Digitale Identität statt Versichertenkarte

ShortId
07.472
Id
20070472
Updated
10.04.2024 13:22
Language
de
Title
Digitale Identität statt Versichertenkarte
AdditionalIndexing
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Gesundheitspass;Patient/in
1
  • L04K01050508, Gesundheitspass
  • L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
  • L04K01050517, Patient/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Juli 2007 die E-Health-Strategie für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Hauptziel ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Mit der Umsetzung der E-Health-Strategie und insbesondere mit dem elektronischen Patientendossier sollen nicht nur die administrative Effizienz erhöht und Kosten eingespart werden, sondern auch die medizinische Ergebnis- und Prozessqualität sowie das Wissensmanagement verbessert werden. </p><p>Als sinnvoller nächster Schritt auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier soll nun jeder versicherten Person eine digitale Identität zugewiesen werden, die dem sicheren Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dient. Die digitale Identität ist die Grundvoraussetzung für eine sichere und eindeutige Abwicklung von Transaktionen zwischen Versicherten und Leistungserbringern. </p><p>Weiter sollen finanzielle Anreize für die Anwendung von E-Health-relevanten Leistungen durch Patienten und Leistungserbringer im Rahmen des KVG im Sinne eines Innovationsbonus ermöglicht werden. Damit kann der Umsetzung der E-Health-Strategie zusätzliche Unterstützung gegeben werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist Artikel 42a wie folgt zu ändern:</p><p>1. Jede versicherte Person erhält für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine digitale Identität. </p><p>2. Diese digitale Identität kann als Benutzeridentifikation für die Rechnungsstellung der Leistungen nach diesem Gesetz sowie für die medizinischen Zwecke verwendet werden. Sie dient dem Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen. Die Systeme halten den Zugriff auf Daten fest und melden der betroffenen Person Unregelmässigkeiten. </p><p>3. Der Bundesrat regelt nach Anhörung der interessierten Kreise die anzuwendenden technischen Standards.</p><p>4. Die Gesundheitsdaten sowie weitere persönliche Daten können im E-Health-System abgelegt werden. Die E-Health-Nutzung wird über Anreizsysteme für alle Beteiligten gefördert.</p>
  • Digitale Identität statt Versichertenkarte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Juli 2007 die E-Health-Strategie für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Hauptziel ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Mit der Umsetzung der E-Health-Strategie und insbesondere mit dem elektronischen Patientendossier sollen nicht nur die administrative Effizienz erhöht und Kosten eingespart werden, sondern auch die medizinische Ergebnis- und Prozessqualität sowie das Wissensmanagement verbessert werden. </p><p>Als sinnvoller nächster Schritt auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier soll nun jeder versicherten Person eine digitale Identität zugewiesen werden, die dem sicheren Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dient. Die digitale Identität ist die Grundvoraussetzung für eine sichere und eindeutige Abwicklung von Transaktionen zwischen Versicherten und Leistungserbringern. </p><p>Weiter sollen finanzielle Anreize für die Anwendung von E-Health-relevanten Leistungen durch Patienten und Leistungserbringer im Rahmen des KVG im Sinne eines Innovationsbonus ermöglicht werden. Damit kann der Umsetzung der E-Health-Strategie zusätzliche Unterstützung gegeben werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist Artikel 42a wie folgt zu ändern:</p><p>1. Jede versicherte Person erhält für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine digitale Identität. </p><p>2. Diese digitale Identität kann als Benutzeridentifikation für die Rechnungsstellung der Leistungen nach diesem Gesetz sowie für die medizinischen Zwecke verwendet werden. Sie dient dem Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen. Die Systeme halten den Zugriff auf Daten fest und melden der betroffenen Person Unregelmässigkeiten. </p><p>3. Der Bundesrat regelt nach Anhörung der interessierten Kreise die anzuwendenden technischen Standards.</p><p>4. Die Gesundheitsdaten sowie weitere persönliche Daten können im E-Health-System abgelegt werden. Die E-Health-Nutzung wird über Anreizsysteme für alle Beteiligten gefördert.</p>
    • Digitale Identität statt Versichertenkarte

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