Keine Militärgerichte für Zivilpersonen

ShortId
07.413
Id
20070413
Updated
10.04.2024 18:40
Language
de
Title
Keine Militärgerichte für Zivilpersonen
AdditionalIndexing
09;12;Kompetenzregelung;Militärgerichtsbarkeit;gerichtliche Zuständigkeit;Beruf in der Kommunikationsbranche;Zivilgerichtsbarkeit
1
  • L04K05050109, Militärgerichtsbarkeit
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K05050112, Zivilgerichtsbarkeit
  • L03K050503, gerichtliche Zuständigkeit
  • L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1990 empfahl eine vom damaligen EMD beauftragte Arbeitsgruppe (Kommission Schoch), die Militärgerichtsbarkeit abzuschaffen und allfällige Straftäterinnen oder Straftäter zivilen Gerichten zu unterstellen. Österreich und Deutschland kennen keine Militärgerichte; in Italien und Frankreich beschränkt sich die Kompetenz der Militärgerichte auf Militärdienstleistende. In der Schweiz hingegen können gemäss Artikel 3 MStG auch Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden. </p><p>Verschiedentlich wurden respektive werden Militärgerichtsprozesse unter Beteiligung von Zivilpersonen abgehalten, so beispielsweise der Prozess gegen Urs Paul Engeler oder der gegen Beat Jost, Sandro Brotz und Christoph Grenacher. Es ist unverständlich, weshalb sich die Journalisten vor einem Militärgericht verantworten müssen. </p><p>Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Zivilpersonen künftig nur noch von zivilen Gerichten beurteilt werden, unbesehen des Straftatbestandes. Die parlamentarische Initiative stellt zudem einen Kompromiss zur generellen Abschaffung der Militärjustiz dar. Es gibt keinen objektiven, vernünftigen Grund, weshalb sich Zivilpersonen vor Militärgerichten zu verantworten haben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Militärstrafgesetz (MStG) ist dahingehend abzuändern, dass Zivilpersonen nicht mehr der Militärjustiz, sondern der zivilen Justiz unterstehen.</p>
  • Keine Militärgerichte für Zivilpersonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1990 empfahl eine vom damaligen EMD beauftragte Arbeitsgruppe (Kommission Schoch), die Militärgerichtsbarkeit abzuschaffen und allfällige Straftäterinnen oder Straftäter zivilen Gerichten zu unterstellen. Österreich und Deutschland kennen keine Militärgerichte; in Italien und Frankreich beschränkt sich die Kompetenz der Militärgerichte auf Militärdienstleistende. In der Schweiz hingegen können gemäss Artikel 3 MStG auch Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden. </p><p>Verschiedentlich wurden respektive werden Militärgerichtsprozesse unter Beteiligung von Zivilpersonen abgehalten, so beispielsweise der Prozess gegen Urs Paul Engeler oder der gegen Beat Jost, Sandro Brotz und Christoph Grenacher. Es ist unverständlich, weshalb sich die Journalisten vor einem Militärgericht verantworten müssen. </p><p>Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Zivilpersonen künftig nur noch von zivilen Gerichten beurteilt werden, unbesehen des Straftatbestandes. Die parlamentarische Initiative stellt zudem einen Kompromiss zur generellen Abschaffung der Militärjustiz dar. Es gibt keinen objektiven, vernünftigen Grund, weshalb sich Zivilpersonen vor Militärgerichten zu verantworten haben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Militärstrafgesetz (MStG) ist dahingehend abzuändern, dass Zivilpersonen nicht mehr der Militärjustiz, sondern der zivilen Justiz unterstehen.</p>
    • Keine Militärgerichte für Zivilpersonen

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