Transfer von Passagierdaten in die USA

ShortId
06.5122
Id
20065122
Updated
28.07.2023 13:20
Language
de
Title
Transfer von Passagierdaten in die USA
AdditionalIndexing
48;Verkehrsteilnehmer/in;Personendaten;Luftverkehr;USA
1
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L05K1801020101, Verkehrsteilnehmer/in
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K03050305, USA
Texts
  • <p>Bei der Überprüfung des zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA abgeschlossenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof standen formelle Aspekte im Vordergrund, eine materielle Prüfung des Abkommens wurde nicht vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend war und EU-Bestimmungen sowie EU-interne Zuständigkeitsregeln und Verfahren verletzt wurden.</p><p>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat keinen Einfluss auf das zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossene Abkommen, da sich letzteres weder auf EG-Recht stützt noch die entsprechenden EU-internen Verfahren zu befolgen waren. Unser Abkommen, das in enger Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausgearbeitet wurde, erfüllt die schweizerischen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Aus schweizerischer Sicht besteht kein Handlungsbedarf.</p>
  • <p>Vergangene Woche wurde der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes bekannt, wonach der Transfer von Daten der Flugpassagiere an die USA rechtlich unzulässig sei, womit dieser der EU verwehrt ist. Offenbar mangelt es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.</p><p>Welche Konsequenzen zieht die Schweiz als Nicht-EU-Land aus diesem Entscheid bezüglich des die Schweiz betreffenden Datentransfers mit Blick auf die eigenen rechtlichen Grundlagen?</p>
  • Transfer von Passagierdaten in die USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Überprüfung des zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA abgeschlossenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof standen formelle Aspekte im Vordergrund, eine materielle Prüfung des Abkommens wurde nicht vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend war und EU-Bestimmungen sowie EU-interne Zuständigkeitsregeln und Verfahren verletzt wurden.</p><p>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat keinen Einfluss auf das zwischen der Schweiz und den USA abgeschlossene Abkommen, da sich letzteres weder auf EG-Recht stützt noch die entsprechenden EU-internen Verfahren zu befolgen waren. Unser Abkommen, das in enger Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausgearbeitet wurde, erfüllt die schweizerischen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Aus schweizerischer Sicht besteht kein Handlungsbedarf.</p>
    • <p>Vergangene Woche wurde der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes bekannt, wonach der Transfer von Daten der Flugpassagiere an die USA rechtlich unzulässig sei, womit dieser der EU verwehrt ist. Offenbar mangelt es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.</p><p>Welche Konsequenzen zieht die Schweiz als Nicht-EU-Land aus diesem Entscheid bezüglich des die Schweiz betreffenden Datentransfers mit Blick auf die eigenen rechtlichen Grundlagen?</p>
    • Transfer von Passagierdaten in die USA

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