Bewilligungspflicht und Abwärmenutzung bei fossilen Kraftwerken
- ShortId
-
07.410
- Id
-
20070410
- Updated
-
14.11.2025 07:26
- Language
-
de
- Title
-
Bewilligungspflicht und Abwärmenutzung bei fossilen Kraftwerken
- AdditionalIndexing
-
66;Kohlendioxid;Bewilligung;fossile Energie;Abwärme;Kraftwerk;Gaskraftwerk;Bewilligung für Kraftwerk;Gesetz
- 1
-
- L04K06020102, Abwärme
- L04K17030203, Gaskraftwerk
- L03K170302, Kraftwerk
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L05K1701020101, fossile Energie
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei der Stromerzeugung mit Erdgas sind Wirkungsgrade von rund 60 Prozent möglich, im Vergleich zu 30 bis 35 Prozent bei der übrigen thermischen Stromerzeugung. Im Vergleich zu Ölheizungen erzeugt Erdgas zudem spezifisch kleinere CO2-Emissionen und weniger Luftschadstoffe.</p><p>Wird Erdgas in Kraftwerken mit Wärmekraftkopplung genutzt und dient ein angemessener Teil des erzeugten Stroms dem Betrieb von Wärmepumpen, welche Öl- und Gasheizungen ersetzen, führt dies zu CO2-Reduktionen; der Gesamtwirkungsgrad der fossilen Brennstoffnutzung der Schweiz steigt. </p><p>Um eine Maximierung des Gesamtwirkungsgrades zu erreichen, soll der Bau und Betrieb von Gaskraftwerken in Zukunft an die Bedingung geknüpft sein, dass mit der Abwärme von Gaskraftwerken - zusätzlich zum Einsatz von Strom für Wärmepumpen - bestehende CO2-Quellen (zum Beispiel Öl- und Gasheizungen) substituiert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das CO2-Gesetz wird dahingehend geändert, dass neue fossile Kraftwerke über 50 Megawatt einer Bewilligungspflicht des Bundes zu unterstellen sind. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Abwärme nachweislich genutzt wird und zu CO2-Reduktionen führt, zum Beispiel durch Substitution von bestehenden Öl- und Gasheizungen. </p><p>Ausnahmen sollen erlaubt sein, wenn es sich um reine Reservekraftwerke handelt, die für Notlagen erstellt werden und nicht regelmässig Strom liefern.</p>
- Bewilligungspflicht und Abwärmenutzung bei fossilen Kraftwerken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei der Stromerzeugung mit Erdgas sind Wirkungsgrade von rund 60 Prozent möglich, im Vergleich zu 30 bis 35 Prozent bei der übrigen thermischen Stromerzeugung. Im Vergleich zu Ölheizungen erzeugt Erdgas zudem spezifisch kleinere CO2-Emissionen und weniger Luftschadstoffe.</p><p>Wird Erdgas in Kraftwerken mit Wärmekraftkopplung genutzt und dient ein angemessener Teil des erzeugten Stroms dem Betrieb von Wärmepumpen, welche Öl- und Gasheizungen ersetzen, führt dies zu CO2-Reduktionen; der Gesamtwirkungsgrad der fossilen Brennstoffnutzung der Schweiz steigt. </p><p>Um eine Maximierung des Gesamtwirkungsgrades zu erreichen, soll der Bau und Betrieb von Gaskraftwerken in Zukunft an die Bedingung geknüpft sein, dass mit der Abwärme von Gaskraftwerken - zusätzlich zum Einsatz von Strom für Wärmepumpen - bestehende CO2-Quellen (zum Beispiel Öl- und Gasheizungen) substituiert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das CO2-Gesetz wird dahingehend geändert, dass neue fossile Kraftwerke über 50 Megawatt einer Bewilligungspflicht des Bundes zu unterstellen sind. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Abwärme nachweislich genutzt wird und zu CO2-Reduktionen führt, zum Beispiel durch Substitution von bestehenden Öl- und Gasheizungen. </p><p>Ausnahmen sollen erlaubt sein, wenn es sich um reine Reservekraftwerke handelt, die für Notlagen erstellt werden und nicht regelmässig Strom liefern.</p>
- Bewilligungspflicht und Abwärmenutzung bei fossilen Kraftwerken
Back to List