Gats und innerstaatliche Regelungen

ShortId
06.3868
Id
20063868
Updated
28.07.2023 12:02
Language
de
Title
Gats und innerstaatliche Regelungen
AdditionalIndexing
15;52;nationales Recht;Kompetenzregelung;Liberalisierung des Handels;Gats;internationale Verhandlungen;Sozialverträglichkeit;tertiärer Sektor;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
1
  • L06K070102040102, Gats
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L05K0704060304, tertiärer Sektor
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Recht der Regierungen, ihre Dienstleistungssektoren zu regulieren, und die Verpflichtung der WTO-Mitglieder, so zu handeln, dass Massnahmen im Hinblick auf die Befähigungserfordernisse und -verfahren, Zulassungen und technischen Normen nicht belastender sind als zur Gewährung der Dienstleistungsqualität erforderlich, sind zwei wichtige Grundpfeiler des Gats (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, SR 0.632.20). Für den Bundesrat sind diese beiden Elemente wesentlich für seine nationale Politik: das erste, um den Verfassungsauftrag (Umwelt-, Sozial-, Sicherheitsziele usw.) zu erfüllen, das zweite, um für Schweizer Dienstleistungsunternehmen die besten Exportbedingungen zu schaffen. Die Erfahrung im Warenverkehr zeigt, dass sich nichttarifäre Handelshemmnisse bei Waren, für welche der Zoll substanziell gesenkt worden ist, als ebenso wirksam erweisen können bei der Fernhaltung von ausländischen Produkten, wie dies mit Zöllen der Fall war. Der Bundesrat hält es deshalb für wichtig, die bestehenden Regeln des Gats durch Disziplinen zu konkretisieren, wie sie für Waren bestehen, wobei gewährleistet sein muss, dass sie nicht das Recht zur Regulierung von Dienstleistungen beeinträchtigen.</p><p>2. Der schweizerisch-mexikanische Vorschlag in der WTO-Arbeitsgruppe für innerstaatliche Regelungen wurde in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsstellen vorbereitet, die für die Standardisierungspolitik zuständig sind. Im Rahmen der fortlaufenden Orientierung über die Verhandlungen hat die schweizerische Delegation alle Ämter der interdepartementalen Arbeitsgruppe Gats über ihre Vorschläge und über den Gang der Beratungen in den Verhandlungsforen informiert. Das betreffende Dokument wurde ausserdem gleich nach seinem Erscheinen auf der Internetseite des Seco aufgeschaltet.</p><p>3. Der schweizerisch-mexikanische Vorschlag ist mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrates vereinbar. Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass die Ergebnisse der Gats-Verhandlungen bisher innerhalb des gesetzgeberischen Rahmens der Schweiz geblieben sind.</p><p>4. Die technischen Normen sind von Mitgliedern ergriffene Massnahmen, die eine Auswirkung auf die Merkmale der Dienstleistung oder auf die Art, wie sie erbracht wird, haben (die Definition ist also weiter gefasst als fakultative Normen, die von privaten Organisationen ausgegeben werden, wie dies im Warenbereich der Fall ist). Man muss betonen, dass das, worauf die im Gats erwähnten Disziplinen zielen sollen, Massnahmen sind, welche sicherlich auch soziale oder ökologische Vorschriften betreffen können (z. B. Normen/Vorschriften der Arbeitssicherheit). Was das Gats eindämmen will, sind Massnahmen mit "protektionistischer" Absicht, die im Vergleich zu ihrer Zielverfolgung unverhältnismässig sind. Da die Verhandlungen immer noch laufen, gibt es noch keine Definition der "technischen Normen", insbesondere was den Einbezug von privaten Normen betrifft.