Kinderbetreuungsabzüge im kantonalen Steuerrecht ermöglichen

ShortId
07.439
Id
20070439
Updated
10.04.2024 18:38
Language
de
Title
Kinderbetreuungsabzüge im kantonalen Steuerrecht ermöglichen
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Familienbesteuerung;Kanton;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Beschäftigungspolitik;Steuerrecht
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K07020303, Beschäftigungspolitik
  • L04K01030304, Familienpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kinderbetreuungskosten sind Gestehungskosten der Berufsausübung. Diese Kosten sind hoch und stellen eine unerwünschte sozialpolitische und volkswirtschaftliche Hürde zwischen einem in der Regel weiblichen und gut ausgebildeten Arbeitskräftepotenzial und dem Arbeitsmarkt dar. Denn die zusätzlichen Einnahmen werden, wie Studien nachweisen, durch die anfallenden Kinderbetreuungskosten sowie die höhere Steuerprogression, die sich für das Paar ergibt, wegkonsumiert. Das heutige System setzt demnach negative Anreize, welche es durch die Abzugsfähigkeit der effektiv anfallenden Kosten für die familienergänzende Betreuung der Kinder zu beseitigen gilt. Das ökonomische Nullsummenspiel der zusätzlichen Erwerbstätigkeit beider Elternteile soll nicht mehr stattfinden, die Selbstverantwortung der Familie soll gestärkt werden und die Volkswirtschaft von der zusätzlichen Arbeitsleistung einer ganzen Gruppe von Personen profitieren können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes beantragt die FDP-Fraktion mittels parlamentarischer Initiative die Revision des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden zur Einführung von Kinderbetreuungsabzügen. </p><p>Von den Einkünften sollen die effektiv anfallenden Kosten berufsbedingter familienergänzender Betreuung von Kindern, die das 16. Altersjahr noch nicht überschritten haben und mit den Eltern im gleichen Haushalt leben, abgezogen werden können. Abzugsberechtigung:</p><p>- Alleinerziehende;</p><p>- wenn ein Elternteil erwerbsunfähig oder in Ausbildung ist;</p><p>- wenn beide Elternteile erwerbstätig sind;</p><p>- wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.</p>
  • Kinderbetreuungsabzüge im kantonalen Steuerrecht ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kinderbetreuungskosten sind Gestehungskosten der Berufsausübung. Diese Kosten sind hoch und stellen eine unerwünschte sozialpolitische und volkswirtschaftliche Hürde zwischen einem in der Regel weiblichen und gut ausgebildeten Arbeitskräftepotenzial und dem Arbeitsmarkt dar. Denn die zusätzlichen Einnahmen werden, wie Studien nachweisen, durch die anfallenden Kinderbetreuungskosten sowie die höhere Steuerprogression, die sich für das Paar ergibt, wegkonsumiert. Das heutige System setzt demnach negative Anreize, welche es durch die Abzugsfähigkeit der effektiv anfallenden Kosten für die familienergänzende Betreuung der Kinder zu beseitigen gilt. Das ökonomische Nullsummenspiel der zusätzlichen Erwerbstätigkeit beider Elternteile soll nicht mehr stattfinden, die Selbstverantwortung der Familie soll gestärkt werden und die Volkswirtschaft von der zusätzlichen Arbeitsleistung einer ganzen Gruppe von Personen profitieren können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes beantragt die FDP-Fraktion mittels parlamentarischer Initiative die Revision des Gesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden zur Einführung von Kinderbetreuungsabzügen. </p><p>Von den Einkünften sollen die effektiv anfallenden Kosten berufsbedingter familienergänzender Betreuung von Kindern, die das 16. Altersjahr noch nicht überschritten haben und mit den Eltern im gleichen Haushalt leben, abgezogen werden können. Abzugsberechtigung:</p><p>- Alleinerziehende;</p><p>- wenn ein Elternteil erwerbsunfähig oder in Ausbildung ist;</p><p>- wenn beide Elternteile erwerbstätig sind;</p><p>- wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen.</p>
    • Kinderbetreuungsabzüge im kantonalen Steuerrecht ermöglichen

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