Quellensteuer bei der Euro 2008

ShortId
06.5032
Id
20065032
Updated
14.11.2025 07:39
Language
de
Title
Quellensteuer bei der Euro 2008
AdditionalIndexing
24;28;Fussball;Quellensteuer;Steuer;Vereinigung;Pauschalsteuer
1
  • L05K0101010204, Fussball
  • L04K11070208, Quellensteuer
  • L03K110702, Steuer
  • L04K11070207, Pauschalsteuer
  • L05K0101030204, Vereinigung
Texts
  • <p>1. Die Vertreterin der interessierten Fussballverbände hat im April und im Oktober 2005 je ein Kurzgutachten eingereicht. Die Gutachten sind steuertechnischer Art und nehmen im Sinne der Auftraggeber Stellung zur Auslegung verschiedener Gesetzesbestimmungen. Sie kommen nicht zum Schluss, dass Ausnahmen möglich seien, sondern sie erachten eine Steuerpflicht als nicht gegeben.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Quellenbesteuerung nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben ist. Eine Befreiung, d. h. die ausnahmsweise Nichtanwendung der Gesetze, ist ausgeschlossen, da sie gegen das Legalitätsprinzip verstossen würde.</p><p>3. Die Basis für die Erhebung der Quellensteuer bilden alle Einkünfte, welche die Spieler für ihre in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit erhalten. Zum heutigen Zeitpunkt ist keine Aussage dazu möglich, welcher Spieler im Jahre 2008 für seine Tätigkeit in der Schweiz welchen Betrag erhalten wird. Demzufolge ist das Steuersubstrat nicht bekannt, und es können keinerlei verlässliche Berechnungen zu möglichen Steuereinnahmen gemacht werden.</p>
  • <p>In Bezug auf die Quellensteuer bzw. die Befreiung von der Quellensteuer im Zusammenhang mit der Euro 2008 gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Uefa hat einen Antrag auf Steuerbefreiung gestellt.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung sieht keine gesetzliche Grundlage für die Befreiung bzw. steuerliche Begünstigung der Spieler. Offenbar gibt es aber ein Gutachten, das Ausnahmemöglichkeiten beim Fussball sieht.</p><p>1. Um welches Gutachten handelt es sich?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Frage?</p><p>3. Wie hoch wären die Einnahmenausfälle durch die Befreiung von der Quellensteuer?</p>
  • Quellensteuer bei der Euro 2008
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Vertreterin der interessierten Fussballverbände hat im April und im Oktober 2005 je ein Kurzgutachten eingereicht. Die Gutachten sind steuertechnischer Art und nehmen im Sinne der Auftraggeber Stellung zur Auslegung verschiedener Gesetzesbestimmungen. Sie kommen nicht zum Schluss, dass Ausnahmen möglich seien, sondern sie erachten eine Steuerpflicht als nicht gegeben.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Quellenbesteuerung nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben ist. Eine Befreiung, d. h. die ausnahmsweise Nichtanwendung der Gesetze, ist ausgeschlossen, da sie gegen das Legalitätsprinzip verstossen würde.</p><p>3. Die Basis für die Erhebung der Quellensteuer bilden alle Einkünfte, welche die Spieler für ihre in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit erhalten. Zum heutigen Zeitpunkt ist keine Aussage dazu möglich, welcher Spieler im Jahre 2008 für seine Tätigkeit in der Schweiz welchen Betrag erhalten wird. Demzufolge ist das Steuersubstrat nicht bekannt, und es können keinerlei verlässliche Berechnungen zu möglichen Steuereinnahmen gemacht werden.</p>
    • <p>In Bezug auf die Quellensteuer bzw. die Befreiung von der Quellensteuer im Zusammenhang mit der Euro 2008 gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Uefa hat einen Antrag auf Steuerbefreiung gestellt.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung sieht keine gesetzliche Grundlage für die Befreiung bzw. steuerliche Begünstigung der Spieler. Offenbar gibt es aber ein Gutachten, das Ausnahmemöglichkeiten beim Fussball sieht.</p><p>1. Um welches Gutachten handelt es sich?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser Frage?</p><p>3. Wie hoch wären die Einnahmenausfälle durch die Befreiung von der Quellensteuer?</p>
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