Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern
- ShortId
-
06.5090
- Id
-
20065090
- Updated
-
27.07.2023 20:06
- Language
-
de
- Title
-
Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern
- AdditionalIndexing
-
28;Taggeld;Arbeitslosenversicherung
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L06K111001130401, Taggeld
- Texts
-
- <p>Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern beträgt normalerweise zwei Jahre. Innert dieser Frist werden 400 Taggelder ausbezahlt, was im Normalfall für zwei Jahre ausreicht. Zusätzliche 120 Taggelder gibt es, wenn der Arbeitslose 18 Beitragsmonate nachweisen kann und bereits 55 Jahre alt oder invalid ist.</p><p>Für Personen, die in den letzten vier Jahren vor erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos werden, wird die Rahmenfrist auf vier Jahre verlängert, und es besteht der Anspruch auf weitere 120 Taggelder, maximal also 640 Taggelder, innert vier Jahren.</p><p>Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Personen kurz vor der Pensionierung Sozialhilfe beanspruchen müssen.</p><p>Eine gute Idee, die aber schlecht umgesetzt wurde, denn ausgerechnet Arbeitswillige, die sich um eine Beschäftigung bemühen, kommen nicht in den Genuss der besseren Leistungen. Wenn nämlich jemand einen Aushilfsjob annimmt, um die ALK zu schonen, wird nach zwei Jahren der Taggeldanspruch neu berechnet.</p><p>Dies aufgrund einer Ausnahmebestimmung im Gesetz, die sagt: Hat ein Versicherter innerhalb der ordentlichen zweijährigen Rahmenfrist mindestens 12 Monate lang einen Zwischenverdienst, gibt es keine Verlängerung, sondern eine neue Frist. Dies hat meist drastische Kürzungen der Leistungen zur Folge, da das Taggeld auf der Grundlage des Zwischenverdienstes neu berechnet wird.</p><p>Eine Klärung wäre für die betroffenen Arbeitslosen dringend nötig.</p><p>Was gedenkt der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit in die Wege zu leiten?</p><p>Es kann doch nicht sein, dass jemand, der sich ehrlich um Arbeit bemüht, noch gestraft wird.</p>
- Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern beträgt normalerweise zwei Jahre. Innert dieser Frist werden 400 Taggelder ausbezahlt, was im Normalfall für zwei Jahre ausreicht. Zusätzliche 120 Taggelder gibt es, wenn der Arbeitslose 18 Beitragsmonate nachweisen kann und bereits 55 Jahre alt oder invalid ist.</p><p>Für Personen, die in den letzten vier Jahren vor erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos werden, wird die Rahmenfrist auf vier Jahre verlängert, und es besteht der Anspruch auf weitere 120 Taggelder, maximal also 640 Taggelder, innert vier Jahren.</p><p>Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Personen kurz vor der Pensionierung Sozialhilfe beanspruchen müssen.</p><p>Eine gute Idee, die aber schlecht umgesetzt wurde, denn ausgerechnet Arbeitswillige, die sich um eine Beschäftigung bemühen, kommen nicht in den Genuss der besseren Leistungen. Wenn nämlich jemand einen Aushilfsjob annimmt, um die ALK zu schonen, wird nach zwei Jahren der Taggeldanspruch neu berechnet.</p><p>Dies aufgrund einer Ausnahmebestimmung im Gesetz, die sagt: Hat ein Versicherter innerhalb der ordentlichen zweijährigen Rahmenfrist mindestens 12 Monate lang einen Zwischenverdienst, gibt es keine Verlängerung, sondern eine neue Frist. Dies hat meist drastische Kürzungen der Leistungen zur Folge, da das Taggeld auf der Grundlage des Zwischenverdienstes neu berechnet wird.</p><p>Eine Klärung wäre für die betroffenen Arbeitslosen dringend nötig.</p><p>Was gedenkt der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit in die Wege zu leiten?</p><p>Es kann doch nicht sein, dass jemand, der sich ehrlich um Arbeit bemüht, noch gestraft wird.</p>
- Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern
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