Für eine wirkliche politische Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer

ShortId
07.460
Id
20070460
Updated
10.04.2024 18:53
Language
de
Title
Für eine wirkliche politische Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer
AdditionalIndexing
04;421;Auslandschweizer/in;Kandidatenaufstellung;Parlamentssitz;Repräsentationsprinzip;Sitzverteilung;Wahlvoraussetzungen;Wahlorganisation;Aufteilung der Nationalratsmandate auf die Kantone;Ständeratswahl;Wahlkreiseinteilung;Nationalratswahl;Zusammensetzung des Parlaments
1
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L04K08010311, Wahlvoraussetzungen
  • L04K08010309, Sitzverteilung
  • L05K0801030504, Wahlkreiseinteilung
  • L05K0801030901, Parlamentssitz
  • L04K08010305, Wahlorganisation
  • L06K080103050101, Kandidatenaufstellung
  • L05K0801030101, Nationalratswahl
  • L06K080103010101, Aufteilung der Nationalratsmandate auf die Kantone
  • L05K0801030102, Ständeratswahl
  • L03K080303, Zusammensetzung des Parlaments
  • L04K08030307, Repräsentationsprinzip
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1992 waren rund 15 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer in den Stimmregistern eingetragen. Bei den nationalen Wahlen dieses Jahres werden es mehr als 110 000 sein. Doch haben die Stimmen der Fünften Schweiz nicht das Gewicht und den politischen Stellenwert, der ihnen eigentlich zukommen müsste, da sie auf die verschiedenen Herkunftskantone aufgesplittert sind. </p><p>Eine wirkliche Vertretung dieser Fünften Schweiz kann es so lange nicht geben, als die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland sich in eine kantonale Wahlliste einreihen müssen, womit ihre Kandidatur jegliche auslandschweizerische Eigenheit verliert. Zudem geht eine solche Kandidatur inmitten kantonaler Persönlichkeiten, die lokal fest verankert sind, hoffnungslos unter. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben keine Chance, sich Gehör zu verschaffen, und ihre Kandidatur muss scheitern.</p><p>Es darf nicht mehr sein, dass Besonderheiten der Auslandschweizerinnen und -schweizer weiterhin verkannt werden und unberücksichtigt bleiben. Wir müssen eine Lösung finden, die auf unsere Institutionen zugeschnitten ist. Der intellektuelle und kulturelle Reichtum der Fünften Schweiz sollte die Vielfalt unseres Landes bereichern und seine Weltoffenheit fördern. </p><p>Das Ausland kennt verschiedene Lösung dieses Problems: In Italien sind zwölf Abgeordnetensitze und sechs Senatssitze den Italienerinnen und Italienern im Ausland vorbehalten. In Frankreich bestimmen die Französinnen und Franzosen im Ausland in einer indirekten Wahl - über die Wahl des Conseil supérieur der Auslandfranzösinnen und -franzosen - zwölf Vertreterinnen und Vertreter im Senat.</p><p>Der Schweiz bieten sich also verschiedene Möglichkeiten an, die Auslandschweizerinnen und -schweizer politisch zu integrieren. Eine davon wäre sicher eine Art "kantonaler" Vertretung im National- und im Ständerat oder zunächst einmal lediglich in Form von zwei Sitzen im Ständerat. Wahlkörperschaft könnten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland selber sein oder aber ein Gremium, das seinerseits von diesen gewählt würde.</p><p>Man sollte eine sofortige Lösung des Problems der Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer suchen und nicht noch Jahre zuwarten, bis das nationale E-Voting in allen Kantonen eingeführt ist. Eine spezifische Lösung für das besondere Problem dieses Teils der Wählerschaft könnte so rasch gefunden werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung und die übrige Gesetzgebung seien so zu ändern, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind.</p>
  • Für eine wirkliche politische Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1992 waren rund 15 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer in den Stimmregistern eingetragen. Bei den nationalen Wahlen dieses Jahres werden es mehr als 110 000 sein. Doch haben die Stimmen der Fünften Schweiz nicht das Gewicht und den politischen Stellenwert, der ihnen eigentlich zukommen müsste, da sie auf die verschiedenen Herkunftskantone aufgesplittert sind. </p><p>Eine wirkliche Vertretung dieser Fünften Schweiz kann es so lange nicht geben, als die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland sich in eine kantonale Wahlliste einreihen müssen, womit ihre Kandidatur jegliche auslandschweizerische Eigenheit verliert. Zudem geht eine solche Kandidatur inmitten kantonaler Persönlichkeiten, die lokal fest verankert sind, hoffnungslos unter. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben keine Chance, sich Gehör zu verschaffen, und ihre Kandidatur muss scheitern.</p><p>Es darf nicht mehr sein, dass Besonderheiten der Auslandschweizerinnen und -schweizer weiterhin verkannt werden und unberücksichtigt bleiben. Wir müssen eine Lösung finden, die auf unsere Institutionen zugeschnitten ist. Der intellektuelle und kulturelle Reichtum der Fünften Schweiz sollte die Vielfalt unseres Landes bereichern und seine Weltoffenheit fördern. </p><p>Das Ausland kennt verschiedene Lösung dieses Problems: In Italien sind zwölf Abgeordnetensitze und sechs Senatssitze den Italienerinnen und Italienern im Ausland vorbehalten. In Frankreich bestimmen die Französinnen und Franzosen im Ausland in einer indirekten Wahl - über die Wahl des Conseil supérieur der Auslandfranzösinnen und -franzosen - zwölf Vertreterinnen und Vertreter im Senat.</p><p>Der Schweiz bieten sich also verschiedene Möglichkeiten an, die Auslandschweizerinnen und -schweizer politisch zu integrieren. Eine davon wäre sicher eine Art "kantonaler" Vertretung im National- und im Ständerat oder zunächst einmal lediglich in Form von zwei Sitzen im Ständerat. Wahlkörperschaft könnten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland selber sein oder aber ein Gremium, das seinerseits von diesen gewählt würde.</p><p>Man sollte eine sofortige Lösung des Problems der Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer suchen und nicht noch Jahre zuwarten, bis das nationale E-Voting in allen Kantonen eingeführt ist. Eine spezifische Lösung für das besondere Problem dieses Teils der Wählerschaft könnte so rasch gefunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung und die übrige Gesetzgebung seien so zu ändern, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind.</p>
    • Für eine wirkliche politische Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer

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