Transparenz über die Kompensation bei der Osthilfe

ShortId
06.3860
Id
20063860
Updated
28.07.2023 12:33
Language
de
Title
Transparenz über die Kompensation bei der Osthilfe
AdditionalIndexing
08;Kohäsionsfonds;Aufstellung des Haushaltsplans;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Transparenz;Entwicklungszusammenarbeit;Rahmenkredit
1
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L04K11020305, Rahmenkredit
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) hat das Parlament seit 1990 drei Rahmenkredite in der Höhe von 3450 Millionen Franken gesprochen. Der Rahmenkredit IV wird dem Parlament mit der Botschaft des Bundesrates vom 16. Dezember 2006 in der Frühjahrs- und Sommersession 2007 vorgelegt. Die Rahmenkredite erlauben es, mittelfristige Verpflichtungen eingehen zu können. Bei der Inkraftsetzung eines neuen Rahmenkredits verfallen die allenfalls noch nicht ausgeschöpften Mittel unter dem vorangegangenen Rahmenkredit. Der Verpflichtungskredit ist vom Zahlungskredit zu unterscheiden. Der Zahlungskredit wird vom Parlament mit dem jährlichen Bundesbudget bewilligt und stellt die effektiv zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel dar. Die vom Bundesrat festgelegte Kompensation des Erweiterungsbeitrags bezieht sich auf die Zahlungskredite. Nichtausgeschöpfte Verpflichtungsmittel aus alten Rahmenkrediten können deshalb nicht zur Kompensation des Erweiterungsbeitrags beigezogen werden.</p><p>1./2. Die Situation der Verpflichtungen in den Rahmenkrediten stellt sich wie folgt dar:</p><p>- Rahmenkredit I (März 1990-Januar 1992): 250 Millionen Franken vom Parlament zugesprochen; 250 Millionen Franken verpflichtetes Finanzvolumen Ende 2006; keine nichtausgeschöpften Verpflichtungsmittel Ende 2006;</p><p>- Rahmenkredit II (Januar 1992-März 1999): 1400 Millionen Franken vom Parlament zugesprochen; 1381 Millionen Franken verpflichtetes Finanzvolumen Ende 2006; 19 Millionen Franken nichtausgeschöpfte Verpflichtungsmittel Ende 2006;</p><p>- Rahmenkredit III (März 1999-laufend): Total, 1800 Millionen Franken; Rahmenkredit III, 900 Millionen Franken; 1. Aufstockung, 500 Millionen Franken; 2. Aufstockung, 400 Millionen Franken; 1632 Millionen Franken; 168 Millionen (davon 97 Millionen für Kreditgarantien - Kreditgarantien dienen dazu, politische Risiken und Transferrisiken für Lieferungen in die Länder abzudecken, für welche die Exportrisikogarantie - ERG - noch nicht zur Verfügung steht - reserviert).</p><p>3. Im Rahmenkredit II können seit dem 31. März 1999 (Inkrafttreten des Rahmenkredits III) keine weiteren Verpflichtungen mehr getätigt werden. Im Rahmenkredit III sind im ersten Halbjahr 2007 Verpflichtungen in der Höhe von 71 Millionen Franken geplant.</p><p>4. Bis zur Verabschiedung des Rahmenkredits IV durch das Parlament in der Frühjahrs- und Sommersession 2007 werden die Verpflichtungsmittel für Programme und Projekte aus dem Rahmenkredit III voll ausgeschöpft sein. Es bleiben 97 Millionen Franken des Rahmenkredits III, die für Kreditgarantien reserviert sind. Diese werden voraussichtlich bis Mitte 2007 nicht verwendet werden und verfallen nach Inkrafttreten des neuen Rahmenkredits. Infolgedessen stehen keine Mittel aus nichtbeanspruchten Verpflichtungen des Rahmenkredits III für Kompensationen zur Verfügung (vgl. auch Antwort auf Frage 8 unten).</p><p>5. Die folgenden zwei Tabellen geben Aufschluss über die Zahlungskredite an Osteuropa und an die Staaten der GUS in den Jahren 1996-2005, aufgeteilt a) nach Ländern (inkl. APD und Non-APD) und b) nach Rubriken (die Angaben für 2006 sind noch nicht verfügbar). Die APD (Aide publique au développement) umfasst sämtliche Finanzströme der öffentlichen Hand, welche auf die Erleichterung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern abzielen. Die Liste der Länder, welche als Entwicklungsländer gelten, wird vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD nach vorgegebenen Kriterien festgelegt. Als Non-APD bezeichnet man die öffentliche Hilfe an Länder, die nicht als Entwicklungsländer gelten. </p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p><p>6. Mit dem Erweiterungsbeitrag finanziert die Schweiz Projekte in den zehn neuen Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Die traditionelle Osthilfe, d. h. die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Staaten Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion zur Förderung demokratischer, sozialer und marktwirtschaftlicher Reformen, ist heute nicht mehr in diesen Staaten tätig. Es bestehen somit keine neuen Vorhaben unter der Ostzusammenarbeit, welche nun über den Rahmenkredit "Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union" finanziert würden. </p><p>Für die Unterstützung im Rahmen des Erweiterungsbeitrags und der Weiterführung der traditionellen Osthilfe werden dem Parlament zwei separate Rahmenkredite vorgelegt. Damit ist eine klare Trennung gegeben.