Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen
- ShortId
-
07.489
- Id
-
20070489
- Updated
-
10.04.2024 18:40
- Language
-
de
- Title
-
Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen
- AdditionalIndexing
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28;ältere/r Arbeitnehmer/in;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;Altersgliederung
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L04K01070102, Altersgliederung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Staffelung der Altersgutschriften entsprechend dem Alter der Versicherten bleibt ein Faktor, der sich zum Nachteil älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt. Vor allem wenn solche Personen arbeitslos werden und eine neue Stelle suchen müssen, stossen sie auf erhebliche Hindernisse. Die höheren Belastungen bei der beruflichen Vorsorge sind mit ein Grund dafür.</p><p>Früheren parlamentarischen Vorstössen, die die Abschaffung der Progression bei den Altersgutschriften bezweckten, hat der Bundesrat immer die erheblichen Schwierigkeiten, die mit einem Systemwechsel verbunden wären, entgegengehalten. Der Wechsel zu einer anderen Lösung hätte fast zwangsläufig Auswirkungen auf das insgesamt angesparte Altersguthaben und damit auf die künftigen Renten (es sei denn, dass Kompensationsmassnahmen ergriffen würden, aber solche wären auf jeden Fall problematisch und kostspielig).</p><p>Ich gebe zwar zu, dass es notwendig ist, die Auswirkungen eines allfälligen Systemwechsels angemessen zu prüfen, bin aber auch der Meinung, dass noch nicht alle infrage kommenden Alternativen hinreichend abgeklärt worden sind.</p><p>Ich hoffe deshalb auf die vertiefte Prüfung weiterer Varianten, die - beschränkt auf die Arbeitgeberbeiträge - namentlich einen gleichbleibenden Beitragssatz ab dem 45. Lebensjahr vorsehen sollen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Staffelung der Altersgutschriften nach dem BVG ist so zu ändern, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr benachteiligt werden. Insbesondere fordere ich, dass eine Lösung beschlossen wird, bei der sich der Ansatz der Altersgutschriften (oder mindestens von deren Arbeitgeberanteil) ab dem 45. Lebensjahr der versicherten Person nicht mehr verändert.</p>
- Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Staffelung der Altersgutschriften entsprechend dem Alter der Versicherten bleibt ein Faktor, der sich zum Nachteil älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt. Vor allem wenn solche Personen arbeitslos werden und eine neue Stelle suchen müssen, stossen sie auf erhebliche Hindernisse. Die höheren Belastungen bei der beruflichen Vorsorge sind mit ein Grund dafür.</p><p>Früheren parlamentarischen Vorstössen, die die Abschaffung der Progression bei den Altersgutschriften bezweckten, hat der Bundesrat immer die erheblichen Schwierigkeiten, die mit einem Systemwechsel verbunden wären, entgegengehalten. Der Wechsel zu einer anderen Lösung hätte fast zwangsläufig Auswirkungen auf das insgesamt angesparte Altersguthaben und damit auf die künftigen Renten (es sei denn, dass Kompensationsmassnahmen ergriffen würden, aber solche wären auf jeden Fall problematisch und kostspielig).</p><p>Ich gebe zwar zu, dass es notwendig ist, die Auswirkungen eines allfälligen Systemwechsels angemessen zu prüfen, bin aber auch der Meinung, dass noch nicht alle infrage kommenden Alternativen hinreichend abgeklärt worden sind.</p><p>Ich hoffe deshalb auf die vertiefte Prüfung weiterer Varianten, die - beschränkt auf die Arbeitgeberbeiträge - namentlich einen gleichbleibenden Beitragssatz ab dem 45. Lebensjahr vorsehen sollen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Staffelung der Altersgutschriften nach dem BVG ist so zu ändern, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr benachteiligt werden. Insbesondere fordere ich, dass eine Lösung beschlossen wird, bei der sich der Ansatz der Altersgutschriften (oder mindestens von deren Arbeitgeberanteil) ab dem 45. Lebensjahr der versicherten Person nicht mehr verändert.</p>
- Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen
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