Teilnahme der Schweiz an Daphne III, dem Präventionsprogramm gegen Gewalt der EU
- ShortId
-
06.3869
- Id
-
20063869
- Updated
-
27.07.2023 19:11
- Language
-
de
- Title
-
Teilnahme der Schweiz an Daphne III, dem Präventionsprogramm gegen Gewalt der EU
- AdditionalIndexing
-
28;10;Aktionsprogramm;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Europäische Zusammenarbeit;sexuelle Gewalt;Gewalt;Stellung der Frau
- 1
-
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
- L04K01040206, Jugendschutz
- L03K010104, Stellung der Frau
- L05K0101020701, häusliche Gewalt
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit den Präventionsprogrammen Daphne I, Daphne II und Daphne III werden seit einigen Jahren in der EU Präventionsprojekte im Kampf gegen Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen koordiniert und finanziell unterstützt. Die Daphne-Programme unterstützen Projekte zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Die Gewaltdefinition für Projekte, die unterstützt werden, ist sehr breit und umfasst sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie, wirtschaftliche Ausbeutung, Verschleppung, Diskriminierung von Behinderten, Migrantinnen und Migranten und mehr. </p><p>Daphne soll sowohl konkrete Gewalt verhindern wie auch Risikogruppen schützen und Gewaltopfern Hilfe anbieten. Da Gewalt vor Landesgrenzen nicht haltmacht, muss auch die Prävention respektive der Kampf gegen die Gewalt grenzüberschreitend angegangen werden. Die Schweiz respektive die hier in der Gewaltbekämpfung und Gewaltverhinderung tätigen Organisationen könnten von der Vernetzung und dem Austausch mit Organisationen, die sich in den Daphne-Programmen engagieren, profitieren.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist über die bisherigen Programme Daphne I und Daphne II sowie die Aktivitäten der EU in diesem Bereich informiert. Eine Teilnahme der Schweiz an einem der Daphne-Programme wurde bislang nicht geprüft, da an den bisherigen Daphne-Programmen ausschliesslich die EU-Mitgliedstaaten und die Efta-Staaten, welche Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind (d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein), teilnehmen konnten.</p><p>2. Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2006 den geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Bekämpfung von Gewalt (Daphne)" für den Zeitraum 2007 bis 2013 als Teil des Rahmenprogramms "Grundrechte und Justiz" vorgelegt (COD 2005/0037 A). Die Teilnahme der Schweiz als offizielles Programmland ist darin nicht vorgesehen, da sich das Programm Daphne III vor allem an die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie an die Efta-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind, richtet. Es wäre jedoch möglich, dass Schweizer Organisationen an einzelnen Projekten des Daphne-III-Programms als assoziierte Partner teilnehmen, falls dies dem Ziel des Projekts dient, ohne dabei jedoch finanzielle Unterstützung der EU zu erhalten. Dieses Vorgehen ist bereits von anderen Programmen bekannt und wurde beispielsweise im Rahmen der EU-Bildungsprogramme praktiziert. Zu bemerken ist jedoch, dass es sich beim Daphne-Programm um aufwendige und langwierige Antrags- und Auswahlprozesse handelt (bis zu 9 Monate). Einer Vielzahl von Gesuchen steht immer nur eine begrenzte Anzahl von geförderten Projekten gegenüber.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass eine Vernetzung und ein Austausch mit Organisationen und Institutionen, die in der Gewaltprävention tätig sind, über die Landesgrenze hinaus sinnvoll ist. Angesichts seiner übrigen Aktivitäten erachtet er Massnahmen zur Beteiligung von Organisationen aus der Schweiz am Daphne-Programm jedoch nicht für nötig. Interessierten Schweizer Organisationen steht es natürlich offen, sich um eine Projektpartnerschaft im Rahmen des Daphne-Programms mit Organisationen aus anderen Ländern zu bemühen und für die Projektumsetzung in der Schweiz bestehende Finanzierungsgefässe zu nutzen, beispielsweise den Projektfonds beim Bundesamt für Sozialversicherung zur Prävention von Kindesmisshandlung. Ausserdem empfiehlt der Bundesrat die Nutzung der Projektberichte und Erfahrungen aus den bisherigen Daphne-Programmen. Diese sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission publiziert.