Kinderbetreuungsabzüge im Steuerrecht des Bundes endlich realisieren
- ShortId
-
07.438
- Id
-
20070438
- Updated
-
10.04.2024 18:34
- Language
-
de
- Title
-
Kinderbetreuungsabzüge im Steuerrecht des Bundes endlich realisieren
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Familienbesteuerung;direkte Bundessteuer;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Beschäftigungspolitik;Steuerrecht
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K1107040301, Familienbesteuerung
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- L04K07020303, Beschäftigungspolitik
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K11070312, Steuerrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kinderbetreuungskosten sind Gestehungskosten der Berufsausübung. Diese Kosten sind hoch und stellen eine unerwünschte sozialpolitische und volkswirtschaftliche Hürde zwischen einem in der Regel weiblichen und gut ausgebildeten Arbeitskräftepotenzial und dem Arbeitsmarkt dar. Denn die zusätzlichen Einnahmen werden, wie Studien nachweisen, durch die anfallenden Kinderbetreuungskosten sowie die höhere Steuerprogression, die sich für das Paar ergibt, wegkonsumiert. Das heutige System setzt demnach negative Anreize, welche es durch die Abzugsfähigkeit der effektiv anfallenden Kosten für die familienergänzende Betreuung der Kinder zu beseitigen gilt. Das ökonomische Nullsummenspiel der zusätzlichen Erwerbstätigkeit beider Elternteile soll nicht mehr stattfinden, die Selbstverantwortung der Familie soll gestärkt werden und die Volkswirtschaft von der zusätzlichen Arbeitsleistung einer ganzen Gruppe von Personen profitieren können. Da es nicht der Sinn ist, dass sich die Familien weder persönlich noch finanziell für die Kinderbetreuung engagieren, sollen die Kosten jedoch nur zu 80 Prozent abzugsfähig sein. Ebenfalls soll durch die Abzugsfähigkeit der Kosten von Kinderkrippen nicht ein falscher Anreiz in dem Sinn gesetzt werden, dass sich sehr gut verdienende Familien nur noch für exklusive Kinderkrippen mit überteuren Tagesansätzen entscheiden, weshalb eine Einschränkung bezüglich der verrechenbaren Tagesansätze vorgesehen sein soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes beantragt die FDP-Fraktion mittels parlamentarischer Initiative die Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer zur Einführung von Kinderbetreuungsabzügen. </p><p>Von den Einkünften sollen die effektiv anfallenden Kosten berufsbedingter familienergänzender Betreuung von Kindern, die das 16. Altersjahr noch nicht überschritten haben und mit den Eltern im gleichen Haushalt leben, in einem Umfang von 80 Prozent, jedoch von maximal 100 Franken pro Kind und Betreuungstag, abgezogen werden können. Abzugsberechtigung:</p><p>- Alleinerziehende;</p><p>- wenn ein Elternteil erwerbsunfähig oder in Ausbildung ist;</p><p>- wenn beide Elternteile erwerbstätig sind;</p><p>- wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.</p>
- Kinderbetreuungsabzüge im Steuerrecht des Bundes endlich realisieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Kinderbetreuungskosten sind Gestehungskosten der Berufsausübung. Diese Kosten sind hoch und stellen eine unerwünschte sozialpolitische und volkswirtschaftliche Hürde zwischen einem in der Regel weiblichen und gut ausgebildeten Arbeitskräftepotenzial und dem Arbeitsmarkt dar. Denn die zusätzlichen Einnahmen werden, wie Studien nachweisen, durch die anfallenden Kinderbetreuungskosten sowie die höhere Steuerprogression, die sich für das Paar ergibt, wegkonsumiert. Das heutige System setzt demnach negative Anreize, welche es durch die Abzugsfähigkeit der effektiv anfallenden Kosten für die familienergänzende Betreuung der Kinder zu beseitigen gilt. Das ökonomische Nullsummenspiel der zusätzlichen Erwerbstätigkeit beider Elternteile soll nicht mehr stattfinden, die Selbstverantwortung der Familie soll gestärkt werden und die Volkswirtschaft von der zusätzlichen Arbeitsleistung einer ganzen Gruppe von Personen profitieren können. Da es nicht der Sinn ist, dass sich die Familien weder persönlich noch finanziell für die Kinderbetreuung engagieren, sollen die Kosten jedoch nur zu 80 Prozent abzugsfähig sein. Ebenfalls soll durch die Abzugsfähigkeit der Kosten von Kinderkrippen nicht ein falscher Anreiz in dem Sinn gesetzt werden, dass sich sehr gut verdienende Familien nur noch für exklusive Kinderkrippen mit überteuren Tagesansätzen entscheiden, weshalb eine Einschränkung bezüglich der verrechenbaren Tagesansätze vorgesehen sein soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes beantragt die FDP-Fraktion mittels parlamentarischer Initiative die Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer zur Einführung von Kinderbetreuungsabzügen. </p><p>Von den Einkünften sollen die effektiv anfallenden Kosten berufsbedingter familienergänzender Betreuung von Kindern, die das 16. Altersjahr noch nicht überschritten haben und mit den Eltern im gleichen Haushalt leben, in einem Umfang von 80 Prozent, jedoch von maximal 100 Franken pro Kind und Betreuungstag, abgezogen werden können. Abzugsberechtigung:</p><p>- Alleinerziehende;</p><p>- wenn ein Elternteil erwerbsunfähig oder in Ausbildung ist;</p><p>- wenn beide Elternteile erwerbstätig sind;</p><p>- wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.</p>
- Kinderbetreuungsabzüge im Steuerrecht des Bundes endlich realisieren
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