Digitale Identität statt Versichertenkarte
- ShortId
-
07.472
- Id
-
20070472
- Updated
-
10.04.2024 13:22
- Language
-
de
- Title
-
Digitale Identität statt Versichertenkarte
- AdditionalIndexing
-
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Gesundheitspass;Patient/in
- 1
-
- L04K01050508, Gesundheitspass
- L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
- L04K01050517, Patient/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Juli 2007 die E-Health-Strategie für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Hauptziel ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Mit der Umsetzung der E-Health-Strategie und insbesondere mit dem elektronischen Patientendossier sollen nicht nur die administrative Effizienz erhöht und Kosten eingespart werden, sondern auch die medizinische Ergebnis- und Prozessqualität sowie das Wissensmanagement verbessert werden. </p><p>Als sinnvoller nächster Schritt auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier soll nun jeder versicherten Person eine digitale Identität zugewiesen werden, die dem sicheren Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dient. Die digitale Identität ist die Grundvoraussetzung für eine sichere und eindeutige Abwicklung von Transaktionen zwischen Versicherten und Leistungserbringern. </p><p>Weiter sollen finanzielle Anreize für die Anwendung von E-Health-relevanten Leistungen durch Patienten und Leistungserbringer im Rahmen des KVG im Sinne eines Innovationsbonus ermöglicht werden. Damit kann der Umsetzung der E-Health-Strategie zusätzliche Unterstützung gegeben werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist Artikel 42a wie folgt zu ändern:</p><p>1. Jede versicherte Person erhält für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine digitale Identität. </p><p>2. Diese digitale Identität kann als Benutzeridentifikation für die Rechnungsstellung der Leistungen nach diesem Gesetz sowie für die medizinischen Zwecke verwendet werden. Sie dient dem Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen. Die Systeme halten den Zugriff auf Daten fest und melden der betroffenen Person Unregelmässigkeiten. </p><p>3. Der Bundesrat regelt nach Anhörung der interessierten Kreise die anzuwendenden technischen Standards.</p><p>4. Die Gesundheitsdaten sowie weitere persönliche Daten können im E-Health-System abgelegt werden. Die E-Health-Nutzung wird über Anreizsysteme für alle Beteiligten gefördert.</p>
- Digitale Identität statt Versichertenkarte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Juli 2007 die E-Health-Strategie für die Jahre 2007 bis 2015 genehmigt. Hauptziel ist die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Mit der Umsetzung der E-Health-Strategie und insbesondere mit dem elektronischen Patientendossier sollen nicht nur die administrative Effizienz erhöht und Kosten eingespart werden, sondern auch die medizinische Ergebnis- und Prozessqualität sowie das Wissensmanagement verbessert werden. </p><p>Als sinnvoller nächster Schritt auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier soll nun jeder versicherten Person eine digitale Identität zugewiesen werden, die dem sicheren Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dient. Die digitale Identität ist die Grundvoraussetzung für eine sichere und eindeutige Abwicklung von Transaktionen zwischen Versicherten und Leistungserbringern. </p><p>Weiter sollen finanzielle Anreize für die Anwendung von E-Health-relevanten Leistungen durch Patienten und Leistungserbringer im Rahmen des KVG im Sinne eines Innovationsbonus ermöglicht werden. Damit kann der Umsetzung der E-Health-Strategie zusätzliche Unterstützung gegeben werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist Artikel 42a wie folgt zu ändern:</p><p>1. Jede versicherte Person erhält für die Dauer ihrer Unterstellung unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine digitale Identität. </p><p>2. Diese digitale Identität kann als Benutzeridentifikation für die Rechnungsstellung der Leistungen nach diesem Gesetz sowie für die medizinischen Zwecke verwendet werden. Sie dient dem Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen. Die Systeme halten den Zugriff auf Daten fest und melden der betroffenen Person Unregelmässigkeiten. </p><p>3. Der Bundesrat regelt nach Anhörung der interessierten Kreise die anzuwendenden technischen Standards.</p><p>4. Die Gesundheitsdaten sowie weitere persönliche Daten können im E-Health-System abgelegt werden. Die E-Health-Nutzung wird über Anreizsysteme für alle Beteiligten gefördert.</p>
- Digitale Identität statt Versichertenkarte
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