KVG. Klare Trennung zwischen sozialer Krankenkasse und Privatversicherung

ShortId
07.406
Id
20070406
Updated
10.04.2024 17:23
Language
de
Title
KVG. Klare Trennung zwischen sozialer Krankenkasse und Privatversicherung
AdditionalIndexing
2841;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Krankenkasse;Rechtsform einer Gesellschaft;Gesetz
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011201, Zusatzversicherung
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L03K070303, Rechtsform einer Gesellschaft
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizer Gesundheitssystem weist die Besonderheit auf, dass die betriebliche Organisation der Zahlungsströme innerhalb der Krankenkassen zwei verschiedene und widersprüchliche Aktivitäten vermischt: die obligatorische Sozialversicherung und die private Zusatzversicherung. Diese Situation ist bedingt durch den vom Gesetz geforderten Wettbewerb zwischen den Kassen. Der Wettbewerb im Gesundheitsbereich birgt jedoch die Gefahr von Vermischung und Ausschluss von Versicherungsaufgaben, manchmal aber auch von grösseren Interessenkonflikten, die das Interesse der Allgemeinheit und die Solidarität beeinträchtigen können.</p><p>In diesem Zusammenhang haben die Versicherer ein Interesse daran, die Sozialversicherung anzubieten (ohne möglichen Gewinn), um private Zusatzversicherungen aufbauen zu können, die Gewinne abwerfen. Die Folgen davon sind:</p><p>- Die Gefahr, dass zwei Kategorien von Versicherten entstehen: Einerseits Versicherte mit Zusatzversicherung, die in der Lage sind, höhere Prämien zu bezahlen, um von den Leistungen der Zusatzversicherungen Gebrauch zu machen, und andererseits Versicherte zweiter Klasse, die sich nur die Grundversicherung leisten können und somit nur Anrecht auf ein beschränktes Leistungsangebot haben.</p><p>- Ein wirtschaftlicher Druck, der dazu führt, dass der Leistungskatalog der Grundversicherung zugunsten der privaten Zusatzversicherungen gekürzt wird.</p><p>- Die Risikoselektion der Krankenkassen, die eigentlich verboten ist, aber dennoch praktiziert wird. Sie wird durch die Daten ermöglicht, die dank der obligatorischen Sozialversicherung zur Verfügung stehen. Obwohl die Jagd auf "gute Risiken" nur den privaten Zusatzversicherungen und deren Gewinnen dient, erklärt der Bundesrat dieses illegale Vorgehen für rechtsmässig.</p><p>Um diese Widersprüche, unerwünschten Auswirkungen und anderen illegalen Praktiken zu verhindern, muss die obligatorische Sozialversicherung ganz klar von den privaten Zusatzversicherungen getrennt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die sozialdemokratische Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung ist so zu ändern, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) klar von der privaten Zusatzversicherung (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) getrennt wird. Dies betrifft insbesondere die Rechtsstellung, die Firmenbezeichnung, die administrative Organisation und Betriebsführung, das Vermögen der Krankenkassen sowie die Rechnungslegung und Bilanzierung.</p>
  • KVG. Klare Trennung zwischen sozialer Krankenkasse und Privatversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizer Gesundheitssystem weist die Besonderheit auf, dass die betriebliche Organisation der Zahlungsströme innerhalb der Krankenkassen zwei verschiedene und widersprüchliche Aktivitäten vermischt: die obligatorische Sozialversicherung und die private Zusatzversicherung. Diese Situation ist bedingt durch den vom Gesetz geforderten Wettbewerb zwischen den Kassen. Der Wettbewerb im Gesundheitsbereich birgt jedoch die Gefahr von Vermischung und Ausschluss von Versicherungsaufgaben, manchmal aber auch von grösseren Interessenkonflikten, die das Interesse der Allgemeinheit und die Solidarität beeinträchtigen können.</p><p>In diesem Zusammenhang haben die Versicherer ein Interesse daran, die Sozialversicherung anzubieten (ohne möglichen Gewinn), um private Zusatzversicherungen aufbauen zu können, die Gewinne abwerfen. Die Folgen davon sind:</p><p>- Die Gefahr, dass zwei Kategorien von Versicherten entstehen: Einerseits Versicherte mit Zusatzversicherung, die in der Lage sind, höhere Prämien zu bezahlen, um von den Leistungen der Zusatzversicherungen Gebrauch zu machen, und andererseits Versicherte zweiter Klasse, die sich nur die Grundversicherung leisten können und somit nur Anrecht auf ein beschränktes Leistungsangebot haben.</p><p>- Ein wirtschaftlicher Druck, der dazu führt, dass der Leistungskatalog der Grundversicherung zugunsten der privaten Zusatzversicherungen gekürzt wird.</p><p>- Die Risikoselektion der Krankenkassen, die eigentlich verboten ist, aber dennoch praktiziert wird. Sie wird durch die Daten ermöglicht, die dank der obligatorischen Sozialversicherung zur Verfügung stehen. Obwohl die Jagd auf "gute Risiken" nur den privaten Zusatzversicherungen und deren Gewinnen dient, erklärt der Bundesrat dieses illegale Vorgehen für rechtsmässig.</p><p>Um diese Widersprüche, unerwünschten Auswirkungen und anderen illegalen Praktiken zu verhindern, muss die obligatorische Sozialversicherung ganz klar von den privaten Zusatzversicherungen getrennt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die sozialdemokratische Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung ist so zu ändern, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) klar von der privaten Zusatzversicherung (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) getrennt wird. Dies betrifft insbesondere die Rechtsstellung, die Firmenbezeichnung, die administrative Organisation und Betriebsführung, das Vermögen der Krankenkassen sowie die Rechnungslegung und Bilanzierung.</p>
    • KVG. Klare Trennung zwischen sozialer Krankenkasse und Privatversicherung

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