Besserer Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter

ShortId
07.474
Id
20070474
Updated
10.04.2024 18:37
Language
de
Title
Besserer Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
AdditionalIndexing
15;Arbeitnehmerschutz;Vereinigungsfreiheit;IAO;internationale Konvention;Gewerkschaftsrechte;Gewerkschaft;Ratifizierung eines Abkommens;Gewerkschaftsvertreter/in
1
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K1002020205, internationale Konvention
  • L04K15040303, IAO
  • L05K0702040205, Gewerkschaftsrechte
  • L06K070204010203, Gewerkschaft
  • L06K070204010503, Gewerkschaftsvertreter/in
  • L04K05020106, Vereinigungsfreiheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Stellungnahme vom 15. Dezember 2006 zur Motion 06.3569 sprach sich der Bundesrat gegen eine Schweizer Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 135 über die Arbeitnehmervertreter aus. Er argumentierte vor allem, dass eine solche Ratifizierung "die Flexibilität des Schweizer Arbeitsmarktes und die Autonomie der Sozialpartner infrage stellen" könnte.</p><p>Angemessene Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sind grundlegend für die Anwendung und Garantie der Koalitionsfreiheit, welche die Bundesverfassung als Grundrecht festschreibt. Als Grundrecht kann die Koalitionsfreiheit aber keinen rein wirtschaftspolitischen Zielen, wie die Arbeitsmarktflexibilität oder die Autonomie der Sozialpartner, untergeordnet werden. Das schweizerische Recht weist allerdings in diesem Bereich offensichtliche Lücken auf. Dies bezeugen zahlreiche Fälle von Kündigungen mit antigewerkschaftlichen Motiven, die, trotz ihrer Illegalität, möglich oder sogar leicht gemacht werden, da nur bedeutungslose Geldstrafen ausgesprochen werden und keine Pflicht zur Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht.</p><p>Mit einer Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 135 durch die Schweiz - als eines der letzten europäischen Länder - könnte die schweizerische Gesetzgebung endlich so angepasst werden, dass den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bei der Ausübung ihres Rechtes auf Koalitionsfreiheit ein wahrhaftiger und wirksamer Schutz zur Verfügung steht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung ermächtigt mit einem Bundesbeschluss den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 1971 über die Arbeitnehmervertreter zu ratifizieren.</p>
  • Besserer Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Stellungnahme vom 15. Dezember 2006 zur Motion 06.3569 sprach sich der Bundesrat gegen eine Schweizer Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 135 über die Arbeitnehmervertreter aus. Er argumentierte vor allem, dass eine solche Ratifizierung "die Flexibilität des Schweizer Arbeitsmarktes und die Autonomie der Sozialpartner infrage stellen" könnte.</p><p>Angemessene Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sind grundlegend für die Anwendung und Garantie der Koalitionsfreiheit, welche die Bundesverfassung als Grundrecht festschreibt. Als Grundrecht kann die Koalitionsfreiheit aber keinen rein wirtschaftspolitischen Zielen, wie die Arbeitsmarktflexibilität oder die Autonomie der Sozialpartner, untergeordnet werden. Das schweizerische Recht weist allerdings in diesem Bereich offensichtliche Lücken auf. Dies bezeugen zahlreiche Fälle von Kündigungen mit antigewerkschaftlichen Motiven, die, trotz ihrer Illegalität, möglich oder sogar leicht gemacht werden, da nur bedeutungslose Geldstrafen ausgesprochen werden und keine Pflicht zur Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht.</p><p>Mit einer Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 135 durch die Schweiz - als eines der letzten europäischen Länder - könnte die schweizerische Gesetzgebung endlich so angepasst werden, dass den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bei der Ausübung ihres Rechtes auf Koalitionsfreiheit ein wahrhaftiger und wirksamer Schutz zur Verfügung steht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung ermächtigt mit einem Bundesbeschluss den Bundesrat, das Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 1971 über die Arbeitnehmervertreter zu ratifizieren.</p>
    • Besserer Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter

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