Suppleantensystem für den Nationalrat

ShortId
07.466
Id
20070466
Updated
10.04.2024 18:45
Language
de
Title
Suppleantensystem für den Nationalrat
AdditionalIndexing
421;freie Schlagwörter: separate Liste;stellvertretendes Mitglied;Kandidatenaufstellung;Parlamentarier/in;Nationalratswahl
1
  • L04K08030406, stellvertretendes Mitglied
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L05K0801030101, Nationalratswahl
  • L06K080103050101, Kandidatenaufstellung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kantone Wallis, Graubünden und Jura kennen für ihre kantonalen Parlamente ein Suppleantensystem, das den gewählten Mitgliedern erlaubt, sich in Kommissions- und Plenarsitzungen von Suppleantinnen und Suppleanten vertreten zu lassen. Die Suppleanten haben dieselben Rechte und Pflichten wie die gewählten Ratsmitglieder. Auch auf nationaler Ebene drängt sich angesichts der steigenden Arbeits- und Zeitbelastung des Nationalrates die Einführung eines Suppleantensystems auf. Obwohl wir uns stolz unseres parlamentarischen Milizsystems rühmen, sind de facto viele Nationalrätinnen und Nationalräte Berufsparlamentarier. Mit der Einführung eines Suppleantensystems kann das schweizerische Milizsystem gewährleistet und gestärkt werden. Sofern die Suppleanten analog dem Kanton Wallis auf separaten Listen gewählt werden, geniessen sie eine entsprechende demokratische Legitimation. Junge und Frauen, die heute im Parlament verhältnismässig schlecht repräsentiert sind, erhalten mit einem Suppleantensystem vermehrt die Chance, sich aktiv an der eidgenössischen Politik zu beteiligen. Denn Junge und Frauen, die politisch engagiert sind, haben oft nicht die entsprechenden Netzwerke und die finanziellen Mittel, um direkt in den Nationalrat gewählt zu werden. Als Suppleantin oder Suppleant können sie eine politische Karriere auf Bundesebene beginnen. </p><p>Das Suppleantensystem kommt auch allen Unternehmern und freiberuflich Tätigen zugute, die für ihr Nationalratsmandat nicht gleich viel Zeit wie hauptberufliche Parlamentarier aufwenden können. Mit einem Suppleantensystem würde die Vielfalt der Berufe besser repräsentiert und der Nationalrat in der (Wahl)Bevölkerung besser abgestützt. </p><p>Für die Einführung eines Suppleantensystems müssen insbesondere die Bundesverfassung (Art. 149 Abs. 1) sowie das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) angepasst werden. </p><p>Der organisatorische und finanzielle Aufwand eines Suppleantensystems hält sich - wie das Beispiel des Kantons Wallis zeigt - in engen Grenzen. Für eine lebendige Milizdemokratie ist ein Suppleantensystem deshalb eine willkommene Innovation.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Nationalrat führt ein Suppleantensystem ein und erarbeitet die nötigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen. Er orientiert sich dabei am Suppleantensystem des Grossen Rates des Kantons Wallis.</p>
  • Suppleantensystem für den Nationalrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantone Wallis, Graubünden und Jura kennen für ihre kantonalen Parlamente ein Suppleantensystem, das den gewählten Mitgliedern erlaubt, sich in Kommissions- und Plenarsitzungen von Suppleantinnen und Suppleanten vertreten zu lassen. Die Suppleanten haben dieselben Rechte und Pflichten wie die gewählten Ratsmitglieder. Auch auf nationaler Ebene drängt sich angesichts der steigenden Arbeits- und Zeitbelastung des Nationalrates die Einführung eines Suppleantensystems auf. Obwohl wir uns stolz unseres parlamentarischen Milizsystems rühmen, sind de facto viele Nationalrätinnen und Nationalräte Berufsparlamentarier. Mit der Einführung eines Suppleantensystems kann das schweizerische Milizsystem gewährleistet und gestärkt werden. Sofern die Suppleanten analog dem Kanton Wallis auf separaten Listen gewählt werden, geniessen sie eine entsprechende demokratische Legitimation. Junge und Frauen, die heute im Parlament verhältnismässig schlecht repräsentiert sind, erhalten mit einem Suppleantensystem vermehrt die Chance, sich aktiv an der eidgenössischen Politik zu beteiligen. Denn Junge und Frauen, die politisch engagiert sind, haben oft nicht die entsprechenden Netzwerke und die finanziellen Mittel, um direkt in den Nationalrat gewählt zu werden. Als Suppleantin oder Suppleant können sie eine politische Karriere auf Bundesebene beginnen. </p><p>Das Suppleantensystem kommt auch allen Unternehmern und freiberuflich Tätigen zugute, die für ihr Nationalratsmandat nicht gleich viel Zeit wie hauptberufliche Parlamentarier aufwenden können. Mit einem Suppleantensystem würde die Vielfalt der Berufe besser repräsentiert und der Nationalrat in der (Wahl)Bevölkerung besser abgestützt. </p><p>Für die Einführung eines Suppleantensystems müssen insbesondere die Bundesverfassung (Art. 149 Abs. 1) sowie das Bundesgesetz über die politischen Rechte (SR 161.1) angepasst werden. </p><p>Der organisatorische und finanzielle Aufwand eines Suppleantensystems hält sich - wie das Beispiel des Kantons Wallis zeigt - in engen Grenzen. Für eine lebendige Milizdemokratie ist ein Suppleantensystem deshalb eine willkommene Innovation.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Nationalrat führt ein Suppleantensystem ein und erarbeitet die nötigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen. Er orientiert sich dabei am Suppleantensystem des Grossen Rates des Kantons Wallis.</p>
    • Suppleantensystem für den Nationalrat

Back to List