Verbot der Beschaffung von Beweismitteln und Informationen bei Personen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind

ShortId
07.426
Id
20070426
Updated
10.04.2024 18:53
Language
de
Title
Verbot der Beschaffung von Beweismitteln und Informationen bei Personen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind
AdditionalIndexing
12;polizeiliche Zusammenarbeit;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Bundesanwaltschaft;Folter
1
  • L04K04030102, Folter
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Offensichtlich hat sich die Bundesanwaltschaft, wie sie sagt, "Informationen" in Guantanamo beschafft bezüglich einer Person, gegen die in der Schweiz ein gerichtspolizeiliches Verfahren angehoben worden ist. Erstaunlicherweise wurde dies vonseiten der GPDel gebilligt. </p><p>Der Unterzeichnete bezweifelt zwar, dass dies aufgrund des geltenden Rechtes möglich sei, die Schweiz hat die Folterkonvention unterzeichnet. Durch die GPDel wird er indessen eines Besseren belehrt. Deswegen sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die solchem Ansinnen von Anfang an entgegenwirken. </p><p>Es widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, Beweismittel oder Informationen für ein Ermittlungsverfahren zu verwenden, die von Personen stammen, die gefoltert wurden oder sich in Institutionen aufhalten, in welchen Folter Anwendung findet. Dieser Grundsatz ist inländisch unbestritten, Folter ist verboten, käme sie widerrechtlich zur Anwendung, dürften Aussagen dieser Person nicht gegen diese oder Dritte in einem Strafverfahren angewandt werden. Er erheischt aber auch Geltung bei internationalen Verfahren, die in der Schweiz abgewickelt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Soweit nötig sind die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, den schweizerischen Justiz- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone zu verbieten, direkte und indirekte Beweismittel oder Informationen bei Personen zu beschaffen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind. Dergestalt widerrechtlich beschaffte Beweismittel oder Informationen unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot.</p>
  • Verbot der Beschaffung von Beweismitteln und Informationen bei Personen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Offensichtlich hat sich die Bundesanwaltschaft, wie sie sagt, "Informationen" in Guantanamo beschafft bezüglich einer Person, gegen die in der Schweiz ein gerichtspolizeiliches Verfahren angehoben worden ist. Erstaunlicherweise wurde dies vonseiten der GPDel gebilligt. </p><p>Der Unterzeichnete bezweifelt zwar, dass dies aufgrund des geltenden Rechtes möglich sei, die Schweiz hat die Folterkonvention unterzeichnet. Durch die GPDel wird er indessen eines Besseren belehrt. Deswegen sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die solchem Ansinnen von Anfang an entgegenwirken. </p><p>Es widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, Beweismittel oder Informationen für ein Ermittlungsverfahren zu verwenden, die von Personen stammen, die gefoltert wurden oder sich in Institutionen aufhalten, in welchen Folter Anwendung findet. Dieser Grundsatz ist inländisch unbestritten, Folter ist verboten, käme sie widerrechtlich zur Anwendung, dürften Aussagen dieser Person nicht gegen diese oder Dritte in einem Strafverfahren angewandt werden. Er erheischt aber auch Geltung bei internationalen Verfahren, die in der Schweiz abgewickelt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Soweit nötig sind die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, den schweizerischen Justiz- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone zu verbieten, direkte und indirekte Beweismittel oder Informationen bei Personen zu beschaffen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind. Dergestalt widerrechtlich beschaffte Beweismittel oder Informationen unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot.</p>
    • Verbot der Beschaffung von Beweismitteln und Informationen bei Personen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind

Back to List