Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen

ShortId
06.3875
Id
20063875
Updated
28.07.2023 09:54
Language
de
Title
Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen
AdditionalIndexing
2811;Kontrolle;Einbürgerung;Personendaten
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Mangel an Zugriffsberechtigung und klaren Grundlagen bei den kantonalen und kommunalen Einbürgerungsbehörden führt immer wieder zu Einbürgerungen ohne genügend Abklärungen und zu einer laschen Einbürgerungspolitik. Dies ist besonders gravierend, da Einbürgerungen endgültig sind.</p><p>Oft genug sind in letzter Zeit frisch Eingebürgerte wegen krimineller Handlungen in die Schlagzeilen geraten. Dies soll in Zukunft nicht mehr geschehen. Damit keine Kriminellen mehr eingebürgert werden, ist es unumgänglich, vor der Einbürgerung genügend Abklärungen vorzunehmen und hierfür den Zuständigen alle Informationen zur Verfügung zu stellen.</p>
  • <p>Bei den für das Einbürgerungsverfahren massgebenden Entscheidgrundlagen handelt es sich zum Teil um besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c des Datenschutzgesetzes (SR 235.1). Die Bearbeitung und insbesondere Weitergabe solcher Daten bedarf einer formellgesetzlichen Grundlage. Für die im Bürgerrechtsbereich tätige Bundesbehörde findet sich eine entsprechende Regelung in den Artikeln 49a und 49b des Bürgerrechtsgesetzes (BüG; SR 141.0). Demnach kann der Bund den Kantonen und Gemeinden, die mit Aufgaben im Bürgerrechtsbereich betraut sind, alle Personendaten bekanntgeben, die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig sind.</p><p>Anders ist die Rechtslage für die Einbürgerungsverfahren auf kantonaler Ebene. Aktuell haben die Kantone im Bereich der Einbürgerungsverfahren stark unterschiedliche Datenschutzbestimmungen mit zum Teil lückenhafter Regelung. Es ist sinnvoll, wenn die Handlungsmöglichkeiten der kantonalen Einbürgerungsbehörden vereinheitlicht und auf eine rechtliche Grundlage abgestützt werden, da die kantonalen Erhebungen das Einbürgerungsverfahren auf Bundesebene massgebend beinflussen. Zu diesem Zweck muss der Bund eine Rechtsgrundlage schaffen, welche im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht und die kantonalen Einbürgerungsorgane ermächtigt, von den zuständigen Behörden bestimmte entscheidrelevante Informationen einzufordern. Formal liesse sich eine diesbezügliche Spezialregelung in Form einer Ermächtigungsnorm in das BüG einfügen. Inhaltlich könnten namentlich die Straf- und Gerichtsbehörden verpflichtet werden, den zuständigen kantonalen Stellen auf Anfrage Personendaten bekanntzugeben, die sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens benötigen.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Einbürgerungsbehörden alle zur Verfügung stehenden Grundlagen wie Leumundsberichte, Strafregistereinsicht und laufende Untersuchungen erhalten.</p>
  • Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Mangel an Zugriffsberechtigung und klaren Grundlagen bei den kantonalen und kommunalen Einbürgerungsbehörden führt immer wieder zu Einbürgerungen ohne genügend Abklärungen und zu einer laschen Einbürgerungspolitik. Dies ist besonders gravierend, da Einbürgerungen endgültig sind.</p><p>Oft genug sind in letzter Zeit frisch Eingebürgerte wegen krimineller Handlungen in die Schlagzeilen geraten. Dies soll in Zukunft nicht mehr geschehen. Damit keine Kriminellen mehr eingebürgert werden, ist es unumgänglich, vor der Einbürgerung genügend Abklärungen vorzunehmen und hierfür den Zuständigen alle Informationen zur Verfügung zu stellen.</p>
    • <p>Bei den für das Einbürgerungsverfahren massgebenden Entscheidgrundlagen handelt es sich zum Teil um besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c des Datenschutzgesetzes (SR 235.1). Die Bearbeitung und insbesondere Weitergabe solcher Daten bedarf einer formellgesetzlichen Grundlage. Für die im Bürgerrechtsbereich tätige Bundesbehörde findet sich eine entsprechende Regelung in den Artikeln 49a und 49b des Bürgerrechtsgesetzes (BüG; SR 141.0). Demnach kann der Bund den Kantonen und Gemeinden, die mit Aufgaben im Bürgerrechtsbereich betraut sind, alle Personendaten bekanntgeben, die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig sind.</p><p>Anders ist die Rechtslage für die Einbürgerungsverfahren auf kantonaler Ebene. Aktuell haben die Kantone im Bereich der Einbürgerungsverfahren stark unterschiedliche Datenschutzbestimmungen mit zum Teil lückenhafter Regelung. Es ist sinnvoll, wenn die Handlungsmöglichkeiten der kantonalen Einbürgerungsbehörden vereinheitlicht und auf eine rechtliche Grundlage abgestützt werden, da die kantonalen Erhebungen das Einbürgerungsverfahren auf Bundesebene massgebend beinflussen. Zu diesem Zweck muss der Bund eine Rechtsgrundlage schaffen, welche im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht und die kantonalen Einbürgerungsorgane ermächtigt, von den zuständigen Behörden bestimmte entscheidrelevante Informationen einzufordern. Formal liesse sich eine diesbezügliche Spezialregelung in Form einer Ermächtigungsnorm in das BüG einfügen. Inhaltlich könnten namentlich die Straf- und Gerichtsbehörden verpflichtet werden, den zuständigen kantonalen Stellen auf Anfrage Personendaten bekanntzugeben, die sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens benötigen.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Einbürgerungsbehörden alle zur Verfügung stehenden Grundlagen wie Leumundsberichte, Strafregistereinsicht und laufende Untersuchungen erhalten.</p>
    • Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen

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