Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
- ShortId
-
07.455
- Id
-
20070455
- Updated
-
10.02.2026 20:44
- Language
-
de
- Title
-
Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
- AdditionalIndexing
-
28;Arbeitnehmerschutz;IAO;internationale Konvention;Mutterschaftsurlaub;Mutterschaft;Arbeitssicherheit;Mutterschutz
- 1
-
- L04K01050513, Mutterschutz
- L05K0107030401, Mutterschaft
- L05K0104030101, Mutterschaftsurlaub
- L05K0702050202, Arbeitssicherheit
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K1002020205, internationale Konvention
- L04K15040303, IAO
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung am 13. Juni 1999 reichten die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg je eine Standesinitiative ein, mit der sie die Unterzeichnung des IAO-Übereinkommens Nr. 103 (Mutterschutz) verlangten. Die eidgenössischen Räte folgten der Empfehlung des Bundesrates und lehnten die Standesinitiativen ab. Begründet wurde diese Ablehnung damit, dass das damalige Landesrecht nicht mit dem Inhalt des Übereinkommens Nr. 183, das auf das Übereinkommen Nr. 103 folgte, vereinbar war (vgl. 01.061 Bericht vom 15. Juni 2001 zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen).</p><p>Seither hat sich die Lage zum Glück stark verbessert, und die Schweiz könnte das Übereinkommen Nr. 183 heute durchaus ratifizieren. Dies haben auch der Bundesrat und die Berichterstatter der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 5. Juni 2002 in der Ratsdebatte zu den Standesinitiativen angedeutet (vgl. Amtliches Bulletin, Geschäfte 01.061, 00.309, 00.310 und 00.312).</p><p>Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes kann man zwar sagen, dass der Mutterschutz im Schweizer Recht verankert ist, wurde doch mit dieser Änderung eine Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen eingeführt. Verbesserungen sind aber immer noch möglich, und es muss auch noch heute immer wieder betont werden, wie wichtig ein wirksamer Mutterschutz ist. Die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 wäre für die Schweiz eine gute Gelegenheit, ihre Bereitschaft, den Mutterschutz sicherzustellen, zu bekräftigen und gleichzeitig ihre Anerkennung der Instrumente der IAO, die ja ihren Sitz in der Schweiz hat, zu unterstreichen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einem Bundesbeschluss ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren.</p>
- Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung am 13. Juni 1999 reichten die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg je eine Standesinitiative ein, mit der sie die Unterzeichnung des IAO-Übereinkommens Nr. 103 (Mutterschutz) verlangten. Die eidgenössischen Räte folgten der Empfehlung des Bundesrates und lehnten die Standesinitiativen ab. Begründet wurde diese Ablehnung damit, dass das damalige Landesrecht nicht mit dem Inhalt des Übereinkommens Nr. 183, das auf das Übereinkommen Nr. 103 folgte, vereinbar war (vgl. 01.061 Bericht vom 15. Juni 2001 zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen).</p><p>Seither hat sich die Lage zum Glück stark verbessert, und die Schweiz könnte das Übereinkommen Nr. 183 heute durchaus ratifizieren. Dies haben auch der Bundesrat und die Berichterstatter der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 5. Juni 2002 in der Ratsdebatte zu den Standesinitiativen angedeutet (vgl. Amtliches Bulletin, Geschäfte 01.061, 00.309, 00.310 und 00.312).</p><p>Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes kann man zwar sagen, dass der Mutterschutz im Schweizer Recht verankert ist, wurde doch mit dieser Änderung eine Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen eingeführt. Verbesserungen sind aber immer noch möglich, und es muss auch noch heute immer wieder betont werden, wie wichtig ein wirksamer Mutterschutz ist. Die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 wäre für die Schweiz eine gute Gelegenheit, ihre Bereitschaft, den Mutterschutz sicherzustellen, zu bekräftigen und gleichzeitig ihre Anerkennung der Instrumente der IAO, die ja ihren Sitz in der Schweiz hat, zu unterstreichen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einem Bundesbeschluss ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren.</p>
- Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
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- Index
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- Texts
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- <p>Nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung am 13. Juni 1999 reichten die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg je eine Standesinitiative ein, mit der sie die Unterzeichnung des IAO-Übereinkommens Nr. 103 (Mutterschutz) verlangten. Die eidgenössischen Räte folgten der Empfehlung des Bundesrates und lehnten die Standesinitiativen ab. Begründet wurde diese Ablehnung damit, dass das damalige Landesrecht nicht mit dem Inhalt des Übereinkommens Nr. 183, das auf das Übereinkommen Nr. 103 folgte, vereinbar war (vgl. 01.061 Bericht vom 15. Juni 2001 zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen).</p><p>Seither hat sich die Lage zum Glück stark verbessert, und die Schweiz könnte das Übereinkommen Nr. 183 heute durchaus ratifizieren. Dies haben auch der Bundesrat und die Berichterstatter der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 5. Juni 2002 in der Ratsdebatte zu den Standesinitiativen angedeutet (vgl. Amtliches Bulletin, Geschäfte 01.061, 00.309, 00.310 und 00.312).</p><p>Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes kann man zwar sagen, dass der Mutterschutz im Schweizer Recht verankert ist, wurde doch mit dieser Änderung eine Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen eingeführt. Verbesserungen sind aber immer noch möglich, und es muss auch noch heute immer wieder betont werden, wie wichtig ein wirksamer Mutterschutz ist. Die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 wäre für die Schweiz eine gute Gelegenheit, ihre Bereitschaft, den Mutterschutz sicherzustellen, zu bekräftigen und gleichzeitig ihre Anerkennung der Instrumente der IAO, die ja ihren Sitz in der Schweiz hat, zu unterstreichen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Mit einem Bundesbeschluss ermächtigt die Bundesversammlung den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren.</p>
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