</p><p>5. Die vorgängige internationale Konsultation ist konform mit Artikel 6 THG (Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, SR 946.51) für Vorschriften, welche der Bund erlässt. Die von der Schweiz im Bereich Transparenz vorgeschlagene Disziplin betrifft nicht freiwillige Normen oder solche, die auf internationalen Normen beruhen. Für die von Kantonen erlassenen Vorschriften ist die Disziplin nicht verbindlich. Der "Notwendigkeitstest" ist eine Verpflichtung, die seit 1995 aufgrund des Gats gilt. Die laufende Verhandlung zielt ausschliesslich darauf, diese zu definieren und zu präzisieren. Darüber hinaus finden diese Tests seit 1979 auf Waren Anwendung (Ende der Tokio-Runde). Bisher hat im Rahmen des Gats keine einzige Streitschlichtung bezüglich dieses Tests stattgefunden. Die Schaffung eines wirksamen reglementarischen Rahmens ist im Interesse der Schweiz, um unter gebührender Berücksichtigung des Verfassungsartikels zur Wirtschaftsfreiheit verschiedenartige politische Ziele zu erreichen. Deshalb evaluiert der Bundesrat unter anderen Aspekten die wirtschaftlichen Auswirkungen jeder neuen Regulierung, was einem Notwendigkeitstest gleichkommt. Im Übrigen müssen die Disziplinen des Gats dahingehend verstanden werden, dass sie nur für diejenigen Massnahmen - beispielsweise einer Umweltregelung - gelten, welche den Dienstleistungsverkehr betreffen. Schliesslich betont der Bundesrat, dass der Notwendigkeitstest nicht für das verfolgte politische Ziel gilt, sondern ausschliesslich für die Massnahme, die in Verfolgung dieses Ziels ergriffen wird. In jedem Fall garantiert das Gats jedem Staat das Recht, die Sektoren nach seinem Gutdünken zu reglementieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keinerlei Unvereinbarkeit zwischen Verpflichtungen nach Gats und seiner Politik der nachhaltigen Entwicklung festgestellt. Da sich diese Praxis in eine lange schweizerische Tradition einreiht, hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, eine besondere Untersuchung zu dieser Frage durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den letzten Jahren hat eine grössere Debatte zum WTO-Dienstleistungsabkommen Gats und seinen Auswirkungen auf den Service public begonnen. Es wurde aber nie thematisiert, welche Auswirkungen das Gats auf das Recht von Regierungen auf nationaler, kantonaler und Gemeindeebene hat, neue Gesetze und Verordnungen - beispielsweise im Landschaftsschutz - zu erlassen. </p><p>Die Schweiz engagiert sich stark in den Gats-Verhandlungen zu den "Innerstaatlichen Regelungen" und hat im Oktober 2005 zusammen mit Mexiko einen Vorschlag mit einem Inhalt eingereicht, der weitreichende Folgen auf das Recht von einzelnen Staaten, Massnahmen zu erlassen, haben könnte: </p><p>1. Aus welchem Grund setzt sich die Schweiz im Rahmen des Gats so vehement für neue Disziplinen zu "Innerstaatlichen Regelungen" ein? </p><p>2. Hat das Seco vor der Einreichung des Oktober-Vorschlags in der "Arbeitsgruppe zu Domestic Regulations" in Genf eine Vernehmlassung bei den andern Bundesämtern durchgeführt? Welche politischen Gremien, welche spezialisierten NGO wurden über die Schweizer Pläne zu den "Innerstaatlichen Regelungen" unterrichtet? </p><p>3. Ist ein solcher Vorschlag mit dem WTO-Bundesratsmandat vereinbar? </p><p>4. Die im Schweizer Vorschlag neu zu schaffenden Disziplinen betreffen u. a. die Prüfung, ob "Technische Standards" mehr als notwendig handelsverzerrend sind. Das WTO-Sekretariat hat 1996 den Begriff "Technische Standards" sehr breit definiert. Was versteht der Bundesrat unter "Technischen Standards"? Kann der Bundesrat garantieren, dass davon inländische Umwelt- und Sozialstandards nicht betroffen sind? Auf welche Weise kann er dies garantieren? Herrscht in den Verhandlungen Einigkeit über den Begriff "Technische Standards"? </p><p>5. Die Eingabe der Schweiz vom Oktober 2005 fordert unter dem Begriff "Transparenz", dass neue innerstaatliche Massnahmen den WTO-Mitgliedern vorgelegt werden müssen. Diese hätten daraufhin 60 Tage Zeit, sich dazu zu äussern. Ausserdem enthält das Papier die Forderung nach einem "Notwendigkeitstest". Anhand eines solchen Tests müssten die WTO-Mitglieder auf Verlangen anderer WTO-Länder beweisen können, dass eine innerstaatliche Massnahme nicht mehr als notwendig handelsverzerrend ist. Können solch weitgehende Forderungen nach Transparenz und der Einführung eines Notwendigkeitstests nicht dazu führen, dass strenge und jedem Land angemessene Massnahmen gelockert werden müssten und (zu) tief in die nationale Politik eingegriffen würde? </p><p>6. Zurzeit wird eine Vernehmlassung zur Nachhaltigkeitsstrategie Schweiz durchgeführt. Wurde bereits geprüft, inwiefern das Gats-Abkommen mit dem Verfassungsauftrag für nachhaltige Entwicklung kompatibel ist? Gibt es eine juristische Abklärung dazu, und inwieweit kann eine solche eingefordert werden?</p>
