Finanzielle Auswirkung von Interessenbindungen

ShortId
07.467
Id
20070467
Updated
10.04.2024 18:13
Language
de
Title
Finanzielle Auswirkung von Interessenbindungen
AdditionalIndexing
421;Offenlegung der Interessenbindungen;private Einkünfte der Parlamentsmitglieder;Transparenz;Kapitaleinkünfte der Abgeordneten
1
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L05K0803040102, private Einkünfte der Parlamentsmitglieder
  • L06K080304010201, Kapitaleinkünfte der Abgeordneten
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Transparenz der Interessenbindungen der Abgeordneten insofern begrenzt, als man ehrenamtliche Bindungen oder Bindungen mit geringfügigen finanziellen Auswirkungen nicht von Bindungen mit hohen Einkünften unterscheiden kann.</p><p>Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit genau darüber informiert ist, woher die Nebenverdienste der Abgeordneten kommen und um welche Beträge es sich dabei handelt. So können einerseits die Transparenz garantiert und andererseits eine verzerrte Wahrnehmung verhindert werden. In einer direkten Demokratie wie der unseren, in der die Abgeordneten zuallererst das Volk als den Souverän vertreten müssen, ist es unabdingbar, dass dieses Volk so genau wie möglich über die Interessenbindungen ihrer Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesversammlung Bescheid weiss.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In Artikel 11 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes soll der Buchstabe f mit folgendem Inhalt eingefügt werden:</p><p>Art. 11 Abs. 1</p><p>Beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Ratsmitglied das Büro schriftlich über seine:</p><p>...</p><p>f. jährlichen Einkünfte aus jeder seiner Interessenbindungen.</p>
  • Finanzielle Auswirkung von Interessenbindungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Transparenz der Interessenbindungen der Abgeordneten insofern begrenzt, als man ehrenamtliche Bindungen oder Bindungen mit geringfügigen finanziellen Auswirkungen nicht von Bindungen mit hohen Einkünften unterscheiden kann.</p><p>Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit genau darüber informiert ist, woher die Nebenverdienste der Abgeordneten kommen und um welche Beträge es sich dabei handelt. So können einerseits die Transparenz garantiert und andererseits eine verzerrte Wahrnehmung verhindert werden. In einer direkten Demokratie wie der unseren, in der die Abgeordneten zuallererst das Volk als den Souverän vertreten müssen, ist es unabdingbar, dass dieses Volk so genau wie möglich über die Interessenbindungen ihrer Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesversammlung Bescheid weiss.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In Artikel 11 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes soll der Buchstabe f mit folgendem Inhalt eingefügt werden:</p><p>Art. 11 Abs. 1</p><p>Beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Ratsmitglied das Büro schriftlich über seine:</p><p>...</p><p>f. jährlichen Einkünfte aus jeder seiner Interessenbindungen.</p>
    • Finanzielle Auswirkung von Interessenbindungen

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