</p><p>7. Die Schweiz entscheidet autonom, welche Projekte und Programme realisiert und zu welchem Zweck die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden. Auf der Ebene des Gesamtprogramms werden umfassende Controlling-Systeme eingerichtet, die den Mitteleinsatz überwachen. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bringen ihre eigenen, umfangreichen Erfahrungen im Controlling der traditionellen Ostzusammenarbeit ein. Zusätzlich dazu überprüfen unabhängige, international anerkannte Buchprüfungsfirmen die Mittelverwendung auf Projekt- und Programmebene (operationelle und finanzielle Audits). Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Departemente den Aussenpolitischen Kommissionen alle zwei Jahre zur Mittelverwendung, zu den ausgewählten Projekten und deren Wirkung sowie zu den von den Partnerstaaten getroffenen Massnahmen mündlich Bericht erstatten.</p><p>8. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 entschieden, dass die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags zu 60 Prozent je zur Hälfte im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) kompensiert werden soll. Die Kompensationen in der Ostzusammenarbeit sind im Budget 2007 und in der Finanzplanung für die folgenden Jahre festgehalten. Der Verpflichtungsumfang des vierten Rahmenkredits für die Weiterführung der traditionellen Ostzusammenarbeit, den der Bundesrat dem Parlament beantragt, beläuft sich auf 650 Millionen Franken für eine Mindestdauer von vier Jahren und berücksichtigt damit ebenfalls die erforderlichen Kompensationen in der Ostzusammenarbeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS hat das Parlament vier Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 3850 Millionen Franken gutgeheissen. Die jährlichen Zahlungskredite werden jeweils in den Voranschlag aufgenommen. Allerdings ist der Zusammenhang zwischen den einzelnen Zahlungskrediten und den einzelnen Verpflichtungskrediten nicht leicht nachvollziehbar. Im Zusammenhang mit der dem Volk versprochenen Kompensation des Kohäsionsbeitrages ist daher eine transparente Darstellung der genannten Verpflichtungs- und Zahlungskredite notwendig. Nur so kann das Versprechen in den Abstimmungsunterlagen zur Volksabstimmung vom 26. November 2006 überprüft werden: ".... der Erweiterungsbeitrag wird ohne zusätzliche Belastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und somit budgetneutral finanziert." Es drängen sich vorerst folgende Fragen auf: </p><p>1. In welcher Höhe sind bei den Rahmenkrediten zwei bis vier bereits Verpflichtungen eingegangen worden (Stand 31. Dezember 2006 bei den einzelnen Rahmenkrediten zwei bis vier separat)? </p><p>2. Wie hoch sind die "voraussichtlich nichtbeanspruchten" Mittel bei den Rahmenkrediten zwei bis vier per 31. Dezember 2006? </p><p>3. Wie hoch sind die geplanten, aber noch nicht eingegangenen Verpflichtungen bei den Rahmenkrediten zwei bis vier per 31. Dezember 2006? </p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Kohäsionsbeitrag von 1000 Millionen Franken mindestens zu 60 Prozent (wie in der Volksabstimmung versprochen) mit den geplanten, aber noch nicht eingegangenen Verpflichtungen bei den Rahmenkrediten zwei bis vier zu kompensieren? </p><p>5. Wie hoch waren die jährlichen Zahlungskredite an Osteuropa und an Staaten der GUS in den Jahren 1996-2006 (inkl. der entsprechenden DAC-Programme), aufgeteilt nach den einzelnen Ländern und nach den einzelnen Rubriken der Bundesrechnung? </p><p>6. Kann der Bundesrat garantieren, dass mit den Kohäsionsbeiträgen keine bereits lancierten und durch die bestehende Osthilfe zugesicherten Projekte finanziert werden? </p><p>7. Wie stellt der Bundesrat durch ein konsequentes Controlling sicher, dass die Kohäsionsmilliarde im Sinne des Verwendungszwecks der Abstimmungserläuterungen verwendet wird? </p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, ab Zeitpunkt des ersten Zahlungskredites an die EU-Erweiterung sowohl die Verpflichtungs- als auch die Zahlungskredite an Osteuropa und an die Staaten der GUS um jährlich 60 Millionen Franken pro Jahr während der darauffolgenden zehn Jahre zu kürzen?</p>
