Artikel 64a KVG. Änderung

ShortId
06.5145
Id
20065145
Updated
28.07.2023 09:00
Language
de
Title
Artikel 64a KVG. Änderung
AdditionalIndexing
2841;Krankenversicherung;Krankenkasse;Zahlungsfähigkeit;Patient/in;Gesetz
1
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L04K01050517, Patient/in
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0503010102, Gesetz
Texts
  • <p>Die Änderung von Artikel 64a KVG hat zur Folge, dass Versicherer die Übernahme von Kosten für medizinische Leistungen nun einstellen, bis die versicherte Person ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen bezahlt hat.</p><p>Personen, die an schweren Krankheiten leiden, zu deren Behandlung sie teure Medikamente benötigen, wurde insbesondere in den Kantonen Genf, Bern, St. Gallen, Jura und Tessin die Kostenübernahme verweigert. Laut einer Umfrage gibt es in 16 Apotheken im Kanton Genf in 185 Fällen pro Monat Probleme bei der Kostenübernahme durch den Versicherer.</p><p>Was schlägt der Bundesrat vor, um Personen nicht zu gefährden, die während ihrer Zahlungsunfähigkeit auf eine medizinische Versorgung angewiesen sind?</p>
  • Artikel 64a KVG. Änderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Änderung von Artikel 64a KVG hat zur Folge, dass Versicherer die Übernahme von Kosten für medizinische Leistungen nun einstellen, bis die versicherte Person ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen bezahlt hat.</p><p>Personen, die an schweren Krankheiten leiden, zu deren Behandlung sie teure Medikamente benötigen, wurde insbesondere in den Kantonen Genf, Bern, St. Gallen, Jura und Tessin die Kostenübernahme verweigert. Laut einer Umfrage gibt es in 16 Apotheken im Kanton Genf in 185 Fällen pro Monat Probleme bei der Kostenübernahme durch den Versicherer.</p><p>Was schlägt der Bundesrat vor, um Personen nicht zu gefährden, die während ihrer Zahlungsunfähigkeit auf eine medizinische Versorgung angewiesen sind?</p>
    • Artikel 64a KVG. Änderung

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