Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

ShortId
07.422
Id
20070422
Updated
10.04.2024 18:34
Language
de
Title
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AdditionalIndexing
12;sexuelle Diskriminierung;Behinderte/r;Rassendiskriminierung;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung;religiöse Diskriminierung;ethnische Diskriminierung;Stellung der Frau;sexuelle Minderheit;Gesetz
1
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L04K05020401, Rassendiskriminierung
  • L04K05020404, ethnische Diskriminierung
  • L04K05020407, religiöse Diskriminierung
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L05K0502040802, sexuelle Minderheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Grundsatz der Rechtsgleichheit und das Verbot der Diskriminierung gehören zu den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen. Das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist in der Schweiz aber bis heute unterentwickelt. Vielversprechende Ansätze gibt es im Gleichstellungsgesetz bezüglich der Geschlechter und bei der Gleichstellung Behinderter. In anderen Bereichen fehlen rechtliche Regelungen fast vollständig. Es drängt sich auf, den Schutz gegen Diskriminierungen zu verbessern. Dafür soll auch in der Schweiz ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Angriff genommen werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sei ein Gleichbehandlungsgesetz zu erlassen. Dieses soll mit den dafür geeigneten rechtlichen Instrumenten die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, wegen der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.</p>
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grundsatz der Rechtsgleichheit und das Verbot der Diskriminierung gehören zu den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen. Das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist in der Schweiz aber bis heute unterentwickelt. Vielversprechende Ansätze gibt es im Gleichstellungsgesetz bezüglich der Geschlechter und bei der Gleichstellung Behinderter. In anderen Bereichen fehlen rechtliche Regelungen fast vollständig. Es drängt sich auf, den Schutz gegen Diskriminierungen zu verbessern. Dafür soll auch in der Schweiz ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Angriff genommen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sei ein Gleichbehandlungsgesetz zu erlassen. Dieses soll mit den dafür geeigneten rechtlichen Instrumenten die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, wegen der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.</p>
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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