Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundesrates (1)

ShortId
06.5097
Id
20065097
Updated
28.07.2023 10:06
Language
de
Title
Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundesrates (1)
AdditionalIndexing
52;Katastrophenhilfe;Kanton;Mitfinanzierung;Verhütung von Gefahren;Unwetter
1
  • L04K10010702, Katastrophenhilfe
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0602020604, Unwetter
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L04K11090207, Mitfinanzierung
Texts
  • <p>Trotz der anerkanntermassen grossen Belastung einzelner Gemeinwesen hat der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft abgesehen. Die nach wie vor prekäre Finanzlage des Bundes gestattet es nicht, für die Ereignisbewältigung in den betroffenen Kantonen eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu beantragen.</p><p>Das geltende Recht hat es bis heute in jedem Fall ermöglicht, die von den Kantonen als notwendig erachteten Präventionsmassnahmen zu finanzieren. Nach Auffassung des Bundesrates besteht kein Bedarf zur Schaffung von Sonderrecht.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht in der Beantwortung der Motion in keiner Weise auf die ausserordentliche Pro-Kopf-Belastung durch die Hochwasserschäden in den besonders betroffenen Kantonen ein, welche hier das 10- bis 30fache der durchschnittlichen Pro-Kopf-Belastung beträgt. Trotz Bundeshilfe von gegen 50 Prozent werden diese Gemeinwesen und die betroffene Bevölkerung enorme finanzielle Lasten zu tragen haben. Die Belastung des Kantons Obwalden auf den Kanton Zürich hochgerechnet ergibt eine Belastung von gegen 2 Milliarden Franken.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat bei der Ereignisbewältigung und den künftigen Präventionsmassnahmen dieser ausserordentlichen Belastung einzelner Teile unseres Landes Rechnung zu tragen?</p>
  • Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundesrates (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz der anerkanntermassen grossen Belastung einzelner Gemeinwesen hat der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft abgesehen. Die nach wie vor prekäre Finanzlage des Bundes gestattet es nicht, für die Ereignisbewältigung in den betroffenen Kantonen eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu beantragen.</p><p>Das geltende Recht hat es bis heute in jedem Fall ermöglicht, die von den Kantonen als notwendig erachteten Präventionsmassnahmen zu finanzieren. Nach Auffassung des Bundesrates besteht kein Bedarf zur Schaffung von Sonderrecht.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht in der Beantwortung der Motion in keiner Weise auf die ausserordentliche Pro-Kopf-Belastung durch die Hochwasserschäden in den besonders betroffenen Kantonen ein, welche hier das 10- bis 30fache der durchschnittlichen Pro-Kopf-Belastung beträgt. Trotz Bundeshilfe von gegen 50 Prozent werden diese Gemeinwesen und die betroffene Bevölkerung enorme finanzielle Lasten zu tragen haben. Die Belastung des Kantons Obwalden auf den Kanton Zürich hochgerechnet ergibt eine Belastung von gegen 2 Milliarden Franken.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat bei der Ereignisbewältigung und den künftigen Präventionsmassnahmen dieser ausserordentlichen Belastung einzelner Teile unseres Landes Rechnung zu tragen?</p>
    • Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundesrates (1)

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