Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH. Benachteiligung für Fachhochschulen auf dem Arbeitsmarkt

ShortId
06.5046
Id
20065046
Updated
28.07.2023 10:51
Language
de
Title
Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH. Benachteiligung für Fachhochschulen auf dem Arbeitsmarkt
AdditionalIndexing
32;Universität;Abschluss einer Ausbildung;Gleichwertigkeit der Diplome;Fachhochschule;Gleichbehandlung;Bologna-Prozess
1
  • L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L05K1302050105, Universität
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K13030119, Bologna-Prozess
Texts
  • <p>Mit dem Beschluss vom 1. Dezember 2005, der Veröffentlichung am 1. Februar 2006 und der Inkraftsetzung am 1. Februar 2006 (neuer Art. 6a der "Richtlinien vom 4. Dezember 2003 für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses, Bologna-Richtlinien") regelt die Schweizerische Universitätskonferenz im Rahmen des Bologna-Prozesses den Übergang von Lizenziaten und Diplomen der Universitäten und ETH zum Mastertitel. Anstelle des bisherigen Titels können die Inhaberinnen und Inhaber eines Lizenziates oder Diploms den Mastertitel führen.</p><p>Nicht so seitens der Fachhochschulen: Zwar steht es den altrechtlichen Titelinhaberinnen und Titelinhabern per 1. Januar 2009 frei, zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor of ...." zu verwenden. Doch ist weder eine Überführung noch eine Übergangslösung dieser altrechtlichen Titel zur Erlangung des Mastertitels vorgesehen oder geplant. Das führt bereits heute zur Benachteiligung und Berufseinschränkung der altrechtlichen Titel auf dem Arbeitsmarkt.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat in seinem Kompetenzbereich zu tun, um dieser Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?</p>
  • Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH. Benachteiligung für Fachhochschulen auf dem Arbeitsmarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Beschluss vom 1. Dezember 2005, der Veröffentlichung am 1. Februar 2006 und der Inkraftsetzung am 1. Februar 2006 (neuer Art. 6a der "Richtlinien vom 4. Dezember 2003 für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses, Bologna-Richtlinien") regelt die Schweizerische Universitätskonferenz im Rahmen des Bologna-Prozesses den Übergang von Lizenziaten und Diplomen der Universitäten und ETH zum Mastertitel. Anstelle des bisherigen Titels können die Inhaberinnen und Inhaber eines Lizenziates oder Diploms den Mastertitel führen.</p><p>Nicht so seitens der Fachhochschulen: Zwar steht es den altrechtlichen Titelinhaberinnen und Titelinhabern per 1. Januar 2009 frei, zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor of ...." zu verwenden. Doch ist weder eine Überführung noch eine Übergangslösung dieser altrechtlichen Titel zur Erlangung des Mastertitels vorgesehen oder geplant. Das führt bereits heute zur Benachteiligung und Berufseinschränkung der altrechtlichen Titel auf dem Arbeitsmarkt.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat in seinem Kompetenzbereich zu tun, um dieser Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?</p>
    • Umsetzung Bologna. Mastertitel für alle Lizenziate und Diplome der Universitäten und ETH. Benachteiligung für Fachhochschulen auf dem Arbeitsmarkt

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