  • Transparenz über die Kompensation bei der Osthilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) hat das Parlament seit 1990 drei Rahmenkredite in der Höhe von 3450 Millionen Franken gesprochen. Der Rahmenkredit IV wird dem Parlament mit der Botschaft des Bundesrates vom 16. Dezember 2006 in der Frühjahrs- und Sommersession 2007 vorgelegt. Die Rahmenkredite erlauben es, mittelfristige Verpflichtungen eingehen zu können. Bei der Inkraftsetzung eines neuen Rahmenkredits verfallen die allenfalls noch nicht ausgeschöpften Mittel unter dem vorangegangenen Rahmenkredit. Der Verpflichtungskredit ist vom Zahlungskredit zu unterscheiden. Der Zahlungskredit wird vom Parlament mit dem jährlichen Bundesbudget bewilligt und stellt die effektiv zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel dar. Die vom Bundesrat festgelegte Kompensation des Erweiterungsbeitrags bezieht sich auf die Zahlungskredite. Nichtausgeschöpfte Verpflichtungsmittel aus alten Rahmenkrediten können deshalb nicht zur Kompensation des Erweiterungsbeitrags beigezogen werden.</p><p>1./2. Die Situation der Verpflichtungen in den Rahmenkrediten stellt sich wie folgt dar:</p><p>- Rahmenkredit I (März 1990-Januar 1992): 250 Millionen Franken vom Parlament zugesprochen; 250 Millionen Franken verpflichtetes Finanzvolumen Ende 2006; keine nichtausgeschöpften Verpflichtungsmittel Ende 2006;</p><p>- Rahmenkredit II (Januar 1992-März 1999): 1400 Millionen Franken vom Parlament zugesprochen; 1381 Millionen Franken verpflichtetes Finanzvolumen Ende 2006; 19 Millionen Franken nichtausgeschöpfte Verpflichtungsmittel Ende 2006;</p><p>- Rahmenkredit III (März 1999-laufend): Total, 1800 Millionen Franken; Rahmenkredit III, 900 Millionen Franken; 1. Aufstockung, 500 Millionen Franken; 2. Aufstockung, 400 Millionen Franken; 1632 Millionen Franken; 168 Millionen (davon 97 Millionen für Kreditgarantien - Kreditgarantien dienen dazu, politische Risiken und Transferrisiken für Lieferungen in die Länder abzudecken, für welche die Exportrisikogarantie - ERG - noch nicht zur Verfügung steht - reserviert).</p><p>3. Im Rahmenkredit II können seit dem 31. März 1999 (Inkrafttreten des Rahmenkredits III) keine weiteren Verpflichtungen mehr getätigt werden. Im Rahmenkredit III sind im ersten Halbjahr 2007 Verpflichtungen in der Höhe von 71 Millionen Franken geplant.</p><p>4. Bis zur Verabschiedung des Rahmenkredits IV durch das Parlament in der Frühjahrs- und Sommersession 2007 werden die Verpflichtungsmittel für Programme und Projekte aus dem Rahmenkredit III voll ausgeschöpft sein. Es bleiben 97 Millionen Franken des Rahmenkredits III, die für Kreditgarantien reserviert sind. Diese werden voraussichtlich bis Mitte 2007 nicht verwendet werden und verfallen nach Inkrafttreten des neuen Rahmenkredits. Infolgedessen stehen keine Mittel aus nichtbeanspruchten Verpflichtungen des Rahmenkredits III für Kompensationen zur Verfügung (vgl. auch Antwort auf Frage 8 unten).</p><p>5. Die folgenden zwei Tabellen geben Aufschluss über die Zahlungskredite an Osteuropa und an die Staaten der GUS in den Jahren 1996-2005, aufgeteilt a) nach Ländern (inkl. APD und Non-APD) und b) nach Rubriken (die Angaben für 2006 sind noch nicht verfügbar). Die APD (Aide publique au développement) umfasst sämtliche Finanzströme der öffentlichen Hand, welche auf die Erleichterung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern abzielen. Die Liste der Länder, welche als Entwicklungsländer gelten, wird vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD nach vorgegebenen Kriterien festgelegt. Als Non-APD bezeichnet man die öffentliche Hilfe an Länder, die nicht als Entwicklungsländer gelten. </p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p><p>6. Mit dem Erweiterungsbeitrag finanziert die Schweiz Projekte in den zehn neuen Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Die traditionelle Osthilfe, d. h. die technische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Staaten Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion zur Förderung demokratischer, sozialer und marktwirtschaftlicher Reformen, ist heute nicht mehr in diesen Staaten tätig. Es bestehen somit keine neuen Vorhaben unter der Ostzusammenarbeit, welche nun über den Rahmenkredit "Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union" finanziert würden. </p><p>Für die Unterstützung im Rahmen des Erweiterungsbeitrags und der Weiterführung der traditionellen Osthilfe werden dem Parlament zwei separate Rahmenkredite vorgelegt. Damit ist eine klare Trennung gegeben.