Stimmrechtsalter 16

ShortId
07.456
Id
20070456
Updated
10.04.2024 17:00
Language
de
Title
Stimmrechtsalter 16
AdditionalIndexing
04;junger Mensch;aktives Wahlrecht;Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen;politische Mitbestimmung;Stimm- und Wahlrechtsalter
1
  • L06K050201010103, Stimm- und Wahlrechtsalter
  • L06K050201010101, aktives Wahlrecht
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L05K0502010101, Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jugendliche müssen mit 16 Jahren wichtige Entscheide fällen, bei denen es wichtig ist, die eigenen Interessen, aber auch diejenigen anderer klar zu erkennen. Jugendliche tragen mit 16 die Verantwortung für ihre Lebensgestaltung, sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und sind politisch reif. Das Stimmrechtsalter 16 stärkt die Demokratie und trägt den demografischen Verschiebungen Rechnung. </p><p>Viele Junge geben an, ein geringes oder gar kein Interesse an der Politik zu haben. Das muss als Aufforderung an die Politik gesehen werden, alles daran zu setzen, das politische Interesse zu erhöhen. Dazu gehört, dass den Jugendlichen aufgezeigt wird, wie ihr Lebensalltag von politischen Entscheiden geprägt ist und wie sie heute und morgen davon betroffen sind. Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16, gekoppelt mit einer guten politischen Bildung, ist eine geeignete Massnahme, denn das Interesse junger Menschen wächst mit den Möglichkeiten, politische und gesellschaftliche Entwicklungen direkt beeinflussen zu können. </p><p>Mit dem aktiven Stimmrechtsalter 16 würde die Lücke zwischen der Theorie in der Volksschule und der Praxis im politischen Alltag geschlossen. Es schliesst besser als heute an den schulischen Unterricht zur politischen Bildung an, welcher dadurch zusätzlich Auftrieb und Berechtigung erhält. Dies wird sich wiederum positiv auf die politische Bildung der Jugendlichen auswirken. </p><p>Unsere Rechtsordnung kennt verschiedene Altersgrenzen: Ab 16 können Junge zum Beispiel selbstständig über Glauben und Kirchenzugehörigkeit entscheiden (Religiöses Bekenntnis, Art. 303 Abs. 3 ZGB). Die Evangelisch-reformierte Landeskirche kennt das aktive Stimmrecht 16. Weitere Beispiele für die Altersgrenze 16 sind die sexuelle Volljährigkeit oder die Erlaubnis, gegorene alkoholische Getränke zu kaufen. </p><p>Glarus hat an der Landsgemeinde vom 6. Mai 2007 die Einführung des aktiven Stimmrechtsalters 16 beschlossen; im Kanton Bern überwies das Kantonsparlament am 5. Juni 2007 eine entsprechende Motion. In verschiedenen anderen Kantonen stehen Diskussionen um die Senkung des Stimmrechtsalters demnächst an. In Deutschland gilt in einzelnen Bundesländern das aktive Stimmrecht 16, und in Österreich, wo gewisse Bundesländer das kommunale Stimmrecht 16 kennen, schlägt die Regierung in der jüngsten Wahlrechtsreform ein landesweites Stimmrechtsalter 16 vor. Der Zeitpunkt, um die Diskussion über das Stimmrechtsalter auch auf schweizerischer Bundesebene neu zu lancieren, ist also ideal.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung soll in Artikel 136 Absatz 1 sowie in Artikel 143 dahingehend modifiziert werden, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter für Schweizerinnen und Schweizer auf 16 Jahre festgelegt wird. Das passive Wahlrecht soll weiterhin bei 18 Jahren liegen.</p>
  • Stimmrechtsalter 16
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jugendliche müssen mit 16 Jahren wichtige Entscheide fällen, bei denen es wichtig ist, die eigenen Interessen, aber auch diejenigen anderer klar zu erkennen. Jugendliche tragen mit 16 die Verantwortung für ihre Lebensgestaltung, sie haben die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und sind politisch reif. Das Stimmrechtsalter 16 stärkt die Demokratie und trägt den demografischen Verschiebungen Rechnung. </p><p>Viele Junge geben an, ein geringes oder gar kein Interesse an der Politik zu haben. Das muss als Aufforderung an die Politik gesehen werden, alles daran zu setzen, das politische Interesse zu erhöhen. Dazu gehört, dass den Jugendlichen aufgezeigt wird, wie ihr Lebensalltag von politischen Entscheiden geprägt ist und wie sie heute und morgen davon betroffen sind. Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16, gekoppelt mit einer guten politischen Bildung, ist eine geeignete Massnahme, denn das Interesse junger Menschen wächst mit den Möglichkeiten, politische und gesellschaftliche Entwicklungen direkt beeinflussen zu können. </p><p>Mit dem aktiven Stimmrechtsalter 16 würde die Lücke zwischen der Theorie in der Volksschule und der Praxis im politischen Alltag geschlossen. Es schliesst besser als heute an den schulischen Unterricht zur politischen Bildung an, welcher dadurch zusätzlich Auftrieb und Berechtigung erhält. Dies wird sich wiederum positiv auf die politische Bildung der Jugendlichen auswirken. </p><p>Unsere Rechtsordnung kennt verschiedene Altersgrenzen: Ab 16 können Junge zum Beispiel selbstständig über Glauben und Kirchenzugehörigkeit entscheiden (Religiöses Bekenntnis, Art. 303 Abs. 3 ZGB). Die Evangelisch-reformierte Landeskirche kennt das aktive Stimmrecht 16. Weitere Beispiele für die Altersgrenze 16 sind die sexuelle Volljährigkeit oder die Erlaubnis, gegorene alkoholische Getränke zu kaufen. </p><p>Glarus hat an der Landsgemeinde vom 6. Mai 2007 die Einführung des aktiven Stimmrechtsalters 16 beschlossen; im Kanton Bern überwies das Kantonsparlament am 5. Juni 2007 eine entsprechende Motion. In verschiedenen anderen Kantonen stehen Diskussionen um die Senkung des Stimmrechtsalters demnächst an. In Deutschland gilt in einzelnen Bundesländern das aktive Stimmrecht 16, und in Österreich, wo gewisse Bundesländer das kommunale Stimmrecht 16 kennen, schlägt die Regierung in der jüngsten Wahlrechtsreform ein landesweites Stimmrechtsalter 16 vor. Der Zeitpunkt, um die Diskussion über das Stimmrechtsalter auch auf schweizerischer Bundesebene neu zu lancieren, ist also ideal.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung soll in Artikel 136 Absatz 1 sowie in Artikel 143 dahingehend modifiziert werden, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter für Schweizerinnen und Schweizer auf 16 Jahre festgelegt wird. Das passive Wahlrecht soll weiterhin bei 18 Jahren liegen.</p>
    • Stimmrechtsalter 16

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