Massnahmen gegen Littering

ShortId
07.449
Id
20070449
Updated
10.04.2024 17:05
Language
de
Title
Massnahmen gegen Littering
AdditionalIndexing
52;Entsorgungsgebühr;Littering;Abfall;verzehrfertiges Lebensmittel;Getränkeverpackung;Umweltrecht;Mehrwegverpackung;Pfand;Verursacherprinzip;Geldstrafe;Gesetz;Verpackungsartikel
1
  • L03K060101, Abfall
  • L05K0701010102, Verpackungsartikel
  • L06K050702010101, Pfand
  • L04K06010204, Entsorgungsgebühr
  • L04K06010417, Verursacherprinzip
  • L06K070101010202, Getränkeverpackung
  • L06K070101010203, Mehrwegverpackung
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L05K1402030313, verzehrfertiges Lebensmittel
  • L04K01010220, Littering
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Qualität und Sauberkeit sind Markenzeichen unseres Landes. Durch die Verunreinigung des öffentlichen Raumes (Littering) werden diese Werte aufs Spiel gesetzt. Vormals schöne Stadtquartiere verlieren durch die Zunahme gelitterter Abfälle an Wohnwert; das Wohlbefinden und das Sicherheitsgefühl der Anwohner wird in Mitleidenschaft gezogen. Trotz Kampagnen, besserer Infrastruktur und repressiven Massnahmen ist es bisher keineswegs gelungen, das Problem in den Griff zu bekommen; die Menge an gelitterten Abfällen nimmt vielmehr weiter zu. Privaten erwachsen ästhetische und gesundheitliche Nachteile (z. B. Scherben auf der Allmend und in Grünzonen). </p><p>Gelittert wird, weil in der Kommerz-, Konsum- und Spassgesellschaft das Verantwortungsbewusstsein und die soziale Kontrolle teilweise abhanden gekommen sind. Dem Staat entstehen durch Littering hohe Kosten (bis zu 20 Prozent des kommunalen Entsorgungsaufwands). Über die Hälfte der gelitterten Abfälle geht auf fliegende Verpflegung zurück. Angemessene Pfandgebühren, kombiniert mit verschärften Strafnormen, sind nötig, damit das Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum eingeschränkt werden kann.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Im Umweltschutzgesetz ist ein obligatorisches Pfand für jene festen Trinkbehältnisse (Flaschen, Dosen usw.) einzuführen, die regelmässig Littering verursachen. </p><p>2. Für Essensbehältnisse ist eine Pfandpflicht für stationäre Verpflegung und ortsfeste Veranstaltungen einzuführen (Sportevents, Konzerte, Imbissbuden an Jahrmärkten), wo damit gerechnet werden kann, dass der Konsument das Gebinde gleich zurückbringen wird. </p><p>3. Für die Deckung der verbleibenden Littering-Vermeidungs- und Reinigungskosten der Gemeinden sind die mittelbaren Verursacher zur Kostendeckung beizuziehen, also jene, die gelittertes Material in Verkehr bringen (z. B. mit einer zweckgebundenen Abgabe auf Take-away-Verpackungen). </p><p>4. Das Ordnungsbussengesetz ist mit Bestimmungen gegen das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu ergänzen, damit Bussen ohne aufwendiges Strafverfahren verhängt werden können.</p>
  • Massnahmen gegen Littering
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Qualität und Sauberkeit sind Markenzeichen unseres Landes. Durch die Verunreinigung des öffentlichen Raumes (Littering) werden diese Werte aufs Spiel gesetzt. Vormals schöne Stadtquartiere verlieren durch die Zunahme gelitterter Abfälle an Wohnwert; das Wohlbefinden und das Sicherheitsgefühl der Anwohner wird in Mitleidenschaft gezogen. Trotz Kampagnen, besserer Infrastruktur und repressiven Massnahmen ist es bisher keineswegs gelungen, das Problem in den Griff zu bekommen; die Menge an gelitterten Abfällen nimmt vielmehr weiter zu. Privaten erwachsen ästhetische und gesundheitliche Nachteile (z. B. Scherben auf der Allmend und in Grünzonen). </p><p>Gelittert wird, weil in der Kommerz-, Konsum- und Spassgesellschaft das Verantwortungsbewusstsein und die soziale Kontrolle teilweise abhanden gekommen sind. Dem Staat entstehen durch Littering hohe Kosten (bis zu 20 Prozent des kommunalen Entsorgungsaufwands). Über die Hälfte der gelitterten Abfälle geht auf fliegende Verpflegung zurück. Angemessene Pfandgebühren, kombiniert mit verschärften Strafnormen, sind nötig, damit das Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum eingeschränkt werden kann.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>1. Im Umweltschutzgesetz ist ein obligatorisches Pfand für jene festen Trinkbehältnisse (Flaschen, Dosen usw.) einzuführen, die regelmässig Littering verursachen. </p><p>2. Für Essensbehältnisse ist eine Pfandpflicht für stationäre Verpflegung und ortsfeste Veranstaltungen einzuführen (Sportevents, Konzerte, Imbissbuden an Jahrmärkten), wo damit gerechnet werden kann, dass der Konsument das Gebinde gleich zurückbringen wird. </p><p>3. Für die Deckung der verbleibenden Littering-Vermeidungs- und Reinigungskosten der Gemeinden sind die mittelbaren Verursacher zur Kostendeckung beizuziehen, also jene, die gelittertes Material in Verkehr bringen (z. B. mit einer zweckgebundenen Abgabe auf Take-away-Verpackungen). </p><p>4. Das Ordnungsbussengesetz ist mit Bestimmungen gegen das achtlose Wegwerfen von Abfällen zu ergänzen, damit Bussen ohne aufwendiges Strafverfahren verhängt werden können.</p>
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