Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften
- ShortId
-
07.448
- Id
-
20070448
- Updated
-
10.04.2024 15:13
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Umsatzsteuer;Stempelsteuer;Emission von Wertpapieren;Unternehmensgruppe;Steuer auf Finanztransaktionen;Verrechnungssteuer;Anleihe
- 1
-
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L05K0703010206, Unternehmensgruppe
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L04K11070106, Stempelsteuer
- L04K11070102, Umsatzsteuer
- L05K1107010202, Steuer auf Finanztransaktionen
- L04K11060106, Emission von Wertpapieren
- L04K11040301, Anleihe
- L05K1107040601, Verrechnungssteuer
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Konzernfinanzierungen schweizerischer Unternehmen unterliegen heute (aufgrund von Merkblättern der Eidgenössischen Steuerverwaltung) der Stempelabgabe und der Verrechnungssteuer, sobald sie gewisse (tief angesetzte) Grenzwerte erreichen. Steuerliche Hindernisse bestehen auch für öffentliche Anleihen, die zu Unternehmensfinanzierungen im Ausland ausgegeben werden. </p><p>Wichtige europäische Länder, die mit der Schweiz in einem Standortwettbewerb stehen, verzichten auf diese Besteuerung. Sie schafft für schweizerische Konzerne einen erheblichen Nachteil und unterbindet Unternehmensfinanzierungen von der Schweiz aus. Die Folge ist, dass Konzernfinanzierungen, d. h. die Finanzierung der einzelnen Unternehmen eines Konzerns, ins Ausland verlagert werden, was Nachteile für den Finanzplatz Schweiz schafft. Zudem ist diese Steuerpraxis ein Negativpunkt, wenn es um die Standortwahl eines Konzerns geht. Beides sind Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz. </p><p>Ein steuerlich möglichst ungehinderter Zugang zu den Kapitalmärkten und zu konzerninternen Finanzierungsquellen (Cash Pooling) ist für die Unternehmen wichtig und ein bedeutender Standortfaktor. Die Erhebung der Emissionsabgabe verteuert die Kapitalaufnahme in der Schweiz, belastet Investitionen, schafft unerwünschte negative Anreize und vertreibt Emissionsgeschäfte ins Ausland. Es herrscht global ein rauer Wettbewerb um attraktive Kapitalmärkte, in welchem die Schweiz zunehmend ins Hintertreffen gerät. </p><p>Wünschbar wäre, die Emissionsabgabe neben dem Eigenkapital auch auf allen Obligationen und Geldmarktpapieren - d. h. für Eigen- und für Fremdfinanzierungen - abzuschaffen. Aus finanzpolitischen Gründen wird jedoch verzichtet, die vollständige Abschaffung zu verlangen: </p><p>- Es laufen bereits Bestrebungen, die Beschaffung von Eigenkapital von Abgaben zu befreien. Der Nationalrat hat die entsprechende Motion gutgeheissen; der Ständerat wird sie demnächst behandeln (Motion Bührer 04.3736). </p><p>- Die vorliegende Initiative will nur Abgaben auf Konzernfinanzierungen beseitigen. </p><p>- Im Übrigen sollen die Emissions- und Umsatzabgaben unverändert beibehalten werden, da sie (im Gegensatz zu den vorgenannten beiden Punkten) finanzpolitisch von Bedeutung sind.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die Steuergesetze (Stempelabgaben und Verrechnungssteuer) so zu ändern, dass:</p><p>1. konzerninterne Finanzierungen von der Emissions- und Umsatzabgabe sowie von der Verrechnungssteuer befreit sind; und </p><p>2. Anleihen, die zu diesem Zweck im Ausland begeben werden, in der Schweiz nicht in schweizerische Anleihen umqualifiziert werden können.</p>
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Konzernfinanzierungen schweizerischer Unternehmen unterliegen heute (aufgrund von Merkblättern der Eidgenössischen Steuerverwaltung) der Stempelabgabe und der Verrechnungssteuer, sobald sie gewisse (tief angesetzte) Grenzwerte erreichen. Steuerliche Hindernisse bestehen auch für öffentliche Anleihen, die zu Unternehmensfinanzierungen im Ausland ausgegeben werden. </p><p>Wichtige europäische Länder, die mit der Schweiz in einem Standortwettbewerb stehen, verzichten auf diese Besteuerung. Sie schafft für schweizerische Konzerne einen erheblichen Nachteil und unterbindet Unternehmensfinanzierungen von der Schweiz aus. Die Folge ist, dass Konzernfinanzierungen, d. h. die Finanzierung der einzelnen Unternehmen eines Konzerns, ins Ausland verlagert werden, was Nachteile für den Finanzplatz Schweiz schafft. Zudem ist diese Steuerpraxis ein Negativpunkt, wenn es um die Standortwahl eines Konzerns geht. Beides sind Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz. </p><p>Ein steuerlich möglichst ungehinderter Zugang zu den Kapitalmärkten und zu konzerninternen Finanzierungsquellen (Cash Pooling) ist für die Unternehmen wichtig und ein bedeutender Standortfaktor. Die Erhebung der Emissionsabgabe verteuert die Kapitalaufnahme in der Schweiz, belastet Investitionen, schafft unerwünschte negative Anreize und vertreibt Emissionsgeschäfte ins Ausland. Es herrscht global ein rauer Wettbewerb um attraktive Kapitalmärkte, in welchem die Schweiz zunehmend ins Hintertreffen gerät. </p><p>Wünschbar wäre, die Emissionsabgabe neben dem Eigenkapital auch auf allen Obligationen und Geldmarktpapieren - d. h. für Eigen- und für Fremdfinanzierungen - abzuschaffen. Aus finanzpolitischen Gründen wird jedoch verzichtet, die vollständige Abschaffung zu verlangen: </p><p>- Es laufen bereits Bestrebungen, die Beschaffung von Eigenkapital von Abgaben zu befreien. Der Nationalrat hat die entsprechende Motion gutgeheissen; der Ständerat wird sie demnächst behandeln (Motion Bührer 04.3736). </p><p>- Die vorliegende Initiative will nur Abgaben auf Konzernfinanzierungen beseitigen. </p><p>- Im Übrigen sollen die Emissions- und Umsatzabgaben unverändert beibehalten werden, da sie (im Gegensatz zu den vorgenannten beiden Punkten) finanzpolitisch von Bedeutung sind.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die Steuergesetze (Stempelabgaben und Verrechnungssteuer) so zu ändern, dass:</p><p>1. konzerninterne Finanzierungen von der Emissions- und Umsatzabgabe sowie von der Verrechnungssteuer befreit sind; und </p><p>2. Anleihen, die zu diesem Zweck im Ausland begeben werden, in der Schweiz nicht in schweizerische Anleihen umqualifiziert werden können.</p>
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften
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