpackung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L06K070101010202, Getränkeverpackung
  • L05K1402010101, alkoholisches Getränk
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat prüft gegenwärtig weder die Einführung von Warnhinweisen auf Alkoholflaschen noch beabsichtigt er, solche Warnhinweise einzuführen. </p><p>3. Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sind eine wirksame und kostengünstige Präventionsmassnahme, wie eine aktuelle Erhebung des Bundesamts für Gesundheit belegt. Die neuen Warnhinweise werden häufiger beachtet und thematisiert, und knapp die Hälfte der Rauchenden macht sich aufgrund der Warnhinweise Gedanken über die Schädlichkeit des Rauchens. </p><p>4. Falls die EU solche Warnhinweise auch auf Alkoholflaschen einführen sollte, wird der Bundesrat die Situation neu überprüfen. Grund dafür ist allein schon der Sachverhalt, dass die importierten Produkte aus der EU solche Warnhinweise tragen würden. </p><p>5. Die gesundheitsfördernde Wirkung des risikoarmen Alkoholkonsums ist, trotz einiger positiver Resultate bezüglich Herzkrankheiten und entgegen der vielfach geäusserten Meinung, bis heute wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat einen risikoarmen Alkoholkonsum. Problematischer Alkoholkonsum dagegen verursacht beträchtliche Schäden, die es zu vermeiden gilt. Er kann u. a. zur Entwicklung von diversen Krebserkrankungen sowie zu Schädigungen an ungeborenen Kindern führen. Das Anbringen von Warnhinweisen kann deshalb nicht als irreführend bezeichnet werden.</p><p>6. Jede Änderung der schweizerischen Gesetzgebung wird in allen Einzelheiten geprüft und mindestens von einer Konsultation der zuständigen Bundesämter und der direkt betroffenen Organisationen begleitet. Die Stellungnahmen der angefragten Stellen werden ausgewertet und gestatten eine Entscheidfindung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte. Mit einem solchen Vorgehen kann die Übernahme problematischer oder widersprüchlicher Bestimmungen verhindert werden. Drängt sich eine Gesetzesänderung auf, so liegt die letzte Entscheidung im Übrigen beim Parlament.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der EU wird bereits darüber diskutiert, nach den Zigarettenpackungen auch Alkoholflaschen mit demotivierenden Warnhinweisen zu versehen, um auf allfällige gesundheitsschädigende Wirkungen aufmerksam zu machen. Ich halte solche Hinweise für verfehlt, gefährlich und geschäftsschädigend und stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen: </p><p>1. Prüft der Bund die Einführung von Warnhinweisen auf Alkoholflaschen auch schon?</p><p>2. Beabsichtigt der Bund gar, solche Warnhinweise einzuführen? </p><p>3. Wie war die Wirkung der Warnhinweise auf Zigarettenpackungen in Bezug auf die Prävention? </p><p>4. Würde sich seine Meinung ändern, wenn die EU solche Warnhinweise auch auf Alkoholflaschen einführen würde? </p><p>5. Wäre ein Warnhinweis bezüglich schädigenden Wirkungen des Alkohols z. B. auf einer Rotweinflasche nicht sogar eine Irreführung der Konsumenten, da für Herzinfarkte nachweislich ein kleineres Risiko besteht, wenn regelmässig Rotwein in gesundem Masse getrunken wird? </p><p>6. Was unternimmt er, damit derart verfehlte und problematische EU-Vorschriften in der Schweiz nicht eingeführt werden?</p>
  • Irreführende Warnhinweise bald auch auf Alkoholflaschen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat prüft gegenwärtig weder die Einführung von Warnhinweisen auf Alkoholflaschen noch beabsichtigt er, solche Warnhinweise einzuführen. </p><p>3. Warnhinweise auf Zigarettenpackungen sind eine wirksame und kostengünstige Präventionsmassnahme, wie eine aktuelle Erhebung des Bundesamts für Gesundheit belegt. Die neuen Warnhinweise werden häufiger beachtet und thematisiert, und knapp die Hälfte der Rauchenden macht sich aufgrund der Warnhinweise Gedanken über die Schädlichkeit des Rauchens. </p><p>4. Falls die EU solche Warnhinweise auch auf Alkoholflaschen einführen sollte, wird der Bundesrat die Situation neu überprüfen. Grund dafür ist allein schon der Sachverhalt, dass die importierten Produkte aus der EU solche Warnhinweise tragen würden. </p><p>5. Die gesundheitsfördernde Wirkung des risikoarmen Alkoholkonsums ist, trotz einiger positiver Resultate bezüglich Herzkrankheiten und entgegen der vielfach geäusserten Meinung, bis heute wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat einen risikoarmen Alkoholkonsum. Problematischer Alkoholkonsum dagegen verursacht beträchtliche Schäden, die es zu vermeiden gilt. Er kann u. a. zur Entwicklung von diversen Krebserkrankungen sowie zu Schädigungen an ungeborenen Kindern führen. Das Anbringen von Warnhinweisen kann deshalb nicht als irreführend bezeichnet werden.</p><p>6. Jede Änderung der schweizerischen Gesetzgebung wird in allen Einzelheiten geprüft und mindestens von einer Konsultation der zuständigen Bundesämter und der direkt betroffenen Organisationen begleitet. Die Stellungnahmen der angefragten Stellen werden ausgewertet und gestatten eine Entscheidfindung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte. Mit einem solchen Vorgehen kann die Übernahme problematischer oder widersprüchlicher Bestimmungen verhindert werden. Drängt sich eine Gesetzesänderung auf, so liegt die letzte Entscheidung im Übrigen beim Parlament.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der EU wird bereits darüber diskutiert, nach den Zigarettenpackungen auch Alkoholflaschen mit demotivierenden Warnhinweisen zu versehen, um auf allfällige gesundheitsschädigende Wirkungen aufmerksam zu machen. Ich halte solche Hinweise für verfehlt, gefährlich und geschäftsschädigend und stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen: </p><p>1. Prüft der Bund die Einführung von Warnhinweisen auf Alkoholflaschen auch schon?</p><p>2. Beabsichtigt der Bund gar, solche Warnhinweise einzuführen? </p><p>3. Wie war die Wirkung der Warnhinweise auf Zigarettenpackungen in Bezug auf die Prävention? </p><p>4. Würde sich seine Meinung ändern, wenn die EU solche Warnhinweise auch auf Alkoholflaschen einführen würde? </p><p>5. Wäre ein Warnhinweis bezüglich schädigenden Wirkungen des Alkohols z. B. auf einer Rotweinflasche nicht sogar eine Irreführung der Konsumenten, da für Herzinfarkte nachweislich ein kleineres Risiko besteht, wenn regelmässig Rotwein in gesundem Masse getrunken wird? </p><p>6. Was unternimmt er, damit derart verfehlte und problematische EU-Vorschriften in der Schweiz nicht eingeführt werden?</p>
    • Irreführende Warnhinweise bald auch auf Alkoholflaschen?

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