Postmarkt. Voraussetzungen für eine Teilöffnung im Jahr 2007

ShortId
06.5108
Id
20065108
Updated
28.07.2023 05:25
Language
de
Title
Postmarkt. Voraussetzungen für eine Teilöffnung im Jahr 2007
AdditionalIndexing
34;Grundversorgung;Post;Staatsmonopol;service public;Liberalisierung
1
  • L04K12020202, Post
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L04K08060111, service public
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat per 1. April 2006 die Briefmonopolgrenze auf 100 Gramm gesenkt. Am 3. Mai 2006 hat er das UVEK beauftragt, eine Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes vorzubereiten. Er hat dabei seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu öffnen. Die EU hat das Briefmonopol mittlerweile auf 50 Gramm gesenkt. In wenigen Jahren wird sie es voraussichtlich vollständig aufheben. Die Schweiz wird sich dem Öffnungsprozess des Postmarktes in der EU nicht entziehen können. Deshalb muss auch die Schweiz weitere Schritte in der Marktöffnung - bis hin zu einer vollständigen Öffnung - definieren. Die flächendeckende Grundversorgung soll dabei auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Die konkreten Etappen der Marktöffnung will der Bundesrat im Rahmen der Revision des Postgesetzes festlegen. Heute bildet das Restmonopol von 100 Gramm die tragende Säule zur Finanzierung der Grundversorgung. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postgesetzgebung sind die verschiedenen Optionen zur künftigen Finanzierung der Grundversorgung darzulegen. In diesem Kontext wird auch zu beurteilen sein, ob die Finanzierung der Grundversorgung mit einer Senkung der Monopolgrenze auf 50 Gramm nicht gefährdet wird.</p><p>Die Revision des Post- du Postorganisationsgesetzes solle rasch an die Hand genommen werden. Das Vernehmlassungsverfahren soll deshalb bereits 2007 durchgeführt werden.</p>
  • <p>Nach Artikel 3 des Postgesetzes kann der Bundesrat die Monopolgrenze unter Berücksichtigung der europäischen Normen herabsetzen, wenn die Finanzierung des Universaldienstes sichergestellt bleibt. Jüngere Studien lassen vermuten, dass eine massvolle Öffnung des Postmarktes diese Finanzierung nicht infrage stellt. Die EU-Mitgliedstaaten kennen für das Briefmonopol bereits eine Obergrenze von 50 Gramm, und einige EU-Staaten haben den Markt sogar vollständig geöffnet.</p><p>Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass das Monopol für Briefpost auf 50 Gramm gesenkt werden kann, ohne dass dadurch die Finanzierung des Universaldienstes infrage gestellt wird?</p>
  • Postmarkt. Voraussetzungen für eine Teilöffnung im Jahr 2007
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat per 1. April 2006 die Briefmonopolgrenze auf 100 Gramm gesenkt. Am 3. Mai 2006 hat er das UVEK beauftragt, eine Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes vorzubereiten. Er hat dabei seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu öffnen. Die EU hat das Briefmonopol mittlerweile auf 50 Gramm gesenkt. In wenigen Jahren wird sie es voraussichtlich vollständig aufheben. Die Schweiz wird sich dem Öffnungsprozess des Postmarktes in der EU nicht entziehen können. Deshalb muss auch die Schweiz weitere Schritte in der Marktöffnung - bis hin zu einer vollständigen Öffnung - definieren. Die flächendeckende Grundversorgung soll dabei auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Die konkreten Etappen der Marktöffnung will der Bundesrat im Rahmen der Revision des Postgesetzes festlegen. Heute bildet das Restmonopol von 100 Gramm die tragende Säule zur Finanzierung der Grundversorgung. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postgesetzgebung sind die verschiedenen Optionen zur künftigen Finanzierung der Grundversorgung darzulegen. In diesem Kontext wird auch zu beurteilen sein, ob die Finanzierung der Grundversorgung mit einer Senkung der Monopolgrenze auf 50 Gramm nicht gefährdet wird.</p><p>Die Revision des Post- du Postorganisationsgesetzes solle rasch an die Hand genommen werden. Das Vernehmlassungsverfahren soll deshalb bereits 2007 durchgeführt werden.</p>
    • <p>Nach Artikel 3 des Postgesetzes kann der Bundesrat die Monopolgrenze unter Berücksichtigung der europäischen Normen herabsetzen, wenn die Finanzierung des Universaldienstes sichergestellt bleibt. Jüngere Studien lassen vermuten, dass eine massvolle Öffnung des Postmarktes diese Finanzierung nicht infrage stellt. Die EU-Mitgliedstaaten kennen für das Briefmonopol bereits eine Obergrenze von 50 Gramm, und einige EU-Staaten haben den Markt sogar vollständig geöffnet.</p><p>Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass das Monopol für Briefpost auf 50 Gramm gesenkt werden kann, ohne dass dadurch die Finanzierung des Universaldienstes infrage gestellt wird?</p>
    • Postmarkt. Voraussetzungen für eine Teilöffnung im Jahr 2007

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