Raucherzimmer im Parlament

ShortId
06.5235
Id
20065235
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Raucherzimmer im Parlament
AdditionalIndexing
0421
1
  • L07K07050303030101, Bundeshaus
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
Texts
  • <p>Das Nutzungskonzept der Verwaltungsdelegation für das Parlamentsgebäude sieht kein spezielles Raucher- bzw. Raucherinnenzimmer vor.</p><p>Die Ratspräsidien nehmen das Hausrecht im Bereich der Ratssäle wahr, die Verwaltungsdelegation im übrigen Haus. Diese Gremien haben in ihren Zuständigkeitsbereichen differenzierte Rauchregeln getroffen und den Ratsmitgliedern in einem Rundschreiben im März 2005 kommuniziert. Sie liessen sich von der Auffassung leiten, dass dem Schutz der Nichtrauchenden vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude mehr Beachtung geschenkt werden sollte.</p><p>Das gegenwärtige Rauchverbot ist eine Brandschutzmassnahme angesichts der Baustellensituation mit erhöhter Brandlast und eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten. Es ist kein Präjudiz für die künftige Regelung. Die erwähnten Gremien werden nach der Renovation entscheiden, in welchen Räumen allenfalls geraucht oder nicht geraucht werden darf.</p>
  • <p>Da die Raucher durch den mit hohen Steuern belegten Preis der Zigaretten ein legitimes Recht auf eine Gegenleistung des Staates erheben können, möchte ich wissen, ob bei der jetzigen Renovation des Bundeshauses die Schaffung eines Raucherzimmers vorgesehen ist.</p><p>Dass die Gesundheit der Nichtraucher vor dem schädlichen Qualm geschützt werden soll, leuchtet mir ein.</p><p>Hingegen wäre es mir unverständlich, dass die Raucher unter Nichtbeachtung ihrer persönlichen Freiheit und der hohen Geldbeträge, die durch ihr Rauchen in die Staatskasse fliessen, völlig ausgegrenzt werden sollen.</p><p>Ist in diesem Fall eine Diskriminierung etwa politisch korrekt?</p><p>Wohlgemerkt: Ich selber bin Nichtraucher!</p>
  • Raucherzimmer im Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Nutzungskonzept der Verwaltungsdelegation für das Parlamentsgebäude sieht kein spezielles Raucher- bzw. Raucherinnenzimmer vor.</p><p>Die Ratspräsidien nehmen das Hausrecht im Bereich der Ratssäle wahr, die Verwaltungsdelegation im übrigen Haus. Diese Gremien haben in ihren Zuständigkeitsbereichen differenzierte Rauchregeln getroffen und den Ratsmitgliedern in einem Rundschreiben im März 2005 kommuniziert. Sie liessen sich von der Auffassung leiten, dass dem Schutz der Nichtrauchenden vor den Folgen des Passivrauchens im Parlamentsgebäude mehr Beachtung geschenkt werden sollte.</p><p>Das gegenwärtige Rauchverbot ist eine Brandschutzmassnahme angesichts der Baustellensituation mit erhöhter Brandlast und eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten. Es ist kein Präjudiz für die künftige Regelung. Die erwähnten Gremien werden nach der Renovation entscheiden, in welchen Räumen allenfalls geraucht oder nicht geraucht werden darf.</p>
    • <p>Da die Raucher durch den mit hohen Steuern belegten Preis der Zigaretten ein legitimes Recht auf eine Gegenleistung des Staates erheben können, möchte ich wissen, ob bei der jetzigen Renovation des Bundeshauses die Schaffung eines Raucherzimmers vorgesehen ist.</p><p>Dass die Gesundheit der Nichtraucher vor dem schädlichen Qualm geschützt werden soll, leuchtet mir ein.</p><p>Hingegen wäre es mir unverständlich, dass die Raucher unter Nichtbeachtung ihrer persönlichen Freiheit und der hohen Geldbeträge, die durch ihr Rauchen in die Staatskasse fliessen, völlig ausgegrenzt werden sollen.</p><p>Ist in diesem Fall eine Diskriminierung etwa politisch korrekt?</p><p>Wohlgemerkt: Ich selber bin Nichtraucher!</p>
    • Raucherzimmer im Parlament

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