Adoptionsurlaub

ShortId
07.416
Id
20070416
Updated
10.04.2024 18:18
Language
de
Title
Adoptionsurlaub
AdditionalIndexing
28;bezahlter Urlaub;Erwerbsersatzordnung;Erziehungsurlaub;Adoption
1
  • L04K01030102, Adoption
  • L04K01040301, Erziehungsurlaub
  • L07K07020503020301, bezahlter Urlaub
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Situation von Adoptiveltern und leiblichen Eltern ist zwar nicht unbedingt vergleichbar, aber die einen wie die anderen sollten ihr Kind unter den besten Voraussetzungen aufnehmen können. Eine Mutter, die ein Kind geboren hat, muss sich nach der Geburt hauptsächlich von der körperlichen Anstrengung erholen und ihr Kind so lange wie möglich stillen. Eltern, die ein Kind adoptieren wollen, sehen sich mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, angefangen bei den oft langwierigen Verfahren, die ihnen die Aufnahme eines Kindes ermöglichen sollen. Sind diese Schwierigkeiten einmal überwunden, so erweisen sich der Zeitpunkt, in dem das Kind zur Familie stösst, und die darauf folgenden Wochen als besonders kritisch und gleichzeitig auch wichtig für die Entwicklung des Kindes und seiner Adoptivfamilie. Dies wegen des Verlusts an Zuwendung, den das Kind durch das Weggeben erlitten hat; zu diesem gesellen sich häufig gesundheitliche Probleme und bei im Ausland geborenen Kindern Anpassungsschwierigkeiten. Alle Kreise, die sich mit der Adoption und der Betreuung von Adoptivfamilien befassen, sind sich darin einig, dass ein Elternteil genügend Zeit haben muss, um das Kind auf bestmögliche Art in der Familie aufzunehmen.</p><p>Daher verlange ich mit dieser parlamentarischen Initiative, dass es für Adoptiveltern möglich sein soll, ihr Kind unter guten Voraussetzungen zu empfangen, ohne dass ihnen dadurch zu grosse finanzielle Nachteile entstehen. Um Missbräuche zu vermeiden, schlage ich vor, den Urlaub nur bei der Adoption von Kindern bis zu einem Alter von 8 Jahren zu gewähren und die Adoption von Kindern des Ehepartners oder der Ehepartnerin davon auszunehmen.</p><p>Laut den Zahlen aus dem Jahr 2002 zählt man in der Schweiz neben 73 000 Geburten jährlich an die 800 Adoptionen. 300 dieser Adoptionen betreffen die Kinder der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Die Zahl der Adoptionen, die Anrecht auf eine Entschädigung gäben, sinkt damit auf höchstens 500 pro Jahr. Geht man von den Bedingungen aus, wie sie diese parlamentarische Initiative formuliert, würden Zusatzkosten in der Grössenordnung von 3 Millionen Franken entstehen.</p><p>In den Parlamentsdebatten, die der Einführung des durch Erwerbsersatzentschädigungen finanzierten Mutterschaftsurlaubs vorangingen, wurde der Vorschlag, einen Adoptionsurlaub einzuführen, abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung insbesondere damit, dass ein solcher Urlaub das Gesamtprojekt zum Scheitern bringen könnte. Diesen Vorwurf kann man bei meinem heutigen Vorschlag nicht mehr anbringen.</p><p>Es ist an der Zeit, die ungerechte Situation mit einer Gesetzesänderung zu beenden, die wenig kostet, aber die Bedeutung der Familien für unser Land unterstreicht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Väter und Mütter, die ein Kind unter 8 Jahren im Hinblick auf eine Adoption aufnehmen, sollen wie die Mütter, die ein Kind gebären, im Rahmen des Erwerbsersatzgesetzes eine Entschädigung erhalten, sofern sie eine Bewilligung besitzen, ausser wenn Kinder des Ehepartners oder der Ehepartnerin adoptiert werden.</p>
  • Adoptionsurlaub
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Situation von Adoptiveltern und leiblichen Eltern ist zwar nicht unbedingt vergleichbar, aber die einen wie die anderen sollten ihr Kind unter den besten Voraussetzungen aufnehmen können. Eine Mutter, die ein Kind geboren hat, muss sich nach der Geburt hauptsächlich von der körperlichen Anstrengung erholen und ihr Kind so lange wie möglich stillen. Eltern, die ein Kind adoptieren wollen, sehen sich mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, angefangen bei den oft langwierigen Verfahren, die ihnen die Aufnahme eines Kindes ermöglichen sollen. Sind diese Schwierigkeiten einmal überwunden, so erweisen sich der Zeitpunkt, in dem das Kind zur Familie stösst, und die darauf folgenden Wochen als besonders kritisch und gleichzeitig auch wichtig für die Entwicklung des Kindes und seiner Adoptivfamilie. Dies wegen des Verlusts an Zuwendung, den das Kind durch das Weggeben erlitten hat; zu diesem gesellen sich häufig gesundheitliche Probleme und bei im Ausland geborenen Kindern Anpassungsschwierigkeiten. Alle Kreise, die sich mit der Adoption und der Betreuung von Adoptivfamilien befassen, sind sich darin einig, dass ein Elternteil genügend Zeit haben muss, um das Kind auf bestmögliche Art in der Familie aufzunehmen.</p><p>Daher verlange ich mit dieser parlamentarischen Initiative, dass es für Adoptiveltern möglich sein soll, ihr Kind unter guten Voraussetzungen zu empfangen, ohne dass ihnen dadurch zu grosse finanzielle Nachteile entstehen. Um Missbräuche zu vermeiden, schlage ich vor, den Urlaub nur bei der Adoption von Kindern bis zu einem Alter von 8 Jahren zu gewähren und die Adoption von Kindern des Ehepartners oder der Ehepartnerin davon auszunehmen.</p><p>Laut den Zahlen aus dem Jahr 2002 zählt man in der Schweiz neben 73 000 Geburten jährlich an die 800 Adoptionen. 300 dieser Adoptionen betreffen die Kinder der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Die Zahl der Adoptionen, die Anrecht auf eine Entschädigung gäben, sinkt damit auf höchstens 500 pro Jahr. Geht man von den Bedingungen aus, wie sie diese parlamentarische Initiative formuliert, würden Zusatzkosten in der Grössenordnung von 3 Millionen Franken entstehen.</p><p>In den Parlamentsdebatten, die der Einführung des durch Erwerbsersatzentschädigungen finanzierten Mutterschaftsurlaubs vorangingen, wurde der Vorschlag, einen Adoptionsurlaub einzuführen, abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung insbesondere damit, dass ein solcher Urlaub das Gesamtprojekt zum Scheitern bringen könnte. Diesen Vorwurf kann man bei meinem heutigen Vorschlag nicht mehr anbringen.</p><p>Es ist an der Zeit, die ungerechte Situation mit einer Gesetzesänderung zu beenden, die wenig kostet, aber die Bedeutung der Familien für unser Land unterstreicht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Väter und Mütter, die ein Kind unter 8 Jahren im Hinblick auf eine Adoption aufnehmen, sollen wie die Mütter, die ein Kind gebären, im Rahmen des Erwerbsersatzgesetzes eine Entschädigung erhalten, sofern sie eine Bewilligung besitzen, ausser wenn Kinder des Ehepartners oder der Ehepartnerin adoptiert werden.</p>
    • Adoptionsurlaub

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