Mindeststandards bei der Stipendienbewilligung und Stipendienfinanzierung

ShortId
07.450
Id
20070450
Updated
10.04.2024 13:04
Language
de
Title
Mindeststandards bei der Stipendienbewilligung und Stipendienfinanzierung
AdditionalIndexing
32;Bewilligung;Kanton;Stipendium;Eltern;Student/in;Existenzminimum
1
  • L04K13010208, Stipendium
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K1301020101, Student/in
  • L04K01040204, Existenzminimum
  • L04K01030301, Eltern
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Chancen beim Zugang zu Bildung sind in der Schweiz enorm ungleich verteilt; so entscheiden die sozialen Verhältnisse, in denen man aufwächst, massgeblich mit über die erzielten Bildungserfolge. </p><p>Zwei Beispiele dazu: Gemäss Pisa-Studie hängt die Lesekompetenz nirgends so stark vom Elternhaus ab wie in der Schweiz. Ausserdem ist bei uns die Chance, nach dem Gymnasium an eine Hochschule zu wechseln, 13-mal grösser für Kinder von Akademikerinnen und Akademikern als für Kinder, deren Eltern selber keine nachobligatorische Ausbildung geniessen konnten. Ein Missstand, für den die Schweiz auch von internationalen Organisationen wie der OECD regelmässig kritisiert wird. </p><p>Die Stipendien werden ausserdem von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich angesetzt - auch das belastet die Chancen- sowie Rechtsgleichheit. </p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) hätte eine geeignete Basis geschaffen, um diesen Missstand anzugehen. Weil aber ein Teil des Parlamentes die NFA für die falsche Plattform erachtete, wurde eine Verbesserung im Stipendienbereich knapp verpasst. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll das Anliegen, welches vom Ansatz her durchaus der Stossrichtung der EDK entspricht, vom Parlament erneut aufgenommen werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche die Kantone bei der Stipendienbewilligung zur Einhaltung von Mindeststandards verpflichten. </p><p>Die Minimalstandards haben folgenden Überlegungen und Bedingungen zu entsprechen: </p><p>1. Die Summe der Stipendien und jenes Beitrags, welcher den Eltern zuzumuten ist, deckt mindestens 70 Prozent der Grundbedürfnisse des oder der Studierenden ab. </p><p>Verschiedene Studien und Erhebungen kommen zum Schluss, dass - unter der Berücksichtigung des aktuellen Preisniveaus und der heute gültigen Studiengebühren - sich die Grundbedürfnisse auf folgende jährliche Ansätze belaufen (inklusive Krankenkasse, Studiengebühren usw.): 15 000 Franken für bei den Eltern wohnhafte Studierende; 22 000 Franken für eigenständig wohnhafte Studierende. </p><p>2. Die Massstäbe, nach welchen sich die Kantone bei der Berechnung der zumutbaren Elternbeiträge richten, haben einem schweizweit einheitlichen Mindeststandard zu entsprechen. Dieser Mindeststandard darf nicht zu einer Benachteiligung des unteren Mittelstands führen. </p><p>3. Bei der Berechnung der Grundbedürfnisse der Studierenden ist darauf zu achten, dass Wahlfreiheit besteht betreffend die Frage, an welcher Hochschule in der Schweiz (respektive - während eines Austauschjahres - wo in Europa) studiert wird. </p><p>4. Für Spezial- und Härtefälle sind Massnahmen seitens der Kantone vorzusehen. </p><p>5. Für jene Kantone, die nach der materiellen Stipendienharmonisierung ihre Stipendienbeiträge erhöhen, ist in der Übergangszeit eine Unterstützung seitens des Bundes zu reservieren.</p>
  • Mindeststandards bei der Stipendienbewilligung und Stipendienfinanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Chancen beim Zugang zu Bildung sind in der Schweiz enorm ungleich verteilt; so entscheiden die sozialen Verhältnisse, in denen man aufwächst, massgeblich mit über die erzielten Bildungserfolge. </p><p>Zwei Beispiele dazu: Gemäss Pisa-Studie hängt die Lesekompetenz nirgends so stark vom Elternhaus ab wie in der Schweiz. Ausserdem ist bei uns die Chance, nach dem Gymnasium an eine Hochschule zu wechseln, 13-mal grösser für Kinder von Akademikerinnen und Akademikern als für Kinder, deren Eltern selber keine nachobligatorische Ausbildung geniessen konnten. Ein Missstand, für den die Schweiz auch von internationalen Organisationen wie der OECD regelmässig kritisiert wird. </p><p>Die Stipendien werden ausserdem von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich angesetzt - auch das belastet die Chancen- sowie Rechtsgleichheit. </p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) hätte eine geeignete Basis geschaffen, um diesen Missstand anzugehen. Weil aber ein Teil des Parlamentes die NFA für die falsche Plattform erachtete, wurde eine Verbesserung im Stipendienbereich knapp verpasst. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative soll das Anliegen, welches vom Ansatz her durchaus der Stossrichtung der EDK entspricht, vom Parlament erneut aufgenommen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche die Kantone bei der Stipendienbewilligung zur Einhaltung von Mindeststandards verpflichten. </p><p>Die Minimalstandards haben folgenden Überlegungen und Bedingungen zu entsprechen: </p><p>1. Die Summe der Stipendien und jenes Beitrags, welcher den Eltern zuzumuten ist, deckt mindestens 70 Prozent der Grundbedürfnisse des oder der Studierenden ab. </p><p>Verschiedene Studien und Erhebungen kommen zum Schluss, dass - unter der Berücksichtigung des aktuellen Preisniveaus und der heute gültigen Studiengebühren - sich die Grundbedürfnisse auf folgende jährliche Ansätze belaufen (inklusive Krankenkasse, Studiengebühren usw.): 15 000 Franken für bei den Eltern wohnhafte Studierende; 22 000 Franken für eigenständig wohnhafte Studierende. </p><p>2. Die Massstäbe, nach welchen sich die Kantone bei der Berechnung der zumutbaren Elternbeiträge richten, haben einem schweizweit einheitlichen Mindeststandard zu entsprechen. Dieser Mindeststandard darf nicht zu einer Benachteiligung des unteren Mittelstands führen. </p><p>3. Bei der Berechnung der Grundbedürfnisse der Studierenden ist darauf zu achten, dass Wahlfreiheit besteht betreffend die Frage, an welcher Hochschule in der Schweiz (respektive - während eines Austauschjahres - wo in Europa) studiert wird. </p><p>4. Für Spezial- und Härtefälle sind Massnahmen seitens der Kantone vorzusehen. </p><p>5. Für jene Kantone, die nach der materiellen Stipendienharmonisierung ihre Stipendienbeiträge erhöhen, ist in der Übergangszeit eine Unterstützung seitens des Bundes zu reservieren.</p>
    • Mindeststandards bei der Stipendienbewilligung und Stipendienfinanzierung

Back to List