Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH?
- ShortId
-
06.5040
- Id
-
20065040
- Updated
-
28.07.2023 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH?
- AdditionalIndexing
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32;Universität;Abschluss einer Ausbildung;Gleichwertigkeit der Diplome;Fachhochschule;Gleichbehandlung;Bologna-Prozess
- 1
-
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L05K1302050105, Universität
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K13030119, Bologna-Prozess
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Mit dem Beschluss vom 1. Dezember 2005, der Veröffentlichung am 1. Februar 2006 und der Inkraftsetzung am 1. Februar 2006 (neuer Art. 6a der "Richtlinien vom 4. Dezember 2003 für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses, Bologna-Richtlinien") regelt die Schweizerische Universitätskonferenz im Rahmen des Bologna-Prozesses den Übergang von Lizenziaten und Diplomen der Universitäten und ETH zum Mastertitel. Anstelle des bisherigen Titels können die Inhaberinnen und Inhaber eines Lizenziates oder Diploms den Mastertitel führen.</p><p>Demgegenüber ist seitens der Fachhochschulen (FH) weder eine Überführung noch eine Übergangslösung der altrechtlichen Titel vorgesehen oder geplant, was zu einer akuten Ungleichheit und Benachteiligung von 100 000 altrechtlichen Titelinhaberinnen und Titelinhabern führt. Dies umso mehr, als die Abgängerinnen und Abgänger heute auf dem Arbeitsmarkt als gleichwertig anerkannt und rekrutiert werden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese Richtlinien zu akzeptieren?</p>
- Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Mit dem Beschluss vom 1. Dezember 2005, der Veröffentlichung am 1. Februar 2006 und der Inkraftsetzung am 1. Februar 2006 (neuer Art. 6a der "Richtlinien vom 4. Dezember 2003 für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses, Bologna-Richtlinien") regelt die Schweizerische Universitätskonferenz im Rahmen des Bologna-Prozesses den Übergang von Lizenziaten und Diplomen der Universitäten und ETH zum Mastertitel. Anstelle des bisherigen Titels können die Inhaberinnen und Inhaber eines Lizenziates oder Diploms den Mastertitel führen.</p><p>Demgegenüber ist seitens der Fachhochschulen (FH) weder eine Überführung noch eine Übergangslösung der altrechtlichen Titel vorgesehen oder geplant, was zu einer akuten Ungleichheit und Benachteiligung von 100 000 altrechtlichen Titelinhaberinnen und Titelinhabern führt. Dies umso mehr, als die Abgängerinnen und Abgänger heute auf dem Arbeitsmarkt als gleichwertig anerkannt und rekrutiert werden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese Richtlinien zu akzeptieren?</p>
- Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH?
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