Keine Militärgerichte für Zivilpersonen
- ShortId
-
07.413
- Id
-
20070413
- Updated
-
10.04.2024 18:40
- Language
-
de
- Title
-
Keine Militärgerichte für Zivilpersonen
- AdditionalIndexing
-
09;12;Kompetenzregelung;Militärgerichtsbarkeit;gerichtliche Zuständigkeit;Beruf in der Kommunikationsbranche;Zivilgerichtsbarkeit
- 1
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- L04K05050109, Militärgerichtsbarkeit
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K05050112, Zivilgerichtsbarkeit
- L03K050503, gerichtliche Zuständigkeit
- L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1990 empfahl eine vom damaligen EMD beauftragte Arbeitsgruppe (Kommission Schoch), die Militärgerichtsbarkeit abzuschaffen und allfällige Straftäterinnen oder Straftäter zivilen Gerichten zu unterstellen. Österreich und Deutschland kennen keine Militärgerichte; in Italien und Frankreich beschränkt sich die Kompetenz der Militärgerichte auf Militärdienstleistende. In der Schweiz hingegen können gemäss Artikel 3 MStG auch Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden. </p><p>Verschiedentlich wurden respektive werden Militärgerichtsprozesse unter Beteiligung von Zivilpersonen abgehalten, so beispielsweise der Prozess gegen Urs Paul Engeler oder der gegen Beat Jost, Sandro Brotz und Christoph Grenacher. Es ist unverständlich, weshalb sich die Journalisten vor einem Militärgericht verantworten müssen. </p><p>Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Zivilpersonen künftig nur noch von zivilen Gerichten beurteilt werden, unbesehen des Straftatbestandes. Die parlamentarische Initiative stellt zudem einen Kompromiss zur generellen Abschaffung der Militärjustiz dar. Es gibt keinen objektiven, vernünftigen Grund, weshalb sich Zivilpersonen vor Militärgerichten zu verantworten haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Militärstrafgesetz (MStG) ist dahingehend abzuändern, dass Zivilpersonen nicht mehr der Militärjustiz, sondern der zivilen Justiz unterstehen.</p>
- Keine Militärgerichte für Zivilpersonen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1990 empfahl eine vom damaligen EMD beauftragte Arbeitsgruppe (Kommission Schoch), die Militärgerichtsbarkeit abzuschaffen und allfällige Straftäterinnen oder Straftäter zivilen Gerichten zu unterstellen. Österreich und Deutschland kennen keine Militärgerichte; in Italien und Frankreich beschränkt sich die Kompetenz der Militärgerichte auf Militärdienstleistende. In der Schweiz hingegen können gemäss Artikel 3 MStG auch Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden. </p><p>Verschiedentlich wurden respektive werden Militärgerichtsprozesse unter Beteiligung von Zivilpersonen abgehalten, so beispielsweise der Prozess gegen Urs Paul Engeler oder der gegen Beat Jost, Sandro Brotz und Christoph Grenacher. Es ist unverständlich, weshalb sich die Journalisten vor einem Militärgericht verantworten müssen. </p><p>Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Zivilpersonen künftig nur noch von zivilen Gerichten beurteilt werden, unbesehen des Straftatbestandes. Die parlamentarische Initiative stellt zudem einen Kompromiss zur generellen Abschaffung der Militärjustiz dar. Es gibt keinen objektiven, vernünftigen Grund, weshalb sich Zivilpersonen vor Militärgerichten zu verantworten haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Militärstrafgesetz (MStG) ist dahingehend abzuändern, dass Zivilpersonen nicht mehr der Militärjustiz, sondern der zivilen Justiz unterstehen.</p>
- Keine Militärgerichte für Zivilpersonen
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