Dringend notwendige Lockerung der Lex Koller

ShortId
06.3874
Id
20063874
Updated
27.07.2023 22:14
Language
de
Title
Dringend notwendige Lockerung der Lex Koller
AdditionalIndexing
2846;15;Berggebiet;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten;Aufhebung einer Bestimmung;Gesetz
1
  • L05K0102040301, Grundstückerwerb durch Ausländer/innen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K0101010304, Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten
  • L04K06030102, Berggebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufhebung der Lex Koller steht zur Diskussion. Die nicht mehr zeitgemässen Bestimmungen dieses Gesetzes müssen ausser Kraft gesetzt werden. Angesichts der politischen Blockaden in Zusammenhang mit diesem Dossier ist es wichtig, pragmatisch vorzugehen und so rasch wie möglich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu lockern. Wenn Schweizerinnen und Schweizer Grundstücke an Personen aus dem Ausland weiterverkaufen, hat dies keine Auswirkungen auf die Raumplanung. Daher spricht ausser schlechten nationalistischen Argumenten nichts dagegen, den Weiterverkauf von Grundstücken an Ausländerinnen und Ausländer vom Geltungsbereich der Lex Koller auszunehmen. Diese punktuelle Lockerung würde der Tourismusbranche in den Bergregionen Auftrieb verleihen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass er das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, die sogenannte Lex Koller, in der heutigen Zeit nicht mehr als notwendig erachtet. Eine starke ausländische Nachfrage besteht lediglich noch nach Ferienwohnungen. Die Aufhebung dieses Gesetzes muss deshalb von flankierenden raumplanerischen Massnahmen begleitet sein, damit der Ferienwohnungsbau in geordnete Bahnen gelenkt werden kann.</p><p>Von November 2005 bis Februar 2006 führte der Bundesrat zu entsprechenden Vorlagen das Vernehmlassungsverfahren durch. Die Aufhebung der Lex Koller wurde kaum bestritten. An seiner Sitzung vom 22. November 2006 beauftragte der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, ihm bis Frühjahr 2007 eine Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller und zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes betreffend die flankierenden Massnahmen zu unterbreiten. Das Parlament wird somit voraussichtlich schon im kommenden Herbst über die Aufhebung der Lex Koller beraten können. Im Hinblick auf diesen Zeitplan ist es nicht sinnvoll, dem Parlament zusätzlich noch eine Vorlage zu einer Lockerung der Lex Koller zu unterbreiten. Eine Lockerung im Sinne des Motionärs wäre zudem kaum möglich, ohne den Kern des Gesetzes zu treffen und damit faktisch dessen Aufhebung herbeizuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Lockerung der Lex Koller auszuarbeiten, die vorsieht, dass die Bestimmungen der Lex Koller nicht zur Anwendung kommen, wenn eine Schweizerin oder ein Schweizer ein Grundstück an eine Person aus dem Ausland weiterverkauft.</p>
  • Dringend notwendige Lockerung der Lex Koller
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufhebung der Lex Koller steht zur Diskussion. Die nicht mehr zeitgemässen Bestimmungen dieses Gesetzes müssen ausser Kraft gesetzt werden. Angesichts der politischen Blockaden in Zusammenhang mit diesem Dossier ist es wichtig, pragmatisch vorzugehen und so rasch wie möglich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu lockern. Wenn Schweizerinnen und Schweizer Grundstücke an Personen aus dem Ausland weiterverkaufen, hat dies keine Auswirkungen auf die Raumplanung. Daher spricht ausser schlechten nationalistischen Argumenten nichts dagegen, den Weiterverkauf von Grundstücken an Ausländerinnen und Ausländer vom Geltungsbereich der Lex Koller auszunehmen. Diese punktuelle Lockerung würde der Tourismusbranche in den Bergregionen Auftrieb verleihen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass er das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, die sogenannte Lex Koller, in der heutigen Zeit nicht mehr als notwendig erachtet. Eine starke ausländische Nachfrage besteht lediglich noch nach Ferienwohnungen. Die Aufhebung dieses Gesetzes muss deshalb von flankierenden raumplanerischen Massnahmen begleitet sein, damit der Ferienwohnungsbau in geordnete Bahnen gelenkt werden kann.</p><p>Von November 2005 bis Februar 2006 führte der Bundesrat zu entsprechenden Vorlagen das Vernehmlassungsverfahren durch. Die Aufhebung der Lex Koller wurde kaum bestritten. An seiner Sitzung vom 22. November 2006 beauftragte der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, ihm bis Frühjahr 2007 eine Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller und zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes betreffend die flankierenden Massnahmen zu unterbreiten. Das Parlament wird somit voraussichtlich schon im kommenden Herbst über die Aufhebung der Lex Koller beraten können. Im Hinblick auf diesen Zeitplan ist es nicht sinnvoll, dem Parlament zusätzlich noch eine Vorlage zu einer Lockerung der Lex Koller zu unterbreiten. Eine Lockerung im Sinne des Motionärs wäre zudem kaum möglich, ohne den Kern des Gesetzes zu treffen und damit faktisch dessen Aufhebung herbeizuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Lockerung der Lex Koller auszuarbeiten, die vorsieht, dass die Bestimmungen der Lex Koller nicht zur Anwendung kommen, wenn eine Schweizerin oder ein Schweizer ein Grundstück an eine Person aus dem Ausland weiterverkauft.</p>
    • Dringend notwendige Lockerung der Lex Koller

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