Begrenzung der Ausgaben für Wahlen
- ShortId
-
07.471
- Id
-
20070471
- Updated
-
10.04.2024 16:57
- Language
-
de
- Title
-
Begrenzung der Ausgaben für Wahlen
- AdditionalIndexing
-
04;politische Partei (speziell);politische Werbung;Wahlkampfkosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- 1
-
- L06K080103050202, Wahlkampfkosten
- L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- L03K080503, politische Partei (speziell)
- L04K08020340, politische Werbung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Eine Demokratie funktioniert nur, wenn auch die Kommunikation zwischen den Parteien und der Bevölkerung klappt. Natürlich sind die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, nur schon wegen der Grösse der Parteien und deren Anhängerschaft unterschiedlich. Die freie Meinungsbildung ist jedoch in Gefahr, wenn die Mittel einer Partei gegenüber den anderen Akteuren in der politischen Auseinandersetzung unverhältnismässig gross sind.</p><p>Die Einschränkung der Spenden an politische Parteien ist eine Möglichkeit, die im Wahlkampf eingesetzten Mittel im Gleichgewicht zu halten. Diese Massnahme ist jedoch schwierig umzusetzen, da die Einschränkung auf vielfältige Weise umgangen werden kann.</p><p>Eine andere Massnahme ist einfacher umzusetzen und zu kontrollieren, nämlich das Festlegen der zulässigen Wahlkampfausgaben. Ziel der Werbung ist es ja in erster Linie, wahrgenommen zu werden; diese Sichtbarkeit vereinfacht die Kontrolle und erfordert keine langwierigen polizeilichen Nachforschungen. Die Kosten für Plakatkampagnen, für die Verteilung von Propagandamaterial an die Haushalte oder Inserate sind bekannt und ermöglichen eine einfache Berechnung der zulässigen Ausgaben. Als präventive Massnahme könnten ausserdem an der Wahl beteiligte Parteien sowie unterstützende Gruppierungen oder Einzelpersonen dazu verpflichtet werden, die Überschreitung einer bestimmten Obergrenze der finanziellen Aufwendungen zu melden. Diese Verpflichtung könnte auf die Medien und die Kommunikationsunternehmen ausgedehnt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, mit der die Obergrenze für die finanziellen Mittel festgelegt wird, die eine politische Partei und die sie unterstützenden Gruppierungen für eidgenössische Wahlen einsetzen dürfen.</p>
- Begrenzung der Ausgaben für Wahlen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Demokratie funktioniert nur, wenn auch die Kommunikation zwischen den Parteien und der Bevölkerung klappt. Natürlich sind die Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, nur schon wegen der Grösse der Parteien und deren Anhängerschaft unterschiedlich. Die freie Meinungsbildung ist jedoch in Gefahr, wenn die Mittel einer Partei gegenüber den anderen Akteuren in der politischen Auseinandersetzung unverhältnismässig gross sind.</p><p>Die Einschränkung der Spenden an politische Parteien ist eine Möglichkeit, die im Wahlkampf eingesetzten Mittel im Gleichgewicht zu halten. Diese Massnahme ist jedoch schwierig umzusetzen, da die Einschränkung auf vielfältige Weise umgangen werden kann.</p><p>Eine andere Massnahme ist einfacher umzusetzen und zu kontrollieren, nämlich das Festlegen der zulässigen Wahlkampfausgaben. Ziel der Werbung ist es ja in erster Linie, wahrgenommen zu werden; diese Sichtbarkeit vereinfacht die Kontrolle und erfordert keine langwierigen polizeilichen Nachforschungen. Die Kosten für Plakatkampagnen, für die Verteilung von Propagandamaterial an die Haushalte oder Inserate sind bekannt und ermöglichen eine einfache Berechnung der zulässigen Ausgaben. Als präventive Massnahme könnten ausserdem an der Wahl beteiligte Parteien sowie unterstützende Gruppierungen oder Einzelpersonen dazu verpflichtet werden, die Überschreitung einer bestimmten Obergrenze der finanziellen Aufwendungen zu melden. Diese Verpflichtung könnte auf die Medien und die Kommunikationsunternehmen ausgedehnt werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, mit der die Obergrenze für die finanziellen Mittel festgelegt wird, die eine politische Partei und die sie unterstützenden Gruppierungen für eidgenössische Wahlen einsetzen dürfen.</p>
- Begrenzung der Ausgaben für Wahlen
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