Rechnungslegung der Lebensversicherungen in der beruflichen Vorsorge

ShortId
07.487
Id
20070487
Updated
14.11.2025 07:39
Language
de
Title
Rechnungslegung der Lebensversicherungen in der beruflichen Vorsorge
AdditionalIndexing
28;Lebensversicherung;Bilanz;Gewinn;Berufliche Vorsorge;Rückversicherung;Transparenz;langfristige Finanzierung;Rechnungsabschluss;Zahlungsfähigkeit;Betriebsergebnis
1
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L04K11100106, Lebensversicherung
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L06K070302010103, Bilanz
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L04K11100114, Rückversicherung
  • L04K11090206, langfristige Finanzierung
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L05K0703020102, Betriebsergebnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Praxis der beruflichen Vorsorge von Lebensversicherungen ist für die Versicherten intransparent und nachteilig. Der hohe Anteil an Nominalwertanlagen, bedingt durch kurzfristig angelegte Solvenzbestimmungen, führt zu tiefen Renditen. Anstelle von kurzfristigen Solvenzvorschriften sollen Rückversicherungsverträge treten, die eine Ausschöpfung der langfristigen Ertragsmöglichkeiten ermöglichen. </p><p>Für die Garantien der Lebensversicherungen sind transparente, zweckgebundene Reserven zu hinterlegen. Da es sich beim BVG um ein sozialversicherungsrechtliches Obligatorium handelt, sind die Gewinnverteilung und die vollen Erträge und Aufwendungen nach dem Bruttoprinzip offenzulegen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Rechte und Pflichten der Lebensversicherungen im Geschäft der beruflichen Vorsorge sind gesetzlich wie folgt neu zu regeln: </p><p>a. Bilanzierung aller Vermögen, Aufwendungen und Erträge der zweiten Säule wie in autonomen Sammelstiftungen;</p><p>b. Solvenzbestimmungen nicht auf kurzfristiger, sondern auf langfristiger Basis, sodass bei langfristigen Anlagen höhere Aktienanteile mit besserer Rendite ermöglicht werden;</p><p>c. Sicherheiten zur Garantie der Solvenz auf Basis eines transparenten Rückversicherungsvertrags mit der Versicherungsgesellschaft bei transparenten Prämien, Garantien, Reserven und Gewinnverteilungen; </p><p>d. Legal quote auf ergebnisorientierter Basis der Überschüsse am Jahresende.</p>
  • Rechnungslegung der Lebensversicherungen in der beruflichen Vorsorge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Praxis der beruflichen Vorsorge von Lebensversicherungen ist für die Versicherten intransparent und nachteilig. Der hohe Anteil an Nominalwertanlagen, bedingt durch kurzfristig angelegte Solvenzbestimmungen, führt zu tiefen Renditen. Anstelle von kurzfristigen Solvenzvorschriften sollen Rückversicherungsverträge treten, die eine Ausschöpfung der langfristigen Ertragsmöglichkeiten ermöglichen. </p><p>Für die Garantien der Lebensversicherungen sind transparente, zweckgebundene Reserven zu hinterlegen. Da es sich beim BVG um ein sozialversicherungsrechtliches Obligatorium handelt, sind die Gewinnverteilung und die vollen Erträge und Aufwendungen nach dem Bruttoprinzip offenzulegen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Rechte und Pflichten der Lebensversicherungen im Geschäft der beruflichen Vorsorge sind gesetzlich wie folgt neu zu regeln: </p><p>a. Bilanzierung aller Vermögen, Aufwendungen und Erträge der zweiten Säule wie in autonomen Sammelstiftungen;</p><p>b. Solvenzbestimmungen nicht auf kurzfristiger, sondern auf langfristiger Basis, sodass bei langfristigen Anlagen höhere Aktienanteile mit besserer Rendite ermöglicht werden;</p><p>c. Sicherheiten zur Garantie der Solvenz auf Basis eines transparenten Rückversicherungsvertrags mit der Versicherungsgesellschaft bei transparenten Prämien, Garantien, Reserven und Gewinnverteilungen; </p><p>d. Legal quote auf ergebnisorientierter Basis der Überschüsse am Jahresende.</p>
    • Rechnungslegung der Lebensversicherungen in der beruflichen Vorsorge

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