Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit

ShortId
07.486
Id
20070486
Updated
10.04.2024 18:47
Language
de
Title
Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitswesen;Vereinigung;Qualitätssicherung;Patient/in
1
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L04K01050517, Patient/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz liegt trotz gesetzlicher Grundlagen und trotz des Parlamentsauftrags betreffend Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und deren Transparenz im internationalen Vergleich im Hintertreffen. Es braucht ein nationales Qualitätsorgan mit klarem Leistungsauftrag und wissenschaftlichem Hintergrund. Der wachsende ökonomische Druck auf das Gesundheitswesen verlangt als Gegengewicht und zum Schutz der Patienten, der Ärzteschaft und der Pflegenden eine wirksame Qualitätssicherung, doch der Schweiz fehlen die Strukturen und Instrumente für einen validierten, glaubwürdigen Qualitätsnachweis und eine koordinierte, zielgerichtete Qualitätsentwicklung. Es fehlen sowohl eine nationale Qualitätsstrategie als auch gesicherte Daten und Indikatoren. Das Thema Qualität darf nicht der Wettbewerbsdynamik von Einzelgesellschaften oder Partikularinteressen überlassen werden. Es braucht Koordination und Wissenschaftlichkeit. Die einseitige Fokussierung auf die Kostenseite scheint das Potenzial der Wirtschaftlichkeit zu verschleiern und leitet so den Diskurs auf die schiefe Bahn der Rationierung. </p><p>Die nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit soll der vom Parlament beschlossenen nationalen Plattform (oder Einigungskonferenz) Entscheidgrundlagen für die Qualitätssicherung in der stationären und ambulanten Medizin liefern. An der Plattform ist es dann, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sind die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit zu schaffen mit dem Ziel, wissenschaftlich validierte Instrumente und Konzeptionen zur Sicherstellung einer nationalen Qualitätspolitik im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen, Koordination und Evaluation von Konzeptionen zu ermöglichen und fundierte Grundlagen für die Transparenz der Ergebnisqualität und Patientensicherheit zu erarbeiten.</p>
  • Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz liegt trotz gesetzlicher Grundlagen und trotz des Parlamentsauftrags betreffend Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und deren Transparenz im internationalen Vergleich im Hintertreffen. Es braucht ein nationales Qualitätsorgan mit klarem Leistungsauftrag und wissenschaftlichem Hintergrund. Der wachsende ökonomische Druck auf das Gesundheitswesen verlangt als Gegengewicht und zum Schutz der Patienten, der Ärzteschaft und der Pflegenden eine wirksame Qualitätssicherung, doch der Schweiz fehlen die Strukturen und Instrumente für einen validierten, glaubwürdigen Qualitätsnachweis und eine koordinierte, zielgerichtete Qualitätsentwicklung. Es fehlen sowohl eine nationale Qualitätsstrategie als auch gesicherte Daten und Indikatoren. Das Thema Qualität darf nicht der Wettbewerbsdynamik von Einzelgesellschaften oder Partikularinteressen überlassen werden. Es braucht Koordination und Wissenschaftlichkeit. Die einseitige Fokussierung auf die Kostenseite scheint das Potenzial der Wirtschaftlichkeit zu verschleiern und leitet so den Diskurs auf die schiefe Bahn der Rationierung. </p><p>Die nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit soll der vom Parlament beschlossenen nationalen Plattform (oder Einigungskonferenz) Entscheidgrundlagen für die Qualitätssicherung in der stationären und ambulanten Medizin liefern. An der Plattform ist es dann, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sind die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit zu schaffen mit dem Ziel, wissenschaftlich validierte Instrumente und Konzeptionen zur Sicherstellung einer nationalen Qualitätspolitik im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen, Koordination und Evaluation von Konzeptionen zu ermöglichen und fundierte Grundlagen für die Transparenz der Ergebnisqualität und Patientensicherheit zu erarbeiten.</p>
    • Nationale Organisation für Qualität und Patientensicherheit

Back to List