Wahrung von Goldbeständen in der Schweiz

ShortId
07.481
Id
20070481
Updated
10.04.2024 17:03
Language
de
Title
Wahrung von Goldbeständen in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank;Kauf
1
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L05K0701010203, Kauf
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eigenartig: Es wird von höchsten Politikern - inklusive von Bundesräten - seit Jahren erklärt, beim Nationalbankgold handle es sich um "Volksvermögen"; es käme nicht infrage, dieses "Familiensilber"/"Tafelsilber" zu verkaufen. Trotzdem veräussert die Nationalbank dieses laufend. Nachdem von 2600 Tonnen die Hälfte, 1300 Tonnen, verkauft worden ist, werden zurzeit weitere 250 Tonnen veräussert. </p><p>Die Nationalbank ist unabhängig. Das soll auch so bleiben. Die Politik kann ihr deshalb keine Vorschriften machen. </p><p>Als Ausweg aus diesem Dilemma - Versprechungen der Politiker einerseits, Unabhängigkeit der Nationalbank andererseits - bietet sich die folgende Möglichkeit an: Wann immer die Nationalbank Gold zu verkaufen gedenkt, ist der Bund zu verpflichten, die frei werdenden Goldreserven aufzukaufen. </p><p>Im Vergleich zum schweizerischen Bruttosozialprodukt von jährlich annähernd 500 Milliarden, zu Bundeseinnahmen von rund 50 Milliarden pro Jahr und von rund 130 Milliarden Bundesschulden geht es beim Golderlös um kleine Summen. Die wenigen Milliarden, die jeweils als "nicht mehr benötigte Währungsreserven" verteilt werden können, sind volkswirtschaftlich irrelevant. </p><p>Nachteil der vorgeschlagenen Lösung wäre lediglich, dass eine entsprechende Zinsbelastung anfallen würde, wenn sich der Bund für den Goldkauf zusätzlich verschulden müsste (dafür erhielte er jedoch einen Gegenwert in Gold). Die Vorteile eines Rohstoffes, der im Krisenfall jederzeit per Tauschhandel beim Rohstofferwerb eingesetzt oder der in eine akzeptierte Währung umgetauscht werden kann, liegen hingegen auf der Hand. </p><p>Bezüglich Gold gibt es verschiedene Auffassungen: Während die einen der Meinung sind, Gold sei eine pure Handelsware geworden, sind die andern überzeugt, Gold könne vor allem in Krisenzeiten wieder grosse Bedeutung erhalten (andere Staaten - vor allem im Mittleren und Fernen Osten - kaufen deshalb massiv Gold). Wer Recht hat, muss hier offen gelassen werden. Letztlich kann niemand beantworten, inwieweit das Image einer stabilen Schweiz respektive das Vertrauen in die Schweizer Währung in der Vergangenheit psychologisch gesehen von der Tatsache abhängig war, dass unser Land sehr grosse Goldreserven besass. </p><p>Weil eine Krise nie ausgeschlossen werden kann, und weil die psychologische Wirkung des Goldes nie zuverlässig beurteilt werden kann, sollten wir unserer Bevölkerung die Risiken eines weiteren Goldverkaufs nicht zumuten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Durch geeignete Gesetzesbestimmungen sei sicherzustellen, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft fortlaufend verpflichtet ist, das Gold zu kaufen, das jeweils durch die Schweizerische Nationalbank verkauft wird; dies zum jeweils geltenden durchschnittlichen Marktpreis. Ausser in schweren Krisenzeiten ist gleichzeitig dem Bund zu verbieten, die angeschafften Goldbestände wieder zu verkaufen.</p>
  • Wahrung von Goldbeständen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eigenartig: Es wird von höchsten Politikern - inklusive von Bundesräten - seit Jahren erklärt, beim Nationalbankgold handle es sich um "Volksvermögen"; es käme nicht infrage, dieses "Familiensilber"/"Tafelsilber" zu verkaufen. Trotzdem veräussert die Nationalbank dieses laufend. Nachdem von 2600 Tonnen die Hälfte, 1300 Tonnen, verkauft worden ist, werden zurzeit weitere 250 Tonnen veräussert. </p><p>Die Nationalbank ist unabhängig. Das soll auch so bleiben. Die Politik kann ihr deshalb keine Vorschriften machen. </p><p>Als Ausweg aus diesem Dilemma - Versprechungen der Politiker einerseits, Unabhängigkeit der Nationalbank andererseits - bietet sich die folgende Möglichkeit an: Wann immer die Nationalbank Gold zu verkaufen gedenkt, ist der Bund zu verpflichten, die frei werdenden Goldreserven aufzukaufen. </p><p>Im Vergleich zum schweizerischen Bruttosozialprodukt von jährlich annähernd 500 Milliarden, zu Bundeseinnahmen von rund 50 Milliarden pro Jahr und von rund 130 Milliarden Bundesschulden geht es beim Golderlös um kleine Summen. Die wenigen Milliarden, die jeweils als "nicht mehr benötigte Währungsreserven" verteilt werden können, sind volkswirtschaftlich irrelevant. </p><p>Nachteil der vorgeschlagenen Lösung wäre lediglich, dass eine entsprechende Zinsbelastung anfallen würde, wenn sich der Bund für den Goldkauf zusätzlich verschulden müsste (dafür erhielte er jedoch einen Gegenwert in Gold). Die Vorteile eines Rohstoffes, der im Krisenfall jederzeit per Tauschhandel beim Rohstofferwerb eingesetzt oder der in eine akzeptierte Währung umgetauscht werden kann, liegen hingegen auf der Hand. </p><p>Bezüglich Gold gibt es verschiedene Auffassungen: Während die einen der Meinung sind, Gold sei eine pure Handelsware geworden, sind die andern überzeugt, Gold könne vor allem in Krisenzeiten wieder grosse Bedeutung erhalten (andere Staaten - vor allem im Mittleren und Fernen Osten - kaufen deshalb massiv Gold). Wer Recht hat, muss hier offen gelassen werden. Letztlich kann niemand beantworten, inwieweit das Image einer stabilen Schweiz respektive das Vertrauen in die Schweizer Währung in der Vergangenheit psychologisch gesehen von der Tatsache abhängig war, dass unser Land sehr grosse Goldreserven besass. </p><p>Weil eine Krise nie ausgeschlossen werden kann, und weil die psychologische Wirkung des Goldes nie zuverlässig beurteilt werden kann, sollten wir unserer Bevölkerung die Risiken eines weiteren Goldverkaufs nicht zumuten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Durch geeignete Gesetzesbestimmungen sei sicherzustellen, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft fortlaufend verpflichtet ist, das Gold zu kaufen, das jeweils durch die Schweizerische Nationalbank verkauft wird; dies zum jeweils geltenden durchschnittlichen Marktpreis. Ausser in schweren Krisenzeiten ist gleichzeitig dem Bund zu verbieten, die angeschafften Goldbestände wieder zu verkaufen.</p>
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