Neues EU-Chemikalienrecht. Anpassung der Schweiz an Reach
- ShortId
-
06.3853
- Id
-
20063853
- Updated
-
24.06.2025 23:30
- Language
-
de
- Title
-
Neues EU-Chemikalienrecht. Anpassung der Schweiz an Reach
- AdditionalIndexing
-
10;2841;52;gefährlicher Stoff;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;Kontrolle;Europäische Union;chemische Verunreinigung;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;internationale Verhandlungen;Verzeichnis;chemische Industrie;Umweltverträglichkeit;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K07050103, chemische Industrie
- L04K02020702, Verzeichnis
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K06020104, gefährlicher Stoff
- L04K06020303, chemische Verunreinigung
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L02K0903, Europäische Union
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. Juni 2007 wird in der EU die im Dezember 2006 beschlossene Reach-Verordnung ("Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals"-Verordnung) in Kraft treten und danach in der EU schrittweise implementiert werden. Reach wird längerfristig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien erheblich verbessern. Insbesondere werden bei Tausenden von Chemikalien, die bereits heute auf dem Markt sind, die bisher fehlende Prüfung und Beurteilung ihrer Gefährdung von Mensch und Umwelt nachgeholt. </p><p>Da die meisten im Chemikalienbereich tätigen Firmen der Schweiz ihre Produkte auch in die EU exportieren, werden diese Firmen die Verpflichtungen nach Reach ohnehin erfüllen müssen. Reach könnte auch zum Wettbewerbsvorteil werden, da dadurch zum Ausdruck kommt, dass solche Chemikalien getestet sind. Auch haben einige Schweizer Firmen begonnen, ihre regulatorische Reach-Kompetenz anderen Firmen zur Verfügung zu stellen. </p><p>Reach bringt nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bundesbehörden eine Mehrbelastung. In Helsinki wird eine europäische Chemikalienagentur von mehreren Hundert Mitarbeitenden aufgebaut, die zusammen mit den Mitgliedstaaten Reach vollziehen. Aus Gründen der Arbeitsteilung und der Kosten wäre es sinnvoll, wenn die Schweizer Behörden im Vollzug mit der europäischen Chemikalienagentur und den Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten könnten und nicht in der Schweiz eine entsprechende Parallelorganisation aufgebaut werden müsste. Voraussetzung dazu wäre ein noch auszuhandelndes Chemikalienabkommen, da Chemikalien bis jetzt nicht Teil der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren das schweizerische Chemikalienrecht wiederholt an dasjenige der EG angeglichen. Dadurch konnten Handelshemmnisse abgebaut und konnte das Schutzniveau erhalten oder gar erhöht werden. Nach dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung in der EU werden zwischen dem schweizerischen und dem EG-Chemikalienrecht erneut wesentliche Unterschiede bestehen. Der Bundesrat erachtet eine EU-Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechts auch diesmal für notwendig. Er hat aus diesem Grund die parallele Einführung von Reach in der Schweiz als Richtliniengeschäft in die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Bundesämter für Gesundheit (BAG), Umwelt (Bafu) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) prüft zurzeit die Auswirkungen einer Angleichung des schweizerischen Rechts an Reach. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen entscheiden, in welchem Umfang und wann das schweizerische Chemikalienrecht an Reach angepasst werden soll. In diesem Rahmen wird er auch die Form der künftigen Zusammenarbeit mit der EU im Chemikalienbereich klären. Es ist davon auszugehen, dass die Zusammenarbeit den Abschluss eines bilateralen Vertrags voraussetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen: </p><p>1. Wie die schweizerischen Anforderungen an Chemikalien an diejenigen der neuen EU-Chemikalienverordnung Reach angepasst werden können;</p><p>2. In welchem Umfang zu diesem Zwecke mit der Europäischen Union Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz am Vollzug der Reach-Verordnung ("Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals"-Verordnung) aufzunehmen sind.</p>
- Neues EU-Chemikalienrecht. Anpassung der Schweiz an Reach
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 1. Juni 2007 wird in der EU die im Dezember 2006 beschlossene Reach-Verordnung ("Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals"-Verordnung) in Kraft treten und danach in der EU schrittweise implementiert werden. Reach wird längerfristig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien erheblich verbessern. Insbesondere werden bei Tausenden von Chemikalien, die bereits heute auf dem Markt sind, die bisher fehlende Prüfung und Beurteilung ihrer Gefährdung von Mensch und Umwelt nachgeholt. </p><p>Da die meisten im Chemikalienbereich tätigen Firmen der Schweiz ihre Produkte auch in die EU exportieren, werden diese Firmen die Verpflichtungen nach Reach ohnehin erfüllen müssen. Reach könnte auch zum Wettbewerbsvorteil werden, da dadurch zum Ausdruck kommt, dass solche Chemikalien getestet sind. Auch haben einige Schweizer Firmen begonnen, ihre regulatorische Reach-Kompetenz anderen Firmen zur Verfügung zu stellen. </p><p>Reach bringt nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bundesbehörden eine Mehrbelastung. In Helsinki wird eine europäische Chemikalienagentur von mehreren Hundert Mitarbeitenden aufgebaut, die zusammen mit den Mitgliedstaaten Reach vollziehen. Aus Gründen der Arbeitsteilung und der Kosten wäre es sinnvoll, wenn die Schweizer Behörden im Vollzug mit der europäischen Chemikalienagentur und den Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten könnten und nicht in der Schweiz eine entsprechende Parallelorganisation aufgebaut werden müsste. Voraussetzung dazu wäre ein noch auszuhandelndes Chemikalienabkommen, da Chemikalien bis jetzt nicht Teil der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren das schweizerische Chemikalienrecht wiederholt an dasjenige der EG angeglichen. Dadurch konnten Handelshemmnisse abgebaut und konnte das Schutzniveau erhalten oder gar erhöht werden. Nach dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung in der EU werden zwischen dem schweizerischen und dem EG-Chemikalienrecht erneut wesentliche Unterschiede bestehen. Der Bundesrat erachtet eine EU-Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechts auch diesmal für notwendig. Er hat aus diesem Grund die parallele Einführung von Reach in der Schweiz als Richtliniengeschäft in die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Bundesämter für Gesundheit (BAG), Umwelt (Bafu) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) prüft zurzeit die Auswirkungen einer Angleichung des schweizerischen Rechts an Reach. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen entscheiden, in welchem Umfang und wann das schweizerische Chemikalienrecht an Reach angepasst werden soll. In diesem Rahmen wird er auch die Form der künftigen Zusammenarbeit mit der EU im Chemikalienbereich klären. Es ist davon auszugehen, dass die Zusammenarbeit den Abschluss eines bilateralen Vertrags voraussetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen: </p><p>1. Wie die schweizerischen Anforderungen an Chemikalien an diejenigen der neuen EU-Chemikalienverordnung Reach angepasst werden können;</p><p>2. In welchem Umfang zu diesem Zwecke mit der Europäischen Union Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz am Vollzug der Reach-Verordnung ("Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals"-Verordnung) aufzunehmen sind.</p>
- Neues EU-Chemikalienrecht. Anpassung der Schweiz an Reach
Back to List