Wahrung des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen
- ShortId
-
07.440
- Id
-
20070440
- Updated
-
10.04.2024 12:05
- Language
-
de
- Title
-
Wahrung des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen
- AdditionalIndexing
-
24;Steuertarif;Wettbewerb;Steuerdegression;Steuerpolitik;Kanton;kantonale Hoheit
- 1
-
- L05K1107030103, Steuertarif
- L03K110703, Steuerpolitik
- L03K070301, Wettbewerb
- L07K08070102010802, kantonale Hoheit
- L06K080701020108, Kanton
- L05K1107030104, Steuerdegression
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit Urteil vom 1. Juni 2007 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton Obwalden sein Steuersystem ändern müsse, da degressive Steuertarife gegen die Bundesverfassung verstiessen. Mit diesem Eingriff in die Ausgestaltung der Steuertarife wird die kantonale Hoheit im steuerrechtlichen Bereich empfindlich eingeschränkt. Die Steuerautonomie der Kantone soll jedoch gewahrt bleiben. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtes sorgt diesbezüglich für Verunsicherung. Im Falle des Kantons Schaffhausen hat das Bundesgericht nämlich die ab einer gewissen Einkommenshöhe weniger steil ansteigenden Tarife zu Recht als "Abflachung der Progression" bezeichnet und eine Klage abgewiesen. Darum ist der Gesetzgeber gefordert, im verfassungsmässigen Rahmen für klare Verhältnisse respektive Rahmenbedingungen betreffend Tarifautonomie der Kantone zu sorgen. Eine "Abflachung der Progression" im Sinne des BGE-Urteils vom 26. Januar 2004 zum Steuersystem des Kantons Schaffhausen sollte möglich bleiben. Dies umso mehr, als eine solche Abflachung selbst im geltenden DBG-Tarif enthalten ist. Hingegen kann es selbstverständlich nicht angehen, dass aufgrund degressiver Steuertarife für höhere Einkommen respektive Vermögen effektiv weniger Steuern bezahlt werden müssten. Wer mehr verdient, muss mehr bezahlen. Dieser Grundsatz soll und darf nicht infrage gestellt werden. </p><p>Ein funktionierender Steuerwettbewerb stärkt den Föderalismus und hält die Staatsquote tief. Nicht zuletzt der Wettstreit unter den Kantonen und Gemeinden ist ein wesentlicher Grund für die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte unseres Landes in den letzten 150 Jahren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: </p><p>Art. 127 Abs. 2 BV (zusätzlicher Satz)</p><p>.... Dieser (der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) erfordert, dass der geschuldete Steuerbetrag mit der Zunahme von Einkommen und Vermögen steigt. </p><p>Art. 129 Abs. 2 BV (zusätzlicher Satz)</p><p>.... Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihrer Steuertarife frei.</p>
- Wahrung des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit Urteil vom 1. Juni 2007 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton Obwalden sein Steuersystem ändern müsse, da degressive Steuertarife gegen die Bundesverfassung verstiessen. Mit diesem Eingriff in die Ausgestaltung der Steuertarife wird die kantonale Hoheit im steuerrechtlichen Bereich empfindlich eingeschränkt. Die Steuerautonomie der Kantone soll jedoch gewahrt bleiben. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtes sorgt diesbezüglich für Verunsicherung. Im Falle des Kantons Schaffhausen hat das Bundesgericht nämlich die ab einer gewissen Einkommenshöhe weniger steil ansteigenden Tarife zu Recht als "Abflachung der Progression" bezeichnet und eine Klage abgewiesen. Darum ist der Gesetzgeber gefordert, im verfassungsmässigen Rahmen für klare Verhältnisse respektive Rahmenbedingungen betreffend Tarifautonomie der Kantone zu sorgen. Eine "Abflachung der Progression" im Sinne des BGE-Urteils vom 26. Januar 2004 zum Steuersystem des Kantons Schaffhausen sollte möglich bleiben. Dies umso mehr, als eine solche Abflachung selbst im geltenden DBG-Tarif enthalten ist. Hingegen kann es selbstverständlich nicht angehen, dass aufgrund degressiver Steuertarife für höhere Einkommen respektive Vermögen effektiv weniger Steuern bezahlt werden müssten. Wer mehr verdient, muss mehr bezahlen. Dieser Grundsatz soll und darf nicht infrage gestellt werden. </p><p>Ein funktionierender Steuerwettbewerb stärkt den Föderalismus und hält die Staatsquote tief. Nicht zuletzt der Wettstreit unter den Kantonen und Gemeinden ist ein wesentlicher Grund für die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte unseres Landes in den letzten 150 Jahren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: </p><p>Art. 127 Abs. 2 BV (zusätzlicher Satz)</p><p>.... Dieser (der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) erfordert, dass der geschuldete Steuerbetrag mit der Zunahme von Einkommen und Vermögen steigt. </p><p>Art. 129 Abs. 2 BV (zusätzlicher Satz)</p><p>.... Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihrer Steuertarife frei.</p>
- Wahrung des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen
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