Falschaussage von Bundesrat Deiss. Begründung?

ShortId
06.5091
Id
20065091
Updated
28.07.2023 10:15
Language
de
Title
Falschaussage von Bundesrat Deiss. Begründung?
AdditionalIndexing
04;leitende/r Bundesangestellte/r;parlamentarische Kontrolle;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
1
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
Texts
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) führte im Zusammenhang mit der katastrophalen Personalzufriedenheit im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verschiedene persönliche Gespräche mit dem Departementsvorsteher des EVD. Dabei wies sie mehrmals darauf hin, dass Frau Renold aufgrund der Vorgänge in den vorangegangenen Jahren nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, um ein äusserst wichtiges Bundesamt zur Zufriedenheit der Mitarbeiter zu führen. Im Interesse der Beteiligten und aus Sorge um das Funktionieren des wichtigen BBT, sah die GPK-N allerdings davon ab, einen schriftlichen Bericht zu erstellen.</p><p>Wieso verschwieg der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3761 vom 22. Februar 2006 die im Interesse des Amtes gemachten mündlichen Empfehlungen der GPK-N?</p><p>Wie rechtfertigt er die trotz mehrmaligem Abraten der GPK-N gemachte Ernennung der höchst umstrittenen BBT-Direktorin?</p><p>Ist es üblich, dass er sich über eine einstimmige Empfehlung der GPK-N hinwegsetzt?</p>
  • Falschaussage von Bundesrat Deiss. Begründung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) führte im Zusammenhang mit der katastrophalen Personalzufriedenheit im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) verschiedene persönliche Gespräche mit dem Departementsvorsteher des EVD. Dabei wies sie mehrmals darauf hin, dass Frau Renold aufgrund der Vorgänge in den vorangegangenen Jahren nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, um ein äusserst wichtiges Bundesamt zur Zufriedenheit der Mitarbeiter zu führen. Im Interesse der Beteiligten und aus Sorge um das Funktionieren des wichtigen BBT, sah die GPK-N allerdings davon ab, einen schriftlichen Bericht zu erstellen.</p><p>Wieso verschwieg der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3761 vom 22. Februar 2006 die im Interesse des Amtes gemachten mündlichen Empfehlungen der GPK-N?</p><p>Wie rechtfertigt er die trotz mehrmaligem Abraten der GPK-N gemachte Ernennung der höchst umstrittenen BBT-Direktorin?</p><p>Ist es üblich, dass er sich über eine einstimmige Empfehlung der GPK-N hinwegsetzt?</p>
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