</p><p>Der Bund selbst nutzt die folgenden Gefässe für eine internationale Vernetzung und einen Austausch im Bereich der Gewaltprävention:</p><p>Der Bund wirkt in verschiedenen Europaratkomitees mit, deren Ziel die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder ist. Das Expertenkomitee für Kind und Familie beispielsweise war wiederholt in diesem Bereich tätig und hat verschiedene Massnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Gewaltformen und sexuellem Missbrauch von Kindern gefördert. Auch das Expertenkomitee zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung ist derzeit aktiv mit der Ausarbeitung eines Projektes für eine "Europäische Konvention über den Schutz von Kindern gegen Ausbeutung und sexuellen Missbrauch" beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf die Strafbestimmungen gelegt wird.</p><p>Ausserdem ist der Bund in der Direktorenkonferenz des Europarates zur Gleichstellung von Mann und Frau (CDEG) vertreten, die mehrere Initiativen zur Förderung des Schutzes von Frauen gegen Gewalt lanciert hat. Er nimmt auch an den verschiedenen Konferenzen des Europarates oder der Uno zum Thema Gewalt teil und wirkt an der Ausarbeitung von deren Studien und Berichten mit (zum Beispiel die 2006 von der Uno durchgeführte Studie zur Gewalt gegen Kinder). Der Bund unterzieht sich im Übrigen regelmässig den Prüfungen des Europarates und der Uno im Zusammenhang mit der Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten internationalen Instrumente (z. B. Uno-Kinderrechtskonvention).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde die Teilnahme der Schweiz an einem der Daphne-Programme geprüft? </p><p>2. Unter welchen Bedingungen und wie ist die Teilnahme der Schweiz an Daphne III möglich? </p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine Vernetzung und ein Austausch mit Organisationen und Institutionen, die in der Gewaltprävention tätig sind, auch über die Landesgrenze hinaus sinnvoll ist?</p>
- Teilnahme der Schweiz an Daphne III, dem Präventionsprogramm gegen Gewalt der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit den Präventionsprogrammen Daphne I, Daphne II und Daphne III werden seit einigen Jahren in der EU Präventionsprojekte im Kampf gegen Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen koordiniert und finanziell unterstützt. Die Daphne-Programme unterstützen Projekte zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Die Gewaltdefinition für Projekte, die unterstützt werden, ist sehr breit und umfasst sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie, wirtschaftliche Ausbeutung, Verschleppung, Diskriminierung von Behinderten, Migrantinnen und Migranten und mehr. </p><p>Daphne soll sowohl konkrete Gewalt verhindern wie auch Risikogruppen schützen und Gewaltopfern Hilfe anbieten. Da Gewalt vor Landesgrenzen nicht haltmacht, muss auch die Prävention respektive der Kampf gegen die Gewalt grenzüberschreitend angegangen werden. Die Schweiz respektive die hier in der Gewaltbekämpfung und Gewaltverhinderung tätigen Organisationen könnten von der Vernetzung und dem Austausch mit Organisationen, die sich in den Daphne-Programmen engagieren, profitieren.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist über die bisherigen Programme Daphne I und Daphne II sowie die Aktivitäten der EU in diesem Bereich informiert. Eine Teilnahme der Schweiz an einem der Daphne-Programme wurde bislang nicht geprüft, da an den bisherigen Daphne-Programmen ausschliesslich die EU-Mitgliedstaaten und die Efta-Staaten, welche Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind (d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein), teilnehmen konnten.</p><p>2. Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2006 den geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Bekämpfung von Gewalt (Daphne)" für den Zeitraum 2007 bis 2013 als Teil des Rahmenprogramms "Grundrechte und Justiz" vorgelegt (COD 2005/0037 A). Die Teilnahme der Schweiz als offizielles Programmland ist darin nicht vorgesehen, da sich das Programm Daphne III vor allem an die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie an die Efta-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind, richtet. Es wäre jedoch möglich, dass Schweizer Organisationen an einzelnen Projekten des Daphne-III-Programms als assoziierte Partner teilnehmen, falls dies dem Ziel des Projekts dient, ohne dabei jedoch finanzielle Unterstützung der EU zu erhalten. Dieses Vorgehen ist bereits von anderen Programmen bekannt und wurde beispielsweise im Rahmen der EU-Bildungsprogramme praktiziert. Zu bemerken ist jedoch, dass es sich beim Daphne-Programm um aufwendige und langwierige Antrags- und Auswahlprozesse handelt (bis zu 9 Monate). Einer Vielzahl von Gesuchen steht immer nur eine begrenzte Anzahl von geförderten Projekten gegenüber.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass eine Vernetzung und ein Austausch mit Organisationen und Institutionen, die in der Gewaltprävention tätig sind, über die Landesgrenze hinaus sinnvoll ist. Angesichts seiner übrigen Aktivitäten erachtet er Massnahmen zur Beteiligung von Organisationen aus der Schweiz am Daphne-Programm jedoch nicht für nötig. Interessierten Schweizer Organisationen steht es natürlich offen, sich um eine Projektpartnerschaft im Rahmen des Daphne-Programms mit Organisationen aus anderen Ländern zu bemühen und für die Projektumsetzung in der Schweiz bestehende Finanzierungsgefässe zu nutzen, beispielsweise den Projektfonds beim Bundesamt für Sozialversicherung zur Prävention von Kindesmisshandlung. Ausserdem empfiehlt der Bundesrat die Nutzung der Projektberichte und Erfahrungen aus den bisherigen Daphne-Programmen. Diese sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission publiziert.</p><p>Der Bund selbst nutzt die folgenden Gefässe für eine internationale Vernetzung und einen Austausch im Bereich der Gewaltprävention:</p><p>Der Bund wirkt in verschiedenen Europaratkomitees mit, deren Ziel die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder ist. Das Expertenkomitee für Kind und Familie beispielsweise war wiederholt in diesem Bereich tätig und hat verschiedene Massnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Gewaltformen und sexuellem Missbrauch von Kindern gefördert. Auch das Expertenkomitee zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung ist derzeit aktiv mit der Ausarbeitung eines Projektes für eine "Europäische Konvention über den Schutz von Kindern gegen Ausbeutung und sexuellen Missbrauch" beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf die Strafbestimmungen gelegt wird.</p><p>Ausserdem ist der Bund in der Direktorenkonferenz des Europarates zur Gleichstellung von Mann und Frau (CDEG) vertreten, die mehrere Initiativen zur Förderung des Schutzes von Frauen gegen Gewalt lanciert hat. Er nimmt auch an den verschiedenen Konferenzen des Europarates oder der Uno zum Thema Gewalt teil und wirkt an der Ausarbeitung von deren Studien und Berichten mit (zum Beispiel die 2006 von der Uno durchgeführte Studie zur Gewalt gegen Kinder). Der Bund unterzieht sich im Übrigen regelmässig den Prüfungen des Europarates und der Uno im Zusammenhang mit der Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten internationalen Instrumente (z. B. Uno-Kinderrechtskonvention).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde die Teilnahme der Schweiz an einem der Daphne-Programme geprüft? </p><p>2. Unter welchen Bedingungen und wie ist die Teilnahme der Schweiz an Daphne III möglich? </p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine Vernetzung und ein Austausch mit Organisationen und Institutionen, die in der Gewaltprävention tätig sind, auch über die Landesgrenze hinaus sinnvoll ist?</p>
- Teilnahme der Schweiz an Daphne III, dem Präventionsprogramm gegen Gewalt der EU
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