  • Gats und innerstaatliche Regelungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Recht der Regierungen, ihre Dienstleistungssektoren zu regulieren, und die Verpflichtung der WTO-Mitglieder, so zu handeln, dass Massnahmen im Hinblick auf die Befähigungserfordernisse und -verfahren, Zulassungen und technischen Normen nicht belastender sind als zur Gewährung der Dienstleistungsqualität erforderlich, sind zwei wichtige Grundpfeiler des Gats (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, SR 0.632.20). Für den Bundesrat sind diese beiden Elemente wesentlich für seine nationale Politik: das erste, um den Verfassungsauftrag (Umwelt-, Sozial-, Sicherheitsziele usw.) zu erfüllen, das zweite, um für Schweizer Dienstleistungsunternehmen die besten Exportbedingungen zu schaffen. Die Erfahrung im Warenverkehr zeigt, dass sich nichttarifäre Handelshemmnisse bei Waren, für welche der Zoll substanziell gesenkt worden ist, als ebenso wirksam erweisen können bei der Fernhaltung von ausländischen Produkten, wie dies mit Zöllen der Fall war. Der Bundesrat hält es deshalb für wichtig, die bestehenden Regeln des Gats durch Disziplinen zu konkretisieren, wie sie für Waren bestehen, wobei gewährleistet sein muss, dass sie nicht das Recht zur Regulierung von Dienstleistungen beeinträchtigen.</p><p>2. Der schweizerisch-mexikanische Vorschlag in der WTO-Arbeitsgruppe für innerstaatliche Regelungen wurde in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsstellen vorbereitet, die für die Standardisierungspolitik zuständig sind. Im Rahmen der fortlaufenden Orientierung über die Verhandlungen hat die schweizerische Delegation alle Ämter der interdepartementalen Arbeitsgruppe Gats über ihre Vorschläge und über den Gang der Beratungen in den Verhandlungsforen informiert. Das betreffende Dokument wurde ausserdem gleich nach seinem Erscheinen auf der Internetseite des Seco aufgeschaltet.</p><p>3. Der schweizerisch-mexikanische Vorschlag ist mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrates vereinbar. Die Erfahrung hat zudem gezeigt, dass die Ergebnisse der Gats-Verhandlungen bisher innerhalb des gesetzgeberischen Rahmens der Schweiz geblieben sind.</p><p>4. Die technischen Normen sind von Mitgliedern ergriffene Massnahmen, die eine Auswirkung auf die Merkmale der Dienstleistung oder auf die Art, wie sie erbracht wird, haben (die Definition ist also weiter gefasst als fakultative Normen, die von privaten Organisationen ausgegeben werden, wie dies im Warenbereich der Fall ist). Man muss betonen, dass das, worauf die im Gats erwähnten Disziplinen zielen sollen, Massnahmen sind, welche sicherlich auch soziale oder ökologische Vorschriften betreffen können (z. B. Normen/Vorschriften der Arbeitssicherheit). Was das Gats eindämmen will, sind Massnahmen mit "protektionistischer" Absicht, die im Vergleich zu ihrer Zielverfolgung unverhältnismässig sind. Da die Verhandlungen immer noch laufen, gibt es noch keine Definition der "technischen Normen", insbesondere was den Einbezug von privaten Normen betrifft.</p><p>5. Die vorgängige internationale Konsultation ist konform mit Artikel 6 THG (Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, SR 946.51) für Vorschriften, welche der Bund erlässt. Die von der Schweiz im Bereich Transparenz vorgeschlagene Disziplin betrifft nicht freiwillige Normen oder solche, die auf internationalen Normen beruhen. Für die von Kantonen erlassenen Vorschriften ist die Disziplin nicht verbindlich. Der "Notwendigkeitstest" ist eine Verpflichtung, die seit 1995 aufgrund des Gats gilt. Die laufende Verhandlung zielt ausschliesslich darauf, diese zu definieren und zu präzisieren. Darüber hinaus finden diese Tests seit 1979 auf Waren Anwendung (Ende der Tokio-Runde). Bisher hat im Rahmen des Gats keine einzige Streitschlichtung bezüglich dieses Tests stattgefunden. Die Schaffung eines wirksamen reglementarischen Rahmens ist im Interesse der