</p><p>7. Die Schweiz entscheidet autonom, welche Projekte und Programme realisiert und zu welchem Zweck die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden. Auf der Ebene des Gesamtprogramms werden umfassende Controlling-Systeme eingerichtet, die den Mitteleinsatz überwachen. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bringen ihre eigenen, umfangreichen Erfahrungen im Controlling der traditionellen Ostzusammenarbeit ein. Zusätzlich dazu überprüfen unabhängige, international anerkannte Buchprüfungsfirmen die Mittelverwendung auf Projekt- und Programmebene (operationelle und finanzielle Audits). Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Departemente den Aussenpolitischen Kommissionen alle zwei Jahre zur Mittelverwendung, zu den ausgewählten Projekten und deren Wirkung sowie zu den von den Partnerstaaten getroffenen Massnahmen mündlich Bericht erstatten.</p><p>8. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 entschieden, dass die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags zu 60 Prozent je zur Hälfte im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) kompensiert werden soll. Die Kompensationen in der Ostzusammenarbeit sind im Budget 2007 und in der Finanzplanung für die folgenden Jahre festgehalten. Der Verpflichtungsumfang des vierten Rahmenkredits für die Weiterführung der traditionellen Ostzusammenarbeit, den der Bundesrat dem Parlament beantragt, beläuft sich auf 650 Millionen Franken für eine Mindestdauer von vier Jahren und berücksichtigt damit ebenfalls die erforderlichen Kompensationen in der Ostzusammenarbeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS hat das Parlament vier Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 3850 Millionen Franken gutgeheissen. Die jährlichen Zahlungskredite werden jeweils in den Voranschlag aufgenommen. Allerdings ist der Zusammenhang zwischen den einzelnen Zahlungskrediten und den einzelnen Verpflichtungskrediten nicht leicht nachvollziehbar. Im Zusammenhang mit der dem Volk versprochenen Kompensation des Kohäsionsbeitrages ist daher eine transparente Darstellung der genannten Verpflichtungs- und Zahlungskredite notwendig. Nur so kann das Versprechen in den Abstimmungsunterlagen zur Volksabstimmung vom 26. November 2006 überprüft werden: ".... der Erweiterungsbeitrag wird ohne zusätzliche Belastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und somit budgetneutral finanziert." Es drängen sich vorerst folgende Fragen auf: </p><p>1. In welcher Höhe sind bei den Rahmenkrediten zwei bis vier bereits Verpflichtungen eingegangen worden (Stand 31. Dezember 2006 bei den einzelnen Rahmenkrediten zwei bis vier separat)? </p><p>2. Wie hoch sind die "voraussichtlich nichtbeanspruchten" Mittel bei den Rahmenkrediten zwei bis vier per 31. Dezember 2006? </p><p>3. Wie hoch sind die geplanten, aber noch nicht eingegangenen Verpflichtungen bei den Rahmenkrediten zwei bis vier per 31. Dezember 2006? </p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Kohäsionsbeitrag von 1000 Millionen Franken mindestens zu 60 Prozent (wie in der Volksabstimmung versprochen) mit den geplanten, aber noch nicht eingegangenen Verpflichtungen bei den Rahmenkrediten zwei bis vier zu kompensieren? </p><p>5. Wie hoch waren die jährlichen Zahlungskredite an Osteuropa und an Staaten der GUS in den Jahren 1996-2006 (inkl. der entsprechenden DAC-Programme), aufgeteilt nach den einzelnen Ländern und nach den einzelnen Rubriken der Bundesrechnung? </p><p>6. Kann der Bundesrat garantieren, dass mit den Kohäsionsbeiträgen keine bereits lancierten und durch die bestehende Osthilfe zugesicherten Projekte finanziert werden? </p><p>7. Wie stellt der Bundesrat durch ein konsequentes Controlling sicher, dass die Kohäsionsmilliarde im Sinne des Verwendungszwecks der Abstimmungserläuterungen verwendet wird? </p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, ab Zeitpunkt des ersten Zahlungskredites an die EU-Erweiterung sowohl die Verpflichtungs- als auch die Zahlungskredite an Osteuropa und an die Staaten der GUS um jährlich 60 Millionen Franken pro Jahr während der darauffolgenden zehn Jahre zu kürzen?</p>
    • Transparenz über die Kompensation bei der Osthilfe

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