Generationenverträglichkeitsprüfung

ShortId
06.3872
Id
20063872
Updated
25.06.2025 01:42
Language
de
Title
Generationenverträglichkeitsprüfung
AdditionalIndexing
04;28;Prognose;Rechte zukünftiger Generationen;Sozialverträglichkeit;Beziehung Legislative-Exekutive;Bundesblatt;nachhaltige Entwicklung
1
  • L04K05020311, Rechte zukünftiger Generationen
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L05K1602010701, Prognose
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L04K02020304, Bundesblatt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen u. a. die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Entscheidungen werden oft unter zu kurzfristigen Gesichtspunkten getroffen, ohne die langfristigen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Lasten, die dadurch entstehen, müssen künftige Generationen tragen (als Beispiele seien die IV-Verschuldung, die allgemeine Staatsverschuldung oder der Deckungsgrad des AHV-Fonds genannt). Dabei sollten die Chancen künftiger Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht mindestens so gross sein wie die der heutigen Generationen. Wir tragen die Verantwortung, dass künftige Generationen die Chance haben, ohne Altlasten der früheren Generationen ihr Leben zu gestalten. Die Freiheit künftiger Generationen soll nicht auf Kosten der heutigen Generation eingeschränkt werden.</p><p>Daher fordere ich, dass Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes mit einer Überprüfung der Auswirkungen auf künftige Generationen ergänzt wird. Mit dieser Bestimmung soll einerseits Transparenz geschaffen werden, um die langfristigen Auswirkungen von Gesetzen deutlich aufzuzeigen, andererseits aber auch ein Zeichen gesetzt werden, dass die Bedürfnisse kommender Generationen im politischen Prozess ernst genommen werden. Künftige Generationen haben keine Interessengruppen im Parlament, die sich für ihre Anliegen einsetzen. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat und das Parlament durch eine Auflage im Parlamentsgesetz gebunden werden, sich mit den Auswirkungen auf künftige Generationen auseinanderzusetzen.</p>
  • Das Büro des Nationalrates als formeller Adressat dieser Motion hat die Beantwortung an die Staatspolitische Kommission (SPK) delegiert, weil die Ausarbeitung parlamentsrechtlicher Erlasse in die Zuständigkeit der SPK fällt. Die Staatspolitische Kommission beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament folgende Ergänzung von Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung zu unterbreiten:</p><p>g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen.</p>
  • Generationenverträglichkeitsprüfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen u. a. die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Entscheidungen werden oft unter zu kurzfristigen Gesichtspunkten getroffen, ohne die langfristigen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Lasten, die dadurch entstehen, müssen künftige Generationen tragen (als Beispiele seien die IV-Verschuldung, die allgemeine Staatsverschuldung oder der Deckungsgrad des AHV-Fonds genannt). Dabei sollten die Chancen künftiger Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht mindestens so gross sein wie die der heutigen Generationen. Wir tragen die Verantwortung, dass künftige Generationen die Chance haben, ohne Altlasten der früheren Generationen ihr Leben zu gestalten. Die Freiheit künftiger Generationen soll nicht auf Kosten der heutigen Generation eingeschränkt werden.</p><p>Daher fordere ich, dass Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes mit einer Überprüfung der Auswirkungen auf künftige Generationen ergänzt wird. Mit dieser Bestimmung soll einerseits Transparenz geschaffen werden, um die langfristigen Auswirkungen von Gesetzen deutlich aufzuzeigen, andererseits aber auch ein Zeichen gesetzt werden, dass die Bedürfnisse kommender Generationen im politischen Prozess ernst genommen werden. Künftige Generationen haben keine Interessengruppen im Parlament, die sich für ihre Anliegen einsetzen. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat und das Parlament durch eine Auflage im Parlamentsgesetz gebunden werden, sich mit den Auswirkungen auf künftige Generationen auseinanderzusetzen.</p>
    • Das Büro des Nationalrates als formeller Adressat dieser Motion hat die Beantwortung an die Staatspolitische Kommission (SPK) delegiert, weil die Ausarbeitung parlamentsrechtlicher Erlasse in die Zuständigkeit der SPK fällt. Die Staatspolitische Kommission beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament folgende Ergänzung von Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung zu unterbreiten:</p><p>g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen.</p>
    • Generationenverträglichkeitsprüfung

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