Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten

ShortId
07.444
Id
20070444
Updated
10.04.2024 18:23
Language
de
Title
Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten
AdditionalIndexing
15;Arbeitnehmerschutz;IAO;internationale Konvention;Unternehmen für Temporärarbeit;Ratifizierung eines Abkommens;Temporärarbeit
1
  • L05K0702030214, Temporärarbeit
  • L06K070202030403, Unternehmen für Temporärarbeit
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K15040303, IAO
  • L05K1002020205, internationale Konvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht und seiner Botschaft 99.078 vom 20. September 1999 über die von der Internationalen Arbeitskonferenz 1997, 1998 und 1999 genehmigten Instrumente erklärte der Bundesrat: "Die Schweiz kann sich der Stossrichtung und den Prinzipien des neuen Übereinkommens anschliessen, gehört unser Land doch zu einer Gruppe von Ländern, welche private Arbeitsvermittler seit langem zulässt." Obwohl er feststellte, dass damit "die IAO auf die zunehmende Dynamik und den Strukturwandel des Arbeitsmarktes" reagiere, beantragte er dennoch, das Übereinkommen Nr. 181 nicht zu ratifizieren, da einige Bestimmungen des Übereinkommens nicht unserem innerstaatlichen Recht entsprechen. Die eidgenössischen Räte folgten dem Bundesrat.</p><p>Seit Ende der 1990er-Jahre hat die Temporärarbeit noch weiter zugenommen. In der Schweiz hat sie sich im Laufe der letzten 15 Jahre vervierfacht, sodass heute 2 Prozent aller Angestellten temporär angestellt sind. Temporärangestellte sind aber benachteiligt gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die direkt vom Unternehmen, für das sie arbeiten, angestellt sind. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Weiterbildung, Kündigungsfrist, Bezahlung einer Gebühr für die Anmeldung oder einer Kommission für die Vermittlung, aber auch den Lohn. Kontrollen zeigen zum Beispiel, dass in mehr als 10 Prozent der Fälle die Mindestlöhne (insbesondere bei Unternehmen oder Branchen mit einem GAV) oder die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne nicht bezahlt werden.</p><p>Angesichts dieses unbefriedigenden und beunruhigenden Zustandes ist es dringend nötig, den gesetzlichen Rahmen enger zu fassen und die Temporärangestellten bezüglich Arbeitsbedingungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem herkömmlichen Arbeitsvertrag gleichzustellen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 181 der IAO könnte die Schweiz die notwenigen gesetzlichen Anpassungen vornehmen und so den Status und die Rechte dieser wachsenden Zahl von Angestellten verbessern.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einem Bundesbeschluss ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über private Arbeitsvermittler (1997) zu ratifizieren.</p>
  • Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht und seiner Botschaft 99.078 vom 20. September 1999 über die von der Internationalen Arbeitskonferenz 1997, 1998 und 1999 genehmigten Instrumente erklärte der Bundesrat: "Die Schweiz kann sich der Stossrichtung und den Prinzipien des neuen Übereinkommens anschliessen, gehört unser Land doch zu einer Gruppe von Ländern, welche private Arbeitsvermittler seit langem zulässt." Obwohl er feststellte, dass damit "die IAO auf die zunehmende Dynamik und den Strukturwandel des Arbeitsmarktes" reagiere, beantragte er dennoch, das Übereinkommen Nr. 181 nicht zu ratifizieren, da einige Bestimmungen des Übereinkommens nicht unserem innerstaatlichen Recht entsprechen. Die eidgenössischen Räte folgten dem Bundesrat.</p><p>Seit Ende der 1990er-Jahre hat die Temporärarbeit noch weiter zugenommen. In der Schweiz hat sie sich im Laufe der letzten 15 Jahre vervierfacht, sodass heute 2 Prozent aller Angestellten temporär angestellt sind. Temporärangestellte sind aber benachteiligt gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die direkt vom Unternehmen, für das sie arbeiten, angestellt sind. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Weiterbildung, Kündigungsfrist, Bezahlung einer Gebühr für die Anmeldung oder einer Kommission für die Vermittlung, aber auch den Lohn. Kontrollen zeigen zum Beispiel, dass in mehr als 10 Prozent der Fälle die Mindestlöhne (insbesondere bei Unternehmen oder Branchen mit einem GAV) oder die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne nicht bezahlt werden.</p><p>Angesichts dieses unbefriedigenden und beunruhigenden Zustandes ist es dringend nötig, den gesetzlichen Rahmen enger zu fassen und die Temporärangestellten bezüglich Arbeitsbedingungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem herkömmlichen Arbeitsvertrag gleichzustellen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 181 der IAO könnte die Schweiz die notwenigen gesetzlichen Anpassungen vornehmen und so den Status und die Rechte dieser wachsenden Zahl von Angestellten verbessern.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einem Bundesbeschluss ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über private Arbeitsvermittler (1997) zu ratifizieren.</p>
    • Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten

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