Die Schweiz als attraktives Gesundheitsland dank nachweislicher Qualitätssicherung

ShortId
06.5216
Id
20065216
Updated
28.07.2023 07:40
Language
de
Title
Die Schweiz als attraktives Gesundheitsland dank nachweislicher Qualitätssicherung
AdditionalIndexing
2841;Bundesamt für Gesundheit;Qualitätssicherung;Gesundheitspolitik;Patient/in
1
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L04K01050517, Patient/in
Texts
  • <p>Bundesrat Pascal Couchepin präsentierte dieser Tage seine Vision eines Gesundheitslandes Schweiz, das sich über den Nachweis der hohen Behandlungsqualität in unseren Spitälern positionieren soll. Angesichts der Tatsache, dass seit Jahren lediglich eine einzige Person im BAG für die Thematik Qualitätssicherung zuständig ist, dass die klinische Forschung im Bereich der medizinischen Qualitätssicherung und deren Indikatoren in der Schweiz erst am Anfang stehen und im ambulanten Bereich noch völlig auf punktuellen und privaten Initiativen beruht, stellt sich folgende Frage:</p><p>Mit welchen konkreten Massnahmen, in welchem Zeitraum und mit welchen Personalressourcen will der Bundesrat seine Vision realisieren bzw. die von beiden Räten überwiesene Motion der SGK-N umsetzen, die den Bundesrat beauftragt, Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren?</p>
  • Die Schweiz als attraktives Gesundheitsland dank nachweislicher Qualitätssicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat Pascal Couchepin präsentierte dieser Tage seine Vision eines Gesundheitslandes Schweiz, das sich über den Nachweis der hohen Behandlungsqualität in unseren Spitälern positionieren soll. Angesichts der Tatsache, dass seit Jahren lediglich eine einzige Person im BAG für die Thematik Qualitätssicherung zuständig ist, dass die klinische Forschung im Bereich der medizinischen Qualitätssicherung und deren Indikatoren in der Schweiz erst am Anfang stehen und im ambulanten Bereich noch völlig auf punktuellen und privaten Initiativen beruht, stellt sich folgende Frage:</p><p>Mit welchen konkreten Massnahmen, in welchem Zeitraum und mit welchen Personalressourcen will der Bundesrat seine Vision realisieren bzw. die von beiden Räten überwiesene Motion der SGK-N umsetzen, die den Bundesrat beauftragt, Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren?</p>
    • Die Schweiz als attraktives Gesundheitsland dank nachweislicher Qualitätssicherung

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