Schweiz, um unter gebührender Berücksichtigung des Verfassungsartikels zur Wirtschaftsfreiheit verschiedenartige politische Ziele zu erreichen. Deshalb evaluiert der Bundesrat unter anderen Aspekten die wirtschaftlichen Auswirkungen jeder neuen Regulierung, was einem Notwendigkeitstest gleichkommt. Im Übrigen müssen die Disziplinen des Gats dahingehend verstanden werden, dass sie nur für diejenigen Massnahmen - beispielsweise einer Umweltregelung - gelten, welche den Dienstleistungsverkehr betreffen. Schliesslich betont der Bundesrat, dass der Notwendigkeitstest nicht für das verfolgte politische Ziel gilt, sondern ausschliesslich für die Massnahme, die in Verfolgung dieses Ziels ergriffen wird. In jedem Fall garantiert das Gats jedem Staat das Recht, die Sektoren nach seinem Gutdünken zu reglementieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keinerlei Unvereinbarkeit zwischen Verpflichtungen nach Gats und seiner Politik der nachhaltigen Entwicklung festgestellt. Da sich diese Praxis in eine lange schweizerische Tradition einreiht, hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, eine besondere Untersuchung zu dieser Frage durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den letzten Jahren hat eine grössere Debatte zum WTO-Dienstleistungsabkommen Gats und seinen Auswirkungen auf den Service public begonnen. Es wurde aber nie thematisiert, welche Auswirkungen das Gats auf das Recht von Regierungen auf nationaler, kantonaler und Gemeindeebene hat, neue Gesetze und Verordnungen - beispielsweise im Landschaftsschutz - zu erlassen. </p><p>Die Schweiz engagiert sich stark in den Gats-Verhandlungen zu den "Innerstaatlichen Regelungen" und hat im Oktober 2005 zusammen mit Mexiko einen Vorschlag mit einem Inhalt eingereicht, der weitreichende Folgen auf das Recht von einzelnen Staaten, Massnahmen zu erlassen, haben könnte: </p><p>1. Aus welchem Grund setzt sich die Schweiz im Rahmen des Gats so vehement für neue Disziplinen zu "Innerstaatlichen Regelungen" ein? </p><p>2. Hat das Seco vor der Einreichung des Oktober-Vorschlags in der "Arbeitsgruppe zu Domestic Regulations" in Genf eine Vernehmlassung bei den andern Bundesämtern durchgeführt? Welche politischen Gremien, welche spezialisierten NGO wurden über die Schweizer Pläne zu den "Innerstaatlichen Regelungen" unterrichtet? </p><p>3. Ist ein solcher Vorschlag mit dem WTO-Bundesratsmandat vereinbar? </p><p>4. Die im Schweizer Vorschlag neu zu schaffenden Disziplinen betreffen u. a. die Prüfung, ob "Technische Standards" mehr als notwendig handelsverzerrend sind. Das WTO-Sekretariat hat 1996 den Begriff "Technische Standards" sehr breit definiert. Was versteht der Bundesrat unter "Technischen Standards"? Kann der Bundesrat garantieren, dass davon inländische Umwelt- und Sozialstandards nicht betroffen sind? Auf welche Weise kann er dies garantieren? Herrscht in den Verhandlungen Einigkeit über den Begriff "Technische Standards"? </p><p>5. Die Eingabe der Schweiz vom Oktober 2005 fordert unter dem Begriff "Transparenz", dass neue innerstaatliche Massnahmen den WTO-Mitgliedern vorgelegt werden müssen. Diese hätten daraufhin 60 Tage Zeit, sich dazu zu äussern. Ausserdem enthält das Papier die Forderung nach einem "Notwendigkeitstest". Anhand eines solchen Tests müssten die WTO-Mitglieder auf Verlangen anderer WTO-Länder beweisen können, dass eine innerstaatliche Massnahme nicht mehr als notwendig handelsverzerrend ist. Können solch weitgehende Forderungen nach Transparenz und der Einführung eines Notwendigkeitstests nicht dazu führen, dass strenge und jedem Land angemessene Massnahmen gelockert werden müssten und (zu) tief in die nationale Politik eingegriffen würde? </p><p>6. Zurzeit wird eine Vernehmlassung zur Nachhaltigkeitsstrategie Schweiz durchgeführt. Wurde bereits geprüft, inwiefern das Gats-Abkommen mit dem Verfassungsauftrag für nachhaltige Entwicklung kompatibel ist? Gibt es eine juristische Abklärung dazu, und inwieweit kann eine solche eingefordert werden?</p>
    • Gats und innerstaatliche